Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung gemäß der vorliegenden Verwaltungsfassung. Eine Ausfertigung der Satzung ist dem Original der Niederschrift beizufügen.
Sachverhalt:
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ab dem Jahr 2012 erforderlich. Das Haushaltssicherungskonzept ist nur genehmigungsfähig, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums der originäre Haushaltsausgleich erreicht werden kann, d. h. die Erträge müssen die Aufwendungen decken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Aufwendungen reduziert und Erträge erhöht werden.
Wie in der Konsolidierungsliste vorgeschlagen, ist daher auch eine Erhöhung der Hundesteuer geboten. Die Hundesteuer für nicht gefährliche Hunde wurde seit 1993 nicht erhöht, die Hundesteuer für gefährliche Hunde seit ihrer Einführung im Jahre 2001 ebenso nicht.
Die Steuersätze in Wermelskirchen belaufen sich zurzeit auf: bei Haltung von einem Hund: 55,20 € bei Haltung von zwei Hunden: 67,20 € je Hund bei Haltung von drei Hunden oder mehr: 79,20 € je Hund bei Kampfhunden: 438,00 € je Hund
Um zu ermitteln, welche Steuersätze angemessen sind, wurde ein Vergleich mit den Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis, Oberbergischen Kreis und dem Kreis Mettmann sowie mit den kreisfreien Städten Remscheid, Solingen, Wuppertal und Leverkusen durchgeführt. Der Mittelwert stellt sich bei diesem Vergleich wie folgt dar: bei Haltung von einem Hund: 88,04 € bei Haltung von zwei Hunden: 109,69 € je Hund bei Haltung von drei Hunden oder mehr: 130,28 € je Hund bei Kampfhunden: 633,57 € je Hund
Die einzige Kommune, die ebenso niedrige Steuersätze wie Wermelskirchen aufweist, ist die Gemeinde Odenthal. Die höchsten Sätze der kreisangehörigen Gemeinden weist Monheim auf (132 € für einen Hund, 156 € für zwei Hunde, 180 € für drei Hunde und mehr, 1.320 € für gefährliche Hunde).
Aufgrund dieses Vergleichs wird vorgeschlagen, die Hundesteuer in Wermelskirchen um 50 % zu erhöhen.
Hundesteuersätze in Wermelskirchen ab 01.01.2012: bei Haltung von einem Hund: 83,00 € bei Haltung von zwei Hunden: 101,00 € je Hund bei Haltung von drei Hunden oder mehr: 119,00 € je Hund bei gefährlichen Hunden: 657,00 € je Hund
Damit würde Wermelskirchen trotz der vorgeschlagenen Erhöhung immer noch unter dem Mittelwert der umliegenden Kommunen (mit Ausnahme der Kampfhunde bzw. gefährlichen Hunde) liegen. Hierbei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass einige benachbarte Kommunen ihre Steuersätze ab 2012 nochmal erhöhen. Bei Erhöhung der Steuersätze um 50 % würden sich Mehrerträge von rd. 70.000 € ergeben. Ein zusätzlicher Aufwand entsteht nicht.
Weitere Änderungen Die Hundesteuersatzung muss außerdem an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. So orientiert sich die Definition von „gefährlichen Hunden“ jetzt an der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein- Westfalen. Die bisherige Auflistung entstammt der zum 31.12.2002 aufgehobenen Landeshundeverordnung.
Verweise auf das Bundessozialhilfegesetz und das Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung wurden durch Verweise auf das SGB II und XII sowie das Justizgesetz NRW ersetzt. Zudem wurde zur Klarstellung eine Ergänzung aufgenommen, wonach bei Zahlungsunfähigkeit des Hundehalters die Haushaltsangehörigen zur Hundesteuer herangezogen werden können.
Anlage/n: Neufassung der Hundesteuersatzung Synopse Vergleich mit anderen Kommunen
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