Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von den bisher im Haushaltsjahr 2011 genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2011 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 83 (2) GO NRW zur Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage aufgeführt.
Die Vorlage entspricht den haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), die entsprechend der Einführung beim Städtischen Haushalt ab dem 01.01.2007 zu beachten sind.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen können in den Teilergebnisplänen, über- und außerplanmäßige Auszahlungen in den Teilfinanzplänen (sowohl im konsumtiven Teil, wie auch im investiven Teil) entstehen. Die entsprechende Vorlage erfolgt im Rahmen der o. a. Wertgrenze. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
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