Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die vorgeschlagenen Ergänzungen der Sondernutzungssatzung. Die Änderung der Sondernutzungssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Sachverhalt:
Die Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – wurde am 27.09.2010 vom Rat der Stadt beschlossen und am 01.10.2010 in Kraft gesetzt.
In der nunmehr fast einjährigen Anwendung der Satzung wurde festgestellt, dass immer wieder Unstimmigkeiten zwischen der Berücksichtigung von Belangen der Menschen mit Behinderungen und den anzeigepflichtigen erlaubnisfreien Sondernutzungen auftraten. Von daher wurde es erforderlich, die bestehende Sondernutzungssatzung für alle am Verfahren Beteiligten transparent und rechtssicher zu ergänzen.
Die ergänzte Sondernutzungssatzung ist als Anlage beigefügt. Die zu beschließenden Ergänzungen in den §§ 3, 5 und 21 sind hervorgehoben. Anlage/n:
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