Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der IPD (Intensivpädagogischer Dienst Bergisch Land GMBH) hat mit der Stadt Wermelskirchen einen Kooperationsvertrag über zwei Jahre abgeschlossen. Arbeitsbeginn war 01.06.2010.
Die Aufgaben des IPD sind:
- Aquise neuer Pflegepersonen/Pflegefamilien, ca. 15 in den zwei Jahren Vertragsdauer - Vorbereitung dieser Personen auf Ihre Tätigkeit als Pflegepersonen/Pflegefamilien. Zu dieser Vorbereitung gehören. Überprüfung der Wohnverhältnisse, Beratung und Bergleitung bis zum Erhalt der Zertifizierung, Qualifizierung in 5 Schulungsmodulen - Schulung/Bildung bestehender Pflegepersonen/Pflegefamilien - Qualitätssicherung
Die Vertagsausführung wurde durch zwei pädagogische Mitarbeiter auf der Grundlage von § 72 und § 72a SGB VIII sichergestellt.
Der IPD hat bisher folgende Pflegepersonen/Pflegefamilien abschießend geschult:
- 6 Verwandtenpflegestellen - 1 Bereitschaftspflegestelle für Säuglinge - 1 Dauerpflegestelle speziell für einen Säugling - 2 Dauerpflegestellen - 1 Bereitschaftspflegestelle für ein etwas älteres Kind
Es wurden 9 Familien intensiv überprüft, die jedoch keine Pflegeerlaubnis erhalten haben. Hier wurden neben mehreren Gesprächen auch Hausbesuche durchgeführt, um zur weiteren Klärung beizutragen. Weiteren 21 Interessenten wurde eine Ablehnung ohne intensive Überprüfung erteilt, weil bereits vordergründig erkennbar war, dass diese Interessenten für die Aufgabe ein Kind bei sich aufzunehmen, nicht in Frage kommen.
Zurzeit befinden sich noch zwei Familien in Schulung.
Für das Jahr 2012 gibt es bisher noch vier weitere Interessenten, die dann geschult werden können, und die bereits die Prüfung, ob sie grundsätzlich als Pflegeperson/Pflegefamilie in Frage kommen, bestanden haben.
Die Schulung bestehender Pflegepersonen/Pflegefamilien fand in der Form eines eintägigen Seminartages in Form einer Lesestrasse mit Themenschwerpunkten statt. Die Pflegepersonen/Pflegefamilien wurden über relevante Themen beraten und nachgeschult. Parallel zu der Schulungsveranstaltung wurden die Pflegekinder durch pädagogisch geschultes Personal betreut.
Die vertragliche Vereinbarung kann somit eingehalten werden.
Einsparungspotential
Die laufenden Kosten für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegestelle belaufen sich auf ca. 700,00 € pro Monat. Dagegen belaufen sich die Kosten für eine Heimunterbringung auf durchschnittlich 4000,00 € pro Monat. Daraus ergibt sich eine Einsparung von 3300,00 € pro Monat für jedes Kind.
In der bisherigen Vertragslaufzeit konnten schon drei Kinder in Dauerpflegestellen untergebracht werden. Diese Kinder hätten ohne die Möglichkeit sie in einer Pflegefamilie unterzubringen, in einer Heimeinrichtung untergebracht werden müssen. Dies bedeutet für diese drei Fälle real eine jährliche Einsparung von 118.888,00 € für die Stadt Wermelskirchen.
Die Kosten für den zwei-jährigen Vertrag mit dem IPD belaufen sich auf 86.400,00 €.
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