Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 30.09.2011 für das Wirtschaftsjahr 2011 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2010 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2011 beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/2008/2010 verwiesen.
In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Entwicklung des Finanzplanes in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert.
Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr 2011 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden, welcher Jahresgewinn sich für 2011 ergibt, da wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an die Stadt) und Erträge (u. a. Kostenerstattungen, Auflösung der Beiträge und Zuschüsse, aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.
Die genannten Aufwendungen und Erträge fallen nicht gleichmäßig bzw. linear je Quartal an. Daher wurden bei einigen Positionen der anteilige Planwert zugrunde gelegt. Diese Eingriffe werden bei den entsprechenden Positionen erläutert.
Bis auf diese wenigen manuellen und erläuterten Korrekturen handelt es sich grundsätzlich um tatsächliche Aufwands-/Ertragsbuchungen bis zum 30.09.2011.
Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen können dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 entnommen werden.
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung -Erträge-
Zuwendungen und allgemeine Umlagen Hierunter werden die Erträge aus der Auflösung der Investitionszuschüsse ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt jährlich mit 2 % der Ursprungsbeträge. Da es sich in der Regel um die Auflösung von Zuschüssen aus Vorjahren handelt, erfolgt eine Berücksichtigung in Höhe von 75 % des Wirtschaftsplanansatzes.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Bei den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden die Benutzungsgebühren sowie die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge dargestellt. Die Benutzungsgebühren werden überwiegend durch die beiden Wasserversorger BEW und Wasserversorgungsverband Dabringhausen erhoben und im Wirtschaftsjahr in monatlichen Abschlägen an den SAW weitergeleitet. Hieraus ergeben sich noch keine endgültigen Rückschlüsse der tatsächlichen Ergebnisse im Jahresabschluss 2011. Gleiches gilt für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren, die über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben werden. Die Auflösung der Beiträge sowie der Sonderposten für den Gebührenausgleich erfolgt ebenfalls in Höhe des anteiligen Wirtschaftsplanansatzes.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen Unter dieser Position werden die Erstattung der geleisteten Arbeitsstunden der Kanalkolonne für die Stadt, Erstattungen des Wupperverbandes (Betriebskosten, kalkulatorische Kosten für übernommene Bauwerke) sowie die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausanschlüsse zusammengefasst. Bei den Arbeitsleistungen der Kanalkolonne wurde der Wirtschaftsplanansatz zu 75 % berücksichtigt, da die Abrechnung der tatsächlich für die Stadt geleisteten Arbeitsstunden (insbesondere Winterdienst) erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 erfolgt. Die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausanschlüsse werden im Ergebnisplan erfasst, da die Leistung "Herstellung von Grundstückshausanschlüssen" gegenüber Dritten nicht zu einer Vermögensbildung führt. Hier ist jedoch ein zeitlicher Verzug möglich zwischen Aufwendungen und Erträgen. In den vergangenen Perioden führte dies zu entsprechenden Überschüssen. Aufgrund der geringen Bautätigkeit sind diese Effekte jedoch rückläufig.
Sonstige Ordentliche Erträge Bei dieser Position werden die „Bußgelder“, „Säumniszuschläge“ sowie „Weitere sonstige ordentliche Erträge“ erfasst. Hierunter sind wiederum die früheren Haushaltsstellen „Ersatz Schadensfälle“ sowie die „Vermischten Einnahmen“ enthalten.
Aktivierte Eigenleistungen Bei den aktivierten Eigenleistungen werden die Personalaufwendungen im Rahmen der Kostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen für vermögenswirksame Maßnahmen aktiviert. Es handelt sich um die Eigenleistungen, die seitens des Tiefbauamtes für Kanalbaumaßnahmen des investiven Finanzplanes erbracht werden. Die zu aktivierenden Eigenleistungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den im Finanzplan berücksichtigten Investitionen. Da die Ermittlung der aktivierbaren Eigenleistungen erst im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen werden kann, werden diese mit 75 % des Ansatzes im Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Summierung Ordentliche Erträge Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 30.09.2011 erreicht (66,8 %).
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hierunter werden Aufwendungen für Sanierungen, Energie, Unternehmerkosten (Fäkalienabfuhr), Abwasserabgabe sowie der Aufwand für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen nachgewiesen. Insbesondere bei den Kanalhausanschlüssen ist im Vergleich zu den Vorjahren ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Zu beachten ist auch, dass derzeit deutlich geringere konsumtive Sanierungskosten angefallen sind bzw. voraussichtlich auch anfallen werden. Eine abschließende Zuordnung kann allerdings erst im Rahmen des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung aller bewertungsrechtlichen Aspekte vorgenommen werden.
