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Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt, dass der Kanalneubau in der Berufsschulstraße 1 bis 11 auch dann durchgeführt wird, wenn der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen am 07.11.2011 den Straßenausbau der Berufschulstraße beschließt nicht durchzuführen. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend nach dem nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen die weitere Planung und die Kanalbaumaßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt:
Am 31.03.2011 hat der Betriebsausschuss den Kanalneubau in der Berufsschulstraße 1 bis 11 und die Kanalsanierung in der Berufschulstraße 12 bis 29 im Zusammenhang mit dem Straßenausbau beschlossen (RAT/2097/2011).
Für den Fall, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen seinen Ausbaubeschluss für den Straßenbau (RAT/2180/2011) dahingehend ändert, den Straßenausbau nicht mehr im Zusammenhang mit dem notwendigen Kanalbau durchzuführen, ist die geplante Kanalbaumaßnahme neu zu bewerten.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung der Grundstücke Berufsschulstraße 1 bis 11, zwischen Kattwinkelstraße und Stockhauserstraße, ist der Kanalneubau in diesem Bereich zwingend notwendig. Da die Maßnahme autark, ohne den Straßenausbau erfolgen muss, entfallen Synergien gegenüber einer gemeinsamen Umsetzung. Diese beziehen sich auf den Straßenaufbruch, den Straßenaufbau, die Baustelleneinrichtung und die Straßenaufbausicherung bzw. zusätzliche Straßenwiederherstellung aufgrund des derzeit schlechten Straßenzustandes. Grundsätzlich kann nicht verhindert werden, dass aufgrund der Belastung durch die Kanalbaumaßnahme die Straßenoberfläche weiter geschädigt wird.Das Ingenieurbüro Gohl, Wermelskirchen, welches mit der Planung der Maßnahme beauftragt wurde, hat die Kostenberechnung aktualisiert durchgeführt. Die Baukosten für den geplanten öffentlichen Kanal und die Grundstücksanschlüsse erhöhen sich ohne den Straßenausbau von 81.505,00 € auf 100.396,00 € brutto.
Aufgrund des ehemals geplanten Straßenausbaus der gesamten Berufsschulstraße, sollten in diesem Zusammenhang auch Schäden an der bestehenden öffentlichen und privaten Kanalisation im Bereich der Berufsschulstraße 12 bis 29, zwischen Kattwinkelstraße und Jörgensgasse, saniert werden. Diese Sanierungsmaßnahme wird nicht mehr im Zusammenhang mit der Kanalneubaumaßnahme Berufsschulstraße 1 bis 11 durchgeführt. Da der Straßenausbau nicht erfolgt, ist voraussichtlich ein unterirdisches Sanierungsverfahren wirtschaftlicher als die bisher geplante Erneuerung in offener Bauweise. Die notwendige Sanierung kann aufgrund des Schadensbildes im Zusammenhang mit der gesamten öffentlichen Kanalsanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen-Süd im Jahr 2012 durchgeführt werden. Hierdurch wird außerdem aufgrund der höheren Massen eine wirtschaftlichere Umsetzung erreicht.
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