Vorlage - RAT/2210/2011  

 
 
Betreff: Konsequenzen aus dem ersten Änderungsgesetz zum KiBiz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Sieger, Wolfgang   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
08.11.2011 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 01.08.2011 ist das 1. KiBiz-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Damit setzt die Landesregierung ihre Ankündigung um, die vordringlichsten Änderungen am KiBiz bereits zum Kindergartenjahr 2011/2012 umzusetzen. Mit dem KiBiz-Änderungsgesetz werden in der ersten Stufe u.a. die folgenden Regelungen getroffen:

 

-          Elternbeitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr

-          Einführung einer durch das Land finanzierten U3-Pauschale

-          Bessere finanzielle Förderung für Kinder mit Behinderungen (Inklusion)

-          Bessere finanzielle Ausstattung der Familienzentren

-          Zusätzliche Fördermöglichkeit von Waldkindergärten.

 

Für die Stadt Wermelskirchen hat zunächst die Elternbeitragsbefreiung für das dritte Kindergartenjahr, sowie die Kompensation der Elternbeitragsausfälle durch das Land und die Einführung der zusätzlichen U3-Pauschale eine Auswirkung.

 

Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr

 

Die Höhe der aktuellen Beiträge für die Kindertagesbetreuung sind in der letzten Änderung der Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 20.08.2011 festgelegt.

 

In der Satzung sind seit vielen Jahren die unterschiedlichen Betreuungsformen (Tagespflege, Kindertagesbetreuung, Hort und OGS) beitragsübergreifend geregelt. Die Geschwisterermäßigung greift, auch wenn ein Geschwisterkind in einer anderen Betreuungsform in Wermelskirchen betreut wird.

 

Mit Ratsbeschluss vom 23.03.2009 wurden die Elternbeiträge für die Betreuung im Kindergarten durchgängig um 1/3 gesenkt.

 

Mit Inkrafttreten des ersten Änderungsgesetzes zum KiBiz (Kinderbildungsgesetz) wurde das letzte Kindergartenjahr gemäß § 23 Absatz 3 Kinderbildungsgesetz freigestellt.

 

Zum Ausgleich/zur Kompensation des Einnahmeausfalls gewährt das Land dem Jugendamt, bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung des Belastungsausgleiches, per  Verordnung einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 5% der Summe der Kindpauschalen im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung.

 

Dies bedeutet für die Stadt Wermelskirchen einen Zuschuss für das Kindergartenjahr 2011/2012 in Höhe von 226.110,90 €.

Da seit dem 1.8.2009 die Elternbeiträge erheblich gesenkt wurden, ergibt sich durch den pauschalen Landesausgleich jetzt ein Zuwachs bei den Elternbeiträgen von ca. 103.300 €, welche die erheblichen Kosten der Kindertagesbetreuung vermindern helfen. Elternbeiträge decken ca. 12% der entstehenden Kosten.

 

Die Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr betrifft in Wermelskirchen zunächst einmal 266 Kinder, wovon 58 Kinder durch die Geschwisterkinderregelung wiederum beitragspflichtig wurden, so dass letztendlich 208 Kinder von der Beitragsfreistellung profitieren.

 

Einführung einer durch das Land finanzierten U3-Pauschale

 

Mit Bewilligungsschreiben des Landschaftsverbands Rheinland vom 9.08.2011 sind der Stadt die zusätzlichen U3-Kindpauschalen mitgeteilt und zwischenzeitlich auch ausgezahlt worden. Die Ermittlung der Abschlagszahlungen erfolgte auf der Grundlage der von den Einrichtungen zum 15.03.2011 gemeldeten Kindpauschalen für unterdreijährige Kinder, nach der damals geltenden Stichtagsregelung (01.11.)

 

Danach erhält die Stadt für alle Kindertageseinrichtungen monatlich 11.738,00 €. Dieses Geld ist auf die Einrichtungen entsprechend der Belegung mit Kindern unter drei Jahren aufzuteilen.  Nach Feststellung der tatsächlichen Zahlen der unter drei Jahre alten Kinder in den Einrichtungen (neuer Stichtag 01.03.) erfolgt eine Spitzabrechnung der zusätzlichen U3-Kindpauschalen.

 

Die Verwendung der zusätzlichen Gelder ist ausschließlich für einen höheren Personaleinsatz in den entsprechenden Gruppen zu verwenden. Eine Kontrolle darüber erfolgt mit dem von den Trägern zu erstellenden Verwendungsnachweis am Ende des Kindergartenjahres. Nicht sachgerecht verwendete Zahlungen müssen erstattet werden.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

Entfällt, da positive finanzielle Auswirkung

 

Datum, Unterschrift