Vorlage - RAT/2236/2011  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
01.12.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2011 
17. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1.1 - Vorblatt Kalkulation 2012  
Anlage 1.2 - Kalkulation 2012  
Anlage 2 - Änderungssatzung  
Anlage 3.1 - Anlagennachweis Teil 1  
Anlage 3.2 - Anlagennachweis Teil 2  
Anlage 4 - Teilergebnisrechnung Kanal 2010  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2012 wie folgt:

 

Durchleitungsgebühr              1,89               (bisher 1,92 €)

 

 

Die Schmutzwassergebühr (3,08 € je cbm Frischwasser) sowie die Regenwassergebühr (1,39 € je qm befestigte und einleitende Fläche) bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Der Rat beschließt im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 175.533 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2012 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

1. Gebührenkalkulation

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser ist gegenüber dem Vorjahr ist nahezu (- 5.940 € bzw. - 0,18 %) gleich geblieben (2012: 3.284.500 ). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.340.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 40.000 € ergibt sich keine Gebührenänderung. Die Gebühr bleibt daher auch im Jahr 2012 bei 1,39 € pro .

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr marginal um 6.060 € (+ 0,12 %) auf 4.932.270 €. Nach Abzug einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 135.533 € kann auch hier die Gebühr von 3,08 € pro m³ konstant gehalten werden.

Darüber hinaus ist, wie bereits im Vorjahr, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung – aufgrund der Rechtsprechung – separat zu ermitteln. Früher wurde den Betroffenen die Verbandsumlage erstattet. Dies ist jedoch nicht mehr möglich.

Aufgrund der Durchleitungsgebühr erfolgt die Ermittlung der Schmutzwassergebühr in zwei Schritten. Zunächst wird die Gesamtkostenmasse Schmutzwasser abzüglich der Verbandsumlage auf die Gesamtfrischwassermenge verteilt. Dies ergibt den Gebührensatz für die Durchleitung. Die Kosten für die Verbandsumlage werden dann in einem zweiten Schritt auf die restliche Wassermenge abzüglich der Wassermenge für Durchleitung verteilt. Dies ergibt dann die anteilige Verbandsumlage. Der Schmutzwassergebührensatz ergibt sich dann aus der Addition der Durchleitungsgebühr und der anteiligen Verbandsumlage.

Die kalkulierte Frischwassermenge 2012 beläuft sich beim Schmutzwasser auf 1.590.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am tatsächlichen Frischwasserverbrauch der vergangenen Jahre und wurde daher gegenüber dem Vorjahr angepasst. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 76.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge von 1.590.000 m³ enthalten ist.

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

Teilanschluss

Gebühren ab 01.01.2011

Gebühren ab 01.01.2012

Veränderung

Schmutzwasser

(je cbm bezogenem Frischwasser)

3,08

3,08

unverändert

Niederschlagswasser

(je qm angeschlossene Grundstücksfläche)

1,39

1,39

unverändert

Durchleitungsgebühr

1,92

1,89

- 0,03

(- 1,6 %)

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Schmutz-wasser

Niederschlags-wasser

Ergebnis 2008

Ausgleich spätestens in 2011

- 146.562 €

- 28.139 €

- 118.423 €

Verrechnung mit Ergebnissen

146.562 €

28.139 €

118.423 €

verbleiben aus 2008

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

Ergebnis 2009

Ausgleich spätestens in 2012

189.674 €

152.563 €

37.111 €

Verrechnung mit Ergebnissen

- 17.030 €

- 17.030 €

0 €

verbleiben aus 2009

172.644

135.533 €

37.111 €

 

 

 

 

Ergebnis 2010

Ausgleich spätestens in 2013

53.371

- 110.040

163.411

Verrechnung mit Ergebnissen

110.040 €

110.040 €

0 €

verbleiben aus 2010

163.411

0

163.411

 

 

 

 

Zwischensumme

336.055

135.533

200.522

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2011

0

0

0 €

Vortrag in Kalkulation 2012

175.533

135.533

40.000

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

160.522

0

160.522  €

 

Die Unterdeckung des Jahres 2008 in Höhe von insgesamt 146.562konnte durch Verrechnung mit der Überdeckung des Jahres 2006 ausgeglichen werden.

Der Überschuss des Jahres 2009 diente beim Schmutzwasser zum Teil zur Deckung der Unterdeckung 2010 (Restbetrag aus 2007). Der verbliebene Überschuss des Jahres 2009 ist in der Kalkulation 2012 berücksichtigt worden. Beim Regenwasser ist die restliche Überdeckung des Jahres 2010 spätestens in der Kalkulation 2013 einzustellen.

 

3. Entwicklung der Ansätze

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2011 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.216.770 €. Bei nachfolgenden Aufwendungen ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

·           Die Position Kanalsanierungen wird der allgemeinen Entwicklung angepasst (75.000 €). Die endgültige Zuordnung zu den Kosten oder die Berücksichtigung als Investition erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses bzw. der Betriebsabrechnung.

·           Bei der Sanierung der Sonderbauwerke reduzieren sich die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 25.000 €. Grund hierfür sind Sanierungen, welche in 2011 eingeplant und durchgeführt worden sind.

·           Die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen wurde an die tatsächliche Inanspruchnahme des Produktes innerhalb des Städtischen Abwasserbetriebes angepasst (z.B. Verteilung der internen Kosten für die Gebührenerhebung sowie der Personalkosten) und erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 22.000 €.

·           Gegenüber dem Vorjahr erfolgt eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 175.533 €.

Anlage/n:

Anlage/n:

·           Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 (Anlage 1)

·           3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS) (Anlage 2)

·           Auszug aus dem Anlagennachweis (Anlage 3)

·           Teilergebnisrechnung 2010 (Anlage 4)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1.1 - Vorblatt Kalkulation 2012 (82 KB)      
Anlage 3 2 Anlage 1.2 - Kalkulation 2012 (42 KB)      
Anlage 4 3 Anlage 2 - Änderungssatzung (40 KB)      
Anlage 5 4 Anlage 3.1 - Anlagennachweis Teil 1 (27 KB)      
Anlage 6 5 Anlage 3.2 - Anlagennachweis Teil 2 (37 KB)      
Anlage 1 6 Anlage 4 - Teilergebnisrechnung Kanal 2010 (37 KB)