Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis. Danach werden die Gebührensätze beibehalten.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 11.02.01) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
· Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich), · Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier, · Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle, · Sondermüllentsorgung, · Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott, · Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben, · Beseitigung wilder Kippen, · Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.
Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2012 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann unter Beibehaltung Gebühren erreicht werden.
Einstellung von Über-/Unterdeckungen bzw. Entwicklung der Freiwilligen Gebührenrücklage
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Defizite der Vorjahre wurden durch Auflösungen der Rücklage gedeckt. Diese ist nun aufgebraucht. Dennoch können die Gebühren beibehalten werden. Grund hierfür ist das gute Ausschreibungsergebnis in 2010.
Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2011 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 20.10.2011 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2012 vorgestellt. Diese wurden in der Kalkulation 2012 berücksichtigt.
Gebührensätze 2012
Die Biotonne wird über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2012 wird hierfür nur noch ein Betrag in Höhe von 50.000 € (Vorjahre = 80.000 €) berücksichtigt. Hier enthalten ist die Installation einer zentralen Sammelstelle für Grünabfälle auf dem Gelände des Entsorgungsunternehmers. Die Möglichkeit des Abladens von Grünabfällen steht allen Bürgern zur Verfügung und kann somit nicht ausschließlich den Nutzern einer Biotonne angelastet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.
Die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation 2012 bleiben gegenüber den Gebühren 2011 unverändert:
Anlage/n:
? Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)
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