Vorlage - RAT/0026/2003  

 
 
Betreff: Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt Wermelskirchen; hier: Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Verfasser:Betke, Hiltrud
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
17.02.2003 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Zusammenfassende Darstellung zum NKF PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In Nordrhein-Westfalen wird die Ablösung der Kameralistik und die Einführung der Doppik derzeit in einem Modellprojekt des Innenministeriums erprobt. Das formelle Gesetz­gebungsverfahren beginnt ab dem Jahr 2003 und wird voraussichtlich im Jahr 2004 abgeschlossen. Ab dem Jahr 2005 soll die Doppik verpflichtenden Charakter haben, wobei eine Übergangsfrist von 3 Jahren (bis 2008) vorgesehen ist.

Der Innenminister hat in einem Erlass vom 05.11.2002 ausdrücklich allen Kommunen des Landes empfohlen, bereits jetzt vorbereitende Maßnahmen zu treffen, da zukünftige Aufgaben, wie Inventarisierung und Bewertung des Anlagevermögens, zeit- und arbeitsaufwändig sind. Es könnte sich lt. Innenminister als kostspieliger Fehler erweisen, bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit den vorbereitenden Arbeiten zu warten. Der Erlass des Innenministers ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.10.2002 wurde ein Sachstandsbericht zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) gegeben. Zur weiteren Information sind dieser Sitzungsvorlage Übersichten zu den grundlegenden Elementen sowie eine zusammenfassende Darstellung zum NKF beigefügt. Die Einführung des NKF erfolgt in Wermelskirchen in enger Zusammenarbeit zwischen der Kämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt.

 

Eine detaillierte Information zum NKF soll in Form eines Vortrages von Herrn Rolfsmeyer, Kämmerer der Gemeinde Hiddenhausen, voraussichtlich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Mai 2003 erfolgen. Herr Rolfsmeyer ist als Mitverfasser am Konzept Neues Kommunales Finanzmanagement beteiligt. Die Gemeinde Hiddenhausen ist Projektgemeinde des Modellprojektes des Landes NRW zur Einführung des NKF.

 

Mit den Arbeiten zur Einführung des NKF wurde in der Stadt Wermelskirchen bereits begonnen.

 

·         Es wurde eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe, bestehend aus Kämmerei, Kasse, RPA, Hauptamt, Personalamt und Personalrat, gebildet. Desweiteren wurde in der Kämmerei eine interne Arbeitsgruppe, die sich mit der praktischen Umsetzung beschäftigt, eingerichtet.

 

·         Die Mitarbeiterschulung (NKF und BWL) wurde im Jahr 2002 begonnen und wird im Jahr 2003 fortgesetzt.

 

·         Die Bewertung des Anlagevermögens wurde bereits in der Vergangenheit begonnen und wird seit dem Jahr 2002 intensiv fortgeführt.

 

·         Die Definition von Produkten wurde im Jahr 2000 auf der Basis eines Pilotprojektes gestartet und in den Folgejahren fortgesetzt.

 

Die Verwaltung wird die politischen Gremien regelmäßig über den Fortgang bei der Einführung des NKF in der Stadt Wermelskirchen unterrichten.

 

Es wird auf den TOP “Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt Wermelskirchen; hier: Auftragsvergabe” im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung verwiesen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

·         Verfügung des Innenministeriums zur flächendeckenden Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in den Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen

 

·         Übersichten zum NKF

 

·         Zusammenfassende Darstellung zum NKF

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenfassende Darstellung zum NKF (38 KB) PDF-Dokument (25 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift