Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.07.2011 die Verwaltung beauftragt, juristische Schritte zu ergreifen, um die internen sowie externen Verursacher des der Stadt entstandenen Schadens zur Rechenschaft zu ziehen und von diesen Schadenersatz zu erhalten. Seitens der Stadt Wermelskirchen ist ein Anwaltsbüro beauftragt worden mit dem Ziel, den gesamten Komplex „Baukosten Pestalozzischule, städtische Verbundschule Wermelskirchen“ in strafrechtlicher, haftungsrechtlicher, dienstrechtlicher und personalrechtlicher Hinsicht zu prüfen. Nach der Sichtung umfangreicher Unterlagen und nach der Durchführung verschiedener Abstimmungsgespräche liegen nunmehr die Stellungnahmen des Anwaltsbüros vor. Hinsichtlich der verschiedenen durchgeführten Prüfungen kommt das Anwaltsbüro zu folgenden Ergebnissen: à strafrechtliche Prüfung à dienstrechtliche Prüfung/ arbeitsrechtliche Prüfung à haftungsrechtliche Prüfung
Als Ergebnis dieser Prüfungen ist festzustellen, dass keine Anhaltspunkte gegeben sind, strafrechtlich, dienstrechtlich, arbeitsrechtlich oder haftungsrechtlich in dieser Angelegenheit weitere Maßnahmen zu ergreifen. |
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