Vorlage - RAT/2200/2011  

 
 
Betreff: Straßenumbenennung von "Eich 61" in "Am Schwanenplatz"
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
17.10.2011 
16. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Umbenennung der Straße „Eich 61“ in „Am Schwanenplatz“.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen hat in seiner Sitzung am 11.04.2011 die Umbenennung der Straße „Eich 61“ in „Am Schwanenplatz“ beschlossen und eine schriftliche Befragung hierzu beauftragt.

 

Zu der Anhörung vom 15.04.2011 erfolgten keine Einwände gegen die Straßenumbenennung. Allerdings wurde in der Anhörung vom 15.04.2011 und dem Bescheid vom 12.07.2011 die Straßenumbenennung als „Schwanenplatz“ bezeichnet. Die Anhörung der Straßenumbenennung von Eich 61 in Am Schwanenplatz und die Anhörung zum Widerruf der bisher festgesetzten Straßenbenennung Schwanenplatz mit zwei Bescheiden jeweils vom 02.09.2011 wurde den Eigentümern zugestellt. Zu den beiden Anhörungen haben sich keine Eigentümer geäußert.

 

Der Widerrufsbescheid gemäß § 49 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wurde an die Eigentümer am 04.10.2011 übersandt.

 

Sobald der Beschluss des Rates für die Straßenumbenennung vorliegt, erhalten die Grundstückseigentümer einen endgültigen Bescheid zur Straßenumbenennung von Eich 61 in „Am Schwanenplatz“.

 

Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Fachausschusses, Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ist die Umbenennung der Straße Eich 61 in „Am Schwanenplatz“ zur abschließenden Beschlussfassung für diese Straßenumbenennung erforderlich.