Vorlage - RAT/2231/2011  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2010
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
01.12.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2011 
17. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2010 per 31.12.2010 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 67.640.603,46ab.

 

2.               Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.883.467,92 an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

             

3.               Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 15.11.2011 vorbehaltlose Entlastung.

 

4.               Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Seit dem 01.01.1998 wird die Abwasserbeseitigung in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebs­ähnlicher Rechtsform durchgeführt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2010 ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Da die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Städtischen Abwasserbetriebes gem. § 27 Eigen­betriebsverordnung (EigVO) seit dem 01.01.2006 nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erfolgt, sind die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) auch für den Jahresabschluss anzuwenden.

 

Der Jahresabschluss besteht nach § 37 GemHVO aus:

 

1.                  der Ergebnisrechung,

2.                  der Finanzrechnung,

3.                  den Teilrechnungen,

4.                  der Bilanz und

5.                  dem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 sowie der Lagebericht wurden inzwischen aufgestellt. Eine Ausfertigung des Geschäftsberichtes und des Prüfberichtes 2010 mit den o.g. Anlagen wird den Ausschussmitgliedern des Betriebsausschusses und ihren Stellvertretern zugestellt. Die Ratsmitglieder erhalten den Geschäftsbericht mit dieser Vorlage. Den Fraktionen wird je 1 Exemplar des Prüfungsberichtes übergeben.

 

Gemäß § 26 EigVO sowie § 15 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen. Die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses wurde innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt. Die Vorlage des Jahresabschlusses erfolgt hiermit in der nächsten,  möglichen Sitzung des Betriebsausschusses.

 

 

2. Jahresergebnis 2010

 

Der Wirtschaftsplan 2010 weist als Ergebnis in der Planung einen Gewinn von 390.900 € aus. Im Rahmen des Jahresabschlusses für 2010 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von

 

2.883.467,92

 

 

Dies begründet sich hauptsächlich dadurch, dass der Städtische Abwasserbetrieb eine Erstattung der Abwasserabgabe insbesondere für den Zeitraum 1999 bis 2002 erhalten hat. Diese stellt sich als außerordentlicher Ertrag dar, reduziert sich jedoch durch die Abschreibungen der Anlagenabgänge des abgeschlossenen Wirtschaftsjahres.

 

Die Erstattung wurde in der Abwassergebührenkalkulation 2011 bereits gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ hat für 2010 mit einer Unterdeckung beim Schmutzwasser in Höhe von 110.039,58 € und beim Nieder­schlagswasser mit einer Überdeckung von 163.410,94 € abgeschlossen. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sind Überdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Nach den NKF-Vorschriften muss in Höhe der Überdeckung ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet werden. Die Bildung eines Sonderpostens wirkt sich im Jahresabschluss 2010 ertragsmindernd bei den Abwasserbeseitigungsgebühren aus. Der Ausgleich der Überdeckung in den Folgejahren führt zu einer Inanspruchnahme des Sonderpostens, der dann ertragswirksam aufgelöst wird.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung „Fäkalienabfuhr“ schloss mit einer Unterdeckung in Höhe von 6.119,47 € bei den Kleinkläranlagen und von 8.004,08 € bei den Festen Gruben ab. Die Unterdeckung im Bereich Kleinkläranlagen konnte durch die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich komplett ausgeglichen werden. Im Bereich Feste Gruben konnte dies nicht gelingen.

 

Bezüglich der Abweichungen zwischen Ergebnis und Planung bei wesentlichen Positionen des Wirtschaftsplanes wird auf die Ausführungen im Prüfungsbericht/Geschäftsbericht verwiesen.

 

 

3. Prüfung

 

Gemäß § 106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne. Diese kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirt­schaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft bedienen. Die Gemeinde kann einen Wirtschafts­prüfer/eine Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft vorschlagen. Dies ist nach entsprechender Beschlussfas­sung im Betriebsausschuss am 07.10.2010 erfolgt. Der Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 vorgeschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist dem Vorschlag des Städtischen Abwasserbetriebes gefolgt. Mit Dr. Heilmaier und Partner wurde der Prüfungsvertrag am 25.02./14.03.2010 abgeschlossen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre Prüfung beendet. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Betriebsausschuss­mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Eine Aus­fertigung erhält auch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Bei der Sitzung des Betriebsausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Betriebsausschusses am 01.12.2011 wird ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH teilnehmen und den Jahresabschluss 2010 erläutern.

 

Ein Exemplar des Prüfungsberichtes wird der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet. Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde­prüfungsanstalt erteilt diese dann ihren abschließenden Prüfungsvermerk.

 

Nach § 4 der Rechnungsprüfungsordnung hat das Rechnungsprüfungsamt Vergaben und Zahlungsanordnungen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen im Rahmen der vorgegebenen Wertgrenzen geprüft.

 

 

4. Gewinnverwendung/Verlustabdeckung

 

Nach § 4 EigVO ist der Rat der Stadt neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch für die Beschlussfassung zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung eines Verlustes zuständig.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen des Wirtschaftsjahres 2010 in Höhe von 2.883.467,92an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten.

 

Anschließend wird die Stadt Wermelskirchen den Gewinn im Abwasserbetrieb wieder einlegen (erstatten). Danach wird dieser der Allgemeinen Rücklage des Abwasserbetriebes zugeführt. Dieses sog. Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren wird auch von der Gemeindeprüfungsanstalt für zulässig erachtet.

 

Nach § 5 Abs. 5 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss. Für den Betriebsausschuss selbst ist gem. § 4 EigVO eine Entlastung durch den Rat der Stadt erforderlich.

 

 

5. Beschlussfassung

 

Zum Jahresabschluss 2010 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen:

 

1.              Jahresabschluss

2.              Gewinnverwendung

3.              Entlastung der Betriebsleitung

4.              Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt

 

Auf den Beschlussvorschlag wird verwiesen.

 

Zu 1. und 2. hat der Betriebsausschuss beratende und empfehlende Funktion,

zu 3. entscheidet er in eigener Zuständigkeit,

zu 1., 2. und 4. entscheidet der Rat

 


 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift