Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2010 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit € 3.057.254,26 ab.
2. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresfehlbetrag von 501.031,30 € in Höhe von 470.867,87€ aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen. Der Restbetrag in Höhe von € 30.163,43 wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Rat der Stadt beschließt, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2009 in Höhe von € 31.751,63 durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen.
4. Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, vom 24. Oktober 2011 vorbehaltlose Entlastung.
5. Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt: Gliederung:
1. Allgemeines 2. Jahresergebnis 2010 3. Prüfung 4. Beschlussfassung
Zu 1. Allgemeines
Seit dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Für das Wirtschaftsjahr 2010 ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach § 25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen.
Eine Ausfertigung des Prüfberichtes 2010 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und des Lageberichtes zum 31.12.2010 erhalten die Ratsmitglieder und die Mitglieder des Schule-, Sport-, Kultur- und Betriebsauschusses.
Zu 2. Jahresergebnis 2010
Der Wirtschaftsplan 2010 wies in der Planung als Jahresverlust € 555.200,00 aus. Der tatsächlich im Rahmen des Jahresabschlusses für 2010 ermittelte Jahresverlust beträgt € 501.031,30. Hiervon ist ein Betrag in Höhe von € 470.867,87 liquiditätswirksam. In dieser Höhe soll ein Ausgleich aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen erfolgen. Der Restbetrag in Höhe von € 30.163,43 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
€ 501.031,30 Verlust - € 470.867,87 Zuschuss der Stadt Wermelskirchen € 30.163,43 Vortrag auf neue Rechnung
Zu 3. Prüfung
Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2010 vorgeschlagen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Mitgliedern des „Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik“ zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Je eine Ausfertigung erhalten das örtliche Rechnungsprüfungsamt und die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei der Sitzung des Ausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung am 16.11.2011 wird ein mit der Prüfung beauftragter Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH anwesend sein und zur Prüfung Stellung nehmen.
Zu 4. Beschlussfassung
Zum Jahresabschluss 2010 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:
A) zum Jahresabschluss B) zur Verlustabdeckung C) zur Abwicklung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr D) zur Entlastung der Betriebsleitung.
Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.
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