Beschlussvorschlag: Der Haupt-
und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Einführung
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Wermelskirchen zur
Kenntnis. Sachverhalt: In
Nordrhein-Westfalen wird die Ablösung der Kameralistik und die Einführung der
Doppik derzeit in einem Modellprojekt des Innenministeriums erprobt. Das
formelle Gesetzgebungsverfahren beginnt ab dem Jahr 2003 und wird
voraussichtlich im Jahr 2004 abgeschlossen. Ab dem Jahr 2005 soll die Doppik
verpflichtenden Charakter haben, wobei eine Übergangsfrist von 3 Jahren (bis
2008) vorgesehen ist. Der
Innenminister hat in einem Erlass vom 05.11.2002 ausdrücklich allen Kommunen
des Landes empfohlen, bereits jetzt vorbereitende Maßnahmen zu treffen, da
zukünftige Aufgaben, wie Inventarisierung und Bewertung des Anlagevermögens,
zeit- und arbeitsaufwändig sind. Es könnte sich lt. Innenminister als
kostspieliger Fehler erweisen, bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
mit den vorbereitenden Arbeiten zu warten. Der Erlass des Innenministers ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt. In der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.10.2002 wurde ein
Sachstandsbericht zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
gegeben. Zur weiteren Information sind dieser Sitzungsvorlage Übersichten zu
den grundlegenden Elementen sowie eine zusammenfassende Darstellung zum NKF
beigefügt. Die Einführung des NKF erfolgt in Wermelskirchen in enger
Zusammenarbeit zwischen der Kämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt. Eine
detaillierte Information zum NKF soll in Form eines Vortrages von Herrn
Rolfsmeyer, Kämmerer der Gemeinde Hiddenhausen, voraussichtlich in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses im Mai 2003 erfolgen. Herr Rolfsmeyer ist als
Mitverfasser am Konzept Neues Kommunales Finanzmanagement beteiligt. Die
Gemeinde Hiddenhausen ist Projektgemeinde des Modellprojektes des Landes NRW
zur Einführung des NKF. Mit den
Arbeiten zur Einführung des NKF wurde in der Stadt Wermelskirchen bereits
begonnen. ·
Es
wurde eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe, bestehend aus Kämmerei, Kasse,
RPA, Hauptamt, Personalamt und Personalrat, gebildet. Desweiteren wurde in der
Kämmerei eine interne Arbeitsgruppe, die sich mit der praktischen Umsetzung
beschäftigt, eingerichtet. ·
Die
Mitarbeiterschulung (NKF und BWL) wurde im Jahr 2002 begonnen und wird im Jahr
2003 fortgesetzt. ·
Die
Bewertung des Anlagevermögens wurde bereits in der Vergangenheit begonnen und
wird seit dem Jahr 2002 intensiv fortgeführt. ·
Die
Definition von Produkten wurde im Jahr 2000 auf der Basis eines Pilotprojektes
gestartet und in den Folgejahren fortgesetzt. Die
Verwaltung wird die politischen Gremien regelmäßig über den Fortgang bei der
Einführung des NKF in der Stadt Wermelskirchen unterrichten. Es wird auf
den TOP “Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der
Stadt Wermelskirchen; hier: Auftragsvergabe” im nichtöffentlichen Teil
dieser Sitzung verwiesen. Anlagen: ·
Verfügung
des Innenministeriums zur flächendeckenden Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) in den Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen ·
Übersichten
zum NKF ·
Zusammenfassende
Darstellung zum NKF
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