Bilanzielle Abschreibungen Hierbei wurde dreiviertel der geplanten Abschreibungen berücksichtigt, da es sich einerseits um eine klassische Jahresabschlussbuchung handelt, andererseits der Betrag weitestgehend aus Abschreibungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände besteht.
Transferaufwendungen Hierunter sind die Abschlagszahlungen an den Wupperverband erfasst. Da es sich um Abschläge handelt, liegt hier bisher ebenfalls planmäßiger Vollzug vor.
Sonstige ordentliche Aufwendungen Unter dieser Position werden u.a. die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen, die Erstattung an andere Gemeinden sowie die sonstigen Geschäftsaufwendungen (Telefon, Büromaterial, Arbeits- und Schutzkleidung etc.) ausgewiesen. Rund 75 % des Gesamtansatzes nimmt die Personal- und Sachkostenerstattung ein. Auch hier werden vierteljährliche Abschlagszahlungen vorgenommen. Insgesamt ist daher auch hier ein planmäßiger Vollzug gegeben. Die endgültige Abrechnung 2011 bleibt jedoch abzuwarten.
Summierung Ordentlicher Aufwand Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 30.09.2011 erreicht (69,5 %).
- Finanzergebnis -
Finanzerträge Aufgrund der Einheitskasse der Stadt Wermelskirchen erfolgt die Ermittlung der Finanzerträge (Liquiditätsüberschuss Anteil SAW) erst im Rahmen des Jahresabschlusses.
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Hierunter sind die bisherigen Aufwendungen für zu leistende Kreditzinszahlungen erfasst.
Summierung Finanzergebnis Der Planansatz wird zum 30.09.2011 zu 53,8 % erreicht.
Wie bereits festgestellt, ist grundsätzlich ein planmäßiger Vollzug im Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen zu vermelden. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass sowohl der Wasserverbrauch (Auswirkung auf Gebühreneinnahmen Schmutzwasser) als auch verschieden Aufwandspositionen erst im Rahmen des Jahresabschlusses feststehen.
Das Ergebnis wird sich im laufenden Wirtschaftsjahr sowie im Rahmen des Jahresabschlusses noch verändern.
In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme des Betriebes dargestellt bzw. dort gebucht. Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2011 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) III. Quartal 2011“ (DS-Nr. RAT/2239/2011) verwiesen.
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Auf eine Darstellung der konsumtiven Ein- und Auszahlungen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
- Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -
Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten Unter dieser Position werden insbesondere die Beiträge ausgewiesen. Hier bleibt festzuhalten, dass der Planansatz derzeit deutlich übertroffen wird. Dies liegt an der Heranziehung von mittlerweile abgeschlossenen Maßnahmen, welche bereits für das Jahr 2010 eingeplant waren, durch die Verschiebung von Baumaßnahmen aber erst jetzt veranlagt werden konnten.
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -
Auszahlungen für Baumaßnahmen Diese Position ist zum 30.09.2011 nur zur 20,1 % oder rund 258.000 € ausgeschöpft.
Es haben sich Verschiebungen von Maßnahmen ergeben, welche im Wirtschaftsplan 2012 neu veranschlagt werden. Ein weiterer und sehr wichtiger Grund ist außerdem, dass Maßnahmen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden in geringerem Umfang und damit günstiger realisiert werden können oder gar nicht realisiert werden müssen.
Erläuterungen zu Kreditaufnahmen Bislang erfolgte keine neue Kreditaufnahme im Jahr 2011. Allerdings lief am 30.09.2011 bei einem Darlehen aus dem Gewässergüteprogramm der NRW.Bank die Zinsbindungsfrist aus.
Das Prolongationsangebot der NRW.Bank wurde angenommen.
Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Finanzplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 € des Ansatzes im Finanzplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.
Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese (analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss) ab 1.000 € dem Betriebsausschuss zur Kenntnis gegeben.
Es liegt in den ersten drei Quartalen 2011 keine Anzeige von außerplanmäßigem(r) Aufwand/Auszahlung vor.
In 2011 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des Wirtschaftsplanes notwendig. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn
-das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes (Finanzplanes) bedingt oder
-zum Ausgleich des Vermögensplanes (Finanzplanes) erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder
-im Vermögensplan (Finanzplan) weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder
-eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.
Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.
Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2011 grundsätzlich planmäßig. Das endgültige Ergebnis bleibt abzuwarten, da sich im Rahmen des Jahresabschlusses noch Änderungen ergeben können.
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