Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Durch das erste KiBiz- Änderungsgesetz zum 01.08.2011 wird die Mitwirkung der Eltern im Bereich Kindertageseinrichtungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Die Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen können gemäß § 9 Abs. 6 Satz 1 KiBiz einen Jugendamtselternbeirat wählen.
Zweck des Zusammenschlusses ist die Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe. Daraus ergibt sich, das es sich nicht nur um eine Interessenvertretung gegenüber dem Jugendamt handelt, sondern auch gegenüber den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden als Träger der Kindertageseinrichtungen.
Der Jugendamtselternbeirat beschäftigt sich nicht mit Sachverhalte einzelner Kindertageseinrichtungen, sondern mit Angelegenheiten, die über die einzelnen Einrichtungen hinausgehen und von genereller Bedeutung für alle Einrichtungen in Wermelskirchen sind.
Der Jugendamtselternbeirat hat lediglich ein Mitwirkungsrecht und kein Mitentscheidungsrecht. Die Entscheidungskompetenz über Finanzen, Personalangelegenheiten und konzeptionelle Fragen obliegen sowohl beim Jugendamt als auch bei den Trägern den nach ihren jeweiligen Rechtsgrundlagen dafür vorgesehenen Gremien.
Bei der Tätigkeit der Jugendamtselternbeiräte sollen die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern angemessen berücksichtigt werden.
Den Rechten von Eltern an institutioneller Vertretung ihrer Interessen und Mitwirkung gegenüber dem Jugendamt stehen Pflichten gegenüber. Es gehört dazu die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes für vertrauliche (mündliche und schriftliche) Informationen, die ihnen im Rahmen der Beiratstätigkeit bekannt geworden sind.
Der Landeselternrat dagegen beschäftigt sich mit zentralen Entscheidungen für alle Kindertageseinrichtungen in NRW.
Die einzelnen Jugendamtselternbeiräte wählen einen Landeselternbeirat.
Die Entscheidung, ob ein solcher Jugendamtselternbeirat gebildet wird, liegt ausschließlich und allein in der Entscheidungskompetenz der Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen.
Voraussetzung für die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirates ist, dass sich 15 % der Kita-Beiräte an der Wahl beteiligen. Bei 17 Einrichtungen in Wermelskirchen sind dies 3 Einrichtungen die sich an der Wahl des Jugendamtsbeirats beteiligen müssen. Pro Kita-Beirat kann nur 1 Stimme abgegeben werden.
Im Sinne der Unterstützungspflicht des Jugendamtes gegenüber den Eltern, die sich bereits im Kita-Beirat engagieren und sich zur Mitwirkung auch im Jugendamtselternbeirat bereit erklärt haben, übernimmt das Jugendamt die organisatorischen Voraussetzungen für die erste Sitzung zu Beginn des Kindergartenjahres.
Im August wurden vom Jugendamt alle Kindertageseinrichtungen angeschrieben und Ihnen wurde mitgeteilt, dass die erste Sitzung des Jugendamtselternbeirates am 27.10. im Rathaus stattfindet und die Kindertageseinrichtungen bitte bis 11.10.11 die interessierten Eltern des Kita-Beirates, zwecks Einladung mitteilen möchte.
Am 12.10. wurden vom Jugendamt die interessierten Eltern angeschrieben und für die erste Sitzung am 27.10.11 eingeladen.
In der Sitzung am 08.11. wird mündlich über die Veranstaltung berichtet.
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