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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, als Ersatz für die weggefallene Mobilfunkbasisstation in der Straße Auf dem Scheid eine Fläche am Rand des Friedhofsparkplatzes zur Verfügung zu stellen und dem Netzbetreiber zu verpachten. Sachverhalt:
Die Versorgung mit dem Mobilfunknetz D2 erfolgte bis Anfang 2011 über eine Mobilfunkbasisstation in der Straße Auf dem Scheid. Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Seniorenzentrums wurde der alte Mast gekappt. Der Netzbetreiber fragte daraufhin an, ob die Stadt Wermelskirchen ihm eine Fläche für die provisorische Einrichtung einer Basisstation zur Verfügung stellen könnte, um die weitere Versorgung sicherzustellen. Zwischenzeitlich waren zahlreiche Beschwerden von Privatleuten, freiberuflich Tätigen und größeren Wirtschaftsunternehmen über den Wegfall der Mobilfunkversorgung beim Netzbetreiber und der Stadt aufgelaufen.
Darüber hinaus bestand seitens des Mobilfunkbetreibers das Interesse, einen dauerhaften Ersatzstandort auf einer städtischen Fläche zu errichten. Hier wurden verschiedene inner- und außerörtliche Standorte geprüft, es gingen auch einige Angebote privater Grundstückseigentümer ein.
Aus funktechnischer Sicht wäre der Bereich der Mehrzweckhalle ideal, da er sich inmitten der Mobilfunknutzer befindet und ein freies Sendefeld in Richtung Tal bietet. Aus Gründen der Planungssicherheit bevorzugt der Netzbetreiber Pachtverträge mit der öffentlichen Hand, sodass die Stadt hierüber einen gewissen Einfluss ausüben konnte, indem der Standort Mehrzweckhalle als Dauerlösung versagt wurde.
Stattdessen hat sich der Bereich Umgehungsstraße/Friedhofsparkplatz als mögliche Alternative herausgestellt, die das Ortsbild weniger beeinträchtigt und dennoch eine gute Netzabdeckung ermöglicht. Allerdings beträgt die notwendige Masthöhe hier ca. 35 Meter statt ca. 25 Meter an der Mehrzweckhalle. Diese Lösung wurde der Öffentlichkeit am 8.9.2011 in einer Bürgerversammlung vorgestellt, bei der Fragen der interessierten Anwohner von der Verwaltung und dem Mobilfunkbetreiber beantwortet wurden.
Vorbehaltlich des noch abzuschließenden Pachtvertrages läuft derzeit das Baugenehmigungsverfahren. Die Baugenehmigung für eine Mobilfunkbasisstation kann nur dann erteilt werden, wenn eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur bestätigt, dass der vorgeschriebene Schutzabstand ausreichend gewahrt wird. Hiervon ist nach jetzigem Stand auszugehen. Dem Gebot der nachbarrechtlichen Rücksichtnahme wird somit nach sorgfältiger Abwägung der Interessenlagen der Mobilfunknutzer und der Anwohner Rechnung getragen.
Im Rahmen des Verfahrens ist unter anderem die Untere Landschaftsbehörde zu beteiligen. Unter Beachtung gewisser Auflagen (z.B. Art und farbliche Gestaltung des Masts, Begrünung der Anlagenteile) bestehen aus dortiger Sicht keine Bedenken gegen die Errichtung.
Die Stadt Wermelskirchen ist nicht verpflichtet, Ihre Grundstücksflächen für die Errichtung einer Mobilfunkbasisstation zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise besteht aber die Möglichkeit, den neuen Standort zu beeinflussen. Außerdem hat die Stadt ein Interesse am Erhalt einer angemessenen Kommunikationsinfrastruktur. Insbesondere wird kein zusätzlicher Mast errichtet, sondern es wird lediglich die bisher vorhandene Qualität der Versorgung aufrechterhalten.
Der Pachtvertrag für den provisorischen Funkmast endet am 8.11.2011. Aufgrund der langen Verfahrensdauer ist es wahrscheinlich, dass die neue Mobilfunkbasisstation nicht bis dahin fertiggestellt sein wird. Die Verwaltung beabsichtigt, die Nutzungsdauer um einige Wochen zu verlängern, bis der Ersatzstandort einsatzbereit ist. |
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