Vorlage - RAT/2247/2011  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2011 
17. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1.1 - Deckblatt Kalkulation Wochenmärkte  
Anlage 1.2 - Kalkulation Wochenmärkte 2012  
Anlage 2.1 - Deckblatt Kalkulation Jahrmärkte  
Anlage 2.2 - Kalkulation Jahrmärkte 2012  
Anlage 3 - Kalkulatorischer Anlagennachweis Jahrmärkte  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis.

 

Er beschließt die Gebührensätze für die Jahrmärkte ab dem 01.01.2012 wie folgt festzulegen:

 

je Veranlagungsmeter Herbstkirmes                            34,00 €              (bisher 29,00 €)

je Veranlagungsmeter Frühjahreskirmes              25,50 €              (bisher 21,80 €)

je Veranlagungsmeter Kirmes Dhünn                6,80 €              (bisher 5,80 €)

 

Den Gebührensätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt, die Kostenerstattung für die Abfallsäcke ab dem 01.01.2012 auf 7,50 € pro Stück einschließlich Mehrwertsteuer (6,30 € netto) festzusetzen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2012 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 02.02.02) und "Jahrmärkte" (Produkt 02.02.03) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:

 

·           Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,

·           Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

 

Wochenmärkte

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich in den letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

- 3.867

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2008

- 3.867

 

 

Ergebnis 2009 (Ausgleich spätestens in 2012)

- 3.766

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2009

- 3.766

 

 

Ergebnis 2010 (Ausgleich spätestens in 2013)

- 3.212

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2010

- 3.212

 

 

Zwischensumme

- 10.844

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2011

3.867

Vortrag in der Kalkulation 2012

3.766

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung

- 3.212

 

             

Die Unterdeckung des Jahres 2008 in Höhe von 3.867 ist in der Gebührenkalkulation 2011, die Unterdeckung des Jahres 2009 (3.766 €) in der Kalkulation 2012 berücksichtigt. Die Unterdeckung des Jahres 2010 ist spätestens 2013 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2011 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Kosten- und Erlöspositionen im Wesentlichen unverändert.

 

 

Jahrmärkte

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann nur durch eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2012 erreicht werden.

 

Die Ergebnisse haben sich in den letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

2.297

Verrechnung mit Ergebnissen

- 1.881 €

verbleiben aus 2008

416

 

 

Ergebnis 2009 (Ausgleich spätestens in 2012)

2.415

Verrechnung mit Ergebnissen

- 381 €

verbleiben aus 2009

2.034

 

 

Ergebnis 2010 (Ausgleich spätestens in 2013)

- 1.881

Verrechnung mit Ergebnissen

1.881 €

verbleiben aus 2010

0

 

 

Zwischensumme

2.450

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2011

- 2.034

Vortrag in der Kalkulation 2012

0

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung

416

             

 

Die Ausgleichsverpflichtung aus dem Jahr 2008 wurde in der Kalkulation 2010 berücksichtigt, aber nur zum Teil realisiert. Die Auflösung des Restbetrages (416 €) muss spätestens 2011 erfolgen. Die restliche Überdeckung des Jahres 2009 in Höhe von 2.034 wurde in die Kalkulation 2011 eingestellt.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2011 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Erstmals seit vielen Jahren erhöht sich der Gebührenbedarf um 12.734 € (+ 18,2 %). Hierbei sind insbesondere folgende Positionen betroffen:

 

·         Die Bewirtschaftungskosten für die Kirmesplätze steigen um 6.000 €. Hierin enthalten sind Kosten für ein Sicherheitskonzept (Maßnahmen zur Reduzierung des Glasbruchs an Matinee)

·         Der städtische Zuschuss für die Werbungskosten (3.000 €) entfällt ebenso wie der städtische Zuschuss für das Feuerwerk (3.000 €).

 

Für das Jahr 2012 wurden folgende Gebührensätze je Veranlagungsmeter ermittelt:

 

Gebührenart

2012

2011

Veränderung

Herbstkirmes

34,00 €

29,00 €

+ 5,00 € (+ 17 %)

Frühjahreskirmes

25,50 €

21,80 €

+ 3,70 € (+ 17 %)

Dhünn

6,80 €

5,80 €

+ 1,00 € (+ 17 %)

 

Zu den Gebührensätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

 

Darüber hinaus muss die Kostenerstattung für die Abfallsäcke auf 7,50 € pro Stück einschließlich Mehrwertsteuer festgesetzt (6,30 € netto) werden, um eine Kostendeckung zu erreichen.

 

Die Veranlagungsmeter haben sich gegenüber der Kalkulation 2011 nicht verändert.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

·      Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)

·      Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)

·      Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Jahrmärkte“ (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1.1 - Deckblatt Kalkulation Wochenmärkte (80 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1.2 - Kalkulation Wochenmärkte 2012 (73 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2.1 - Deckblatt Kalkulation Jahrmärkte (82 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 2.2 - Kalkulation Jahrmärkte 2012 (57 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 3 - Kalkulatorischer Anlagennachweis Jahrmärkte (36 KB)