Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):
a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):
b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.10.2011 beschlossen, für Wermelskirchen die Ehrenamtskarte einzuführen. Die Einführung soll möglichst zum 01.01.2012 erfolgen. Der Verein WIW hat sich bereiterklärt, die Akquise für die den Inhabern der Ehrenamtskarte zugutekommenden Vergünstigungen vorzunehmen. Auch bei den Angeboten der Stadt Wermelskirchen sollen Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarte gewährt werden. Gedacht ist hierbei zunächst an die Entgelte für die Stadtbücherei und das Quellenbad. Nach Auffassung der Verwaltung sollen in beiden Einrichtungen die Inhaber der Ehrenamtskarte die gleichen Vergünstigungen erhalten wie die Inhaber des Stadtpasses bzw. der Jugendleiterkarte.
Daher sind die entsprechenden Satzungen wie folgt zu ergänzen:
a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
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