Vorlage - RAT/2242/2011  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2011 
17. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation 2012  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2012 zur Kenntnis und beschließt die Straßenreinigungs-gebühren ab dem 01.01.2012 wie folgt:

 

Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter                                          3,12 € (bisher 2,40 €)

nur Winterdienst je lfd. Meter                                                        2,30 € (bisher 1,35 €)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2012 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Kehr­dienst" (Produkt 12.05.01) und "Winter­dienst" (Produkt 12.05.02) vor.

 

Rechtsgrundlage  für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßen­reinigungs­gesetz NRW in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz NRW sowie die Straßenrei­nigungssatzung der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunal­­abgaben­gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2012 ausgeglichen gestaltet.

 

Im Rahmen der Straßenreinigung werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren  abgegolten:

 

·              Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

·              Winterwartung­ auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

 

Kehrdienst

 

Der Ausgleich des  Gebührenhaushaltes kann mit einer Senkung der Gebühr auf 0,82  je laufendem Meter erreicht werden.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

- 18.846

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

0 €

verbleiben aus 2008

- 18.846

 

 

Ergebnis 2009 (Ausgleich spätestens in 2012)

- 2.814

Verrechnet mit Überschuss Vorjahre

2.014 €

verbleiben aus 2009

0

 

 

Ergebnis 2010 (Ausgleich spätestens in 2013)

22.290

Verrechnet mit Überschuss Vorjahre

- 13.626

verbleiben aus 2010

8.665

 

 

Zwischensumme

- 10.181

 

 

Vortrag in Kalkulation 2011

18.846 €

Vortrag in Kalkulation 2012

0

 

 

verbleibende Ausgleichsverpflichtung (in 2013)

8.665

 

Das Defizit des Jahres 2008 ist in die Kalkulation 2011 eingestellt worden. Der verbleibende Überschuss aus 2010 muss spätestens in der Kalkulation 2013 ausgeglichen werden.

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2011 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 32.500 €. Grund hierfür ist einerseits, dass in der Kalkulation 2011 noch eine Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 18.846 € berücksichtigt wurde, welche den Gebührenbedarf 2011 entsprechend belastete. In der Kalkulation 2012 entfiel diese zusätzliche Belastung. Darüber hinaus wurde der Planansatz für die Arbeitsleistungen des Betriebshofes aufgrund von Standardreduzierungen entsprechend geringer gebildet. Bei gleich bleibenden Veranlagungsmetern ergibt sich daher gegenüber dem Vorjahr eine Senkung der Gebühr für den Kehrdienst je laufenden Meter um 0,23 € (- 22 %).

 

 

Winterdienst

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes kann nur unter Erhöhung der Gebühr um 0,95 € von bislang 1,35 auf jetzt 2,30 je laufendem Meter erreicht werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes stellt sich wie folgt dar:

 

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

137.180

verrechnet mit Ergebnissen

-123.219 €

verbleiben aus 2008

13.961 €

 

 

Ergebnis 2009 (Ausgleich spätestens in 2012)

-123.219

verrechnet mit Ergebnissen

123.219 €

verbleiben aus 2009

0 €

 

 

Ergebnis 2010 (Ausgleich spätestens in 2013)

- 444.482

verrechnet mit Ergebnissen

53.427 €

verbleiben aus 2010

- 391.055 €

 

 

Zwischensumme

- 377.095

 

 

Vortrag in Kalkulation 2011

- 13.961 €

Vortrag in Kalkulation 2012

200.000

 

 

verbleibende Ausgleichsverpflichtung (in 2013)

- 191.056

 

Die Überdeckung des Jahres 2008 in Höhe von 137.180 wurde mit dem Defizit 2009 verrechnet. Es verbleibt ein Überschussvortrag von 13.961 €, welcher in die Kalkulation 2011 eingestellt worden ist. Die Unterdeckung des Jahres 2010 ist durch den extrem starken Winter entstanden und konnte nur zu einem kleinen Teil durch die Überdeckung des Jahres 2007 gedeckt werden. Ein Teil der verbliebenen Unterdeckung 2010 (200.000 €) wurde in der Kalkulation 2012 berücksichtigt. Der Restbetrag in Höhe von 191.056 € muss dann im Rahmen der Gebührenkalkulation 2013 eingestellt werden.

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2011 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Schwieriger gestaltet sich jedoch die Berücksichtigung der extrem schwankenden Witterung im Winter: So waren beispielsweise die Winter 2004/2005 und 2005/2006 sehr streng und lang; der Winter 2006/2007 fiel wiederum sehr mild aus. Die Winter 2008 und 2009 waren eher durchschnittlich, 2010 wiederum sehr extrem mit sehr viel Schnee. Um die Auswirkung dieser wetterbedingten Schwankungen auf die Gebühren berücksichtigen zu können, werden mehrere Jahre zur Ermittlung von Durchschnittswerten herangezogen. Die sich hieraus ergebenen Ansätze insbesondere für die Unternehmerkosten, Sachaufwendungen und für die Leistungen des Betriebshofes bilden die Grundlage für die Kalkulation 2012. An die Entwicklung der vergangenen Jahre wurden hier die Leistungen der Kanalkolonne des Abwasserbetriebes für den Winterdienst angepasst.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

?              Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 (Anlage 1)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation 2012 (46 KB)