Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis.
Er beschließt die Gebührensätze für die Jahrmärkte ab dem 01.01.2012 wie folgt festzulegen:
je Veranlagungsmeter Herbstkirmes 34,00 € (bisher 29,00 €) je Veranlagungsmeter Frühjahreskirmes 25,50 € (bisher 21,80 €) je Veranlagungsmeter Kirmes Dhünn 6,80 € (bisher 5,80 €)
Den Gebührensätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt, die Kostenerstattung für die Abfallsäcke ab dem 01.01.2012 auf 7,50 € pro Stück einschließlich Mehrwertsteuer (6,30 € netto) festzusetzen. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2012 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 02.02.02) und "Jahrmärkte" (Produkt 02.02.03) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:
· Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte, · Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.
Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:
Wochenmärkte
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich in den letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:
Die Unterdeckung des Jahres 2008 in Höhe von 3.867 € ist in der Gebührenkalkulation 2011, die Unterdeckung des Jahres 2009 (3.766 €) in der Kalkulation 2012 berücksichtigt. Die Unterdeckung des Jahres 2010 ist spätestens 2013 auszugleichen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2011 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Kosten- und Erlöspositionen im Wesentlichen unverändert.
Jahrmärkte
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann nur durch eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2012 erreicht werden.
Die Ergebnisse haben sich in den letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:
Die Ausgleichsverpflichtung aus dem Jahr 2008 wurde in der Kalkulation 2010 berücksichtigt, aber nur zum Teil realisiert. Die Auflösung des Restbetrages (416 €) muss spätestens 2011 erfolgen. Die restliche Überdeckung des Jahres 2009 in Höhe von 2.034 € wurde in die Kalkulation 2011 eingestellt.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2011 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Erstmals seit vielen Jahren erhöht sich der Gebührenbedarf um 12.734 € (+ 18,2 %). Hierbei sind insbesondere folgende Positionen betroffen:
· Die Bewirtschaftungskosten für die Kirmesplätze steigen um 6.000 €. Hierin enthalten sind Kosten für ein Sicherheitskonzept (Maßnahmen zur Reduzierung des Glasbruchs an Matinee) · Der städtische Zuschuss für die Werbungskosten (3.000 €) entfällt ebenso wie der städtische Zuschuss für das Feuerwerk (3.000 €).
Für das Jahr 2012 wurden folgende Gebührensätze je Veranlagungsmeter ermittelt:
Zu den Gebührensätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Darüber hinaus muss die Kostenerstattung für die Abfallsäcke auf 7,50 € pro Stück einschließlich Mehrwertsteuer festgesetzt (6,30 € netto) werden, um eine Kostendeckung zu erreichen.
Die Veranlagungsmeter haben sich gegenüber der Kalkulation 2011 nicht verändert.
Anlage/n: · Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 „Wochenmärkte“ (Anlage 1) · Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 „Jahrmärkte“ (Anlage 2) · Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Jahrmärkte“ (Anlage 3)
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