Vorlage - RAT/2226/2011  

 
 
Betreff: a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
16.11.2011 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2011 
17. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):

 

 

a)      Benutzungsordnung für die Stadtbücherei             

Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:             

3.               Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren-              amtskarte 2,00 €             

4.               Ermäßigungsberechtigte Personen             

              Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte               6,00                            

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):


 

b)      Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen              

1.1.1              für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00              

1.1.3              Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.10.2011 beschlossen, für Wermelskirchen die Ehrenamtskarte einzuführen. Die Einführung soll möglichst zum 01.01.2012 erfolgen. Der Verein WIW hat sich bereiterklärt, die Akquise für die den Inhabern der Ehrenamtskarte zugutekommenden Vergünstigungen vorzunehmen. Auch bei den Angeboten der Stadt Wermelskirchen sollen Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarte gewährt werden. Gedacht ist hierbei zunächst an die Entgelte für die Stadtbücherei und das Quellenbad. Nach Auffassung der Verwaltung sollen in beiden Einrichtungen die Inhaber der Ehrenamtskarte die gleichen Vergünstigungen erhalten wie die Inhaber des Stadtpasses bzw. der Jugendleiterkarte.

 

Daher sind die entsprechenden Satzungen wie folgt zu ergänzen:

 

a)      Benutzungsordnung für die Stadtbücherei             

Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:             

3.               Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren-              amtskarte 2,00 €             

4.               Ermäßigungsberechtigte Personen             

              Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte               6,00              
 

b)      Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen              

1.1.1              für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00              

1.1.3              Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €

 

 

Anlage: