Vorlage - RAT/2250/2011  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
05.12.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1.1 - Deckblatt Kalkulation 2012  
Anlage 1.2 - Kalkulation Abfallbeseitigung 2012  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis. Danach werden die Gebührensätze beibehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 11.02.01) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunal­abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:

 

·         Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich),

·         Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier,

·         Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle,

·         Sondermüllentsorgung,

·         Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott,

·         Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben,

·         Beseitigung wilder Kippen,

·         Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2012 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann unter Beibehaltung Gebühren erreicht werden.

 

 

Einstellung von Über-/Unterdeckungen bzw. Entwicklung der Freiwilligen Gebührenrücklage

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Ergebnis 2008 (Ausgleich spätestens in 2011)

- 118.800 €

Verrechnung mit Ergebnissen

118.800 €

verbleiben aus 2008

0 €

 

 

Ergebnis 2009 (Ausgleich spätestens in 2012)

- 163.570 €

Verrechnung mit Ergebnissen

163.570 €

verbleiben aus 2009

0 €

 

 

Ergebnis 2010 (Ausgleich spätestens in 2013)

- 91.422

Verrechnung mit Ergebnissen

91.422 €

verbleiben aus 2010

0 €

 

 

 

 

verbleibende Ausgleichsverpflichtung

0 €

 

Die Defizite der Vorjahre wurden durch Auflösungen der Rücklage gedeckt. Diese ist nun aufgebraucht. Dennoch können die Gebühren beibehalten werden. Grund hierfür ist das  gute Ausschreibungsergebnis in 2010.

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2011 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

 

Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes

 

Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 20.10.2011 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2012 vorgestellt. Diese wurden in der Kalkulation 2012 berücksichtigt.

 

 

Gebührenart

2012

2011

Einzelpreis €

Einzelpreis €

Hausmüll

Grundgebühr

19,48 €/EW

18,66 €/EW

 

Leistungsgebühr

100,89 €/ Tonne

98,63 €/ Tonne

Sperrmüll

Leistungsgebühr

100,89 €/ Tonne

98,63 €/ Tonne

Biomüll

Grundgebühr

4,16 €/ EW

4,10 €/ EW

 

Leistungsgebühr

86,89 €/ Tonne

85,82 €/ Tonne

 

 

Gebührensätze 2012

 

Die Biotonne wird über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2012 wird hierfür nur noch ein Betrag in Höhe von 50.000 € (Vorjahre = 80.000 €) berücksichtigt. Hier enthalten ist die Installation einer zentralen Sammelstelle für Grünabfälle auf dem Gelände des Entsorgungsunternehmers. Die Möglichkeit des Abladens von Grünabfällen steht allen Bürgern zur Verfügung und kann somit nicht ausschließlich den Nutzern einer Biotonne angelastet werden.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quer­subventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.

 

Die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation 2012 bleiben gegenüber den Gebühren 2011 unverändert:

 

 

 

Gebührenart

 

2012

 

2011

 

 

Abweichung

 

Grundgebühr je Einwohner = 20 % des Gebührenbedarfs

 

Teilanschluss (Restmüll/Papier)

 

10,40 €

 

10,40 €

 

0,00 €

 

0 %

 

zzgl. Biomüll

 

4,60 €

 

4,60 €

 

0,00 €

 

0 %

 

Vollanschluss

 

15,00 €

 

15,00 €

 

0,00 €

 

0 %

 

Leistungsgebühr je Liter = 80 % des Gebührenbedarfs

 

Teilanschluss (Restmüll/Papier)

 

1,43 €

 

1,43 €

 

0,00 €

 

0 %

 

zzgl. Biomüll

 

0,62 €

 

0,62 €

 

0,00 €

 

0 %

 

Vollanschluss­

 

2,05 €

 

2,05 €

 

0,00 €

 

0 %

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage/n:

 

?              Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1.1 - Deckblatt Kalkulation 2012 (82 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1.2 - Kalkulation Abfallbeseitigung 2012 (75 KB)