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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2012 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW je Transport) 154,00 € (bisher 126,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 316,00 € (bisher 248,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 223,00 € (bisher 182,00 €) Notarzt (je Einsatz) 106,54 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 02.09.01) vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Krankentransport, · Notfallrettung und Notfalltransport, · notärztliche Versorgung. Der Ausgleich kann nur durch eine Steigerung der Gebühr beim Rettungstransportwagen (RTW), beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und beim Krankentransportwagen (KTW) erreicht werden. Die ab dem 01.01.2008 festgesetzte Gebühr für den Notarzt wird beibehalten.
Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2012 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2012 wie folgt festzulegen:
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Die verbliebenen Überschüsse aus Vorjahren wurden in der Kalkulation 2011 berücksichtigt. Für die Kalkulation 2012 verbleibt lediglich ein Restbetrag in Höhe von 1.776 €. Damit ist die Ausgleichsverpflichtung erfüllt, die verbleibende Ausgleichsumme ist gleich „Null“.
Wie schon in den vergangenen Jahren absehbar, muss die Gebühr nunmehr angehoben werden, da ein Einsatz von Überschüssen nicht mehr möglich ist.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2011 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Die Kosten sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Größere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:
· Die Personalkosten verändern sich gegenüber 2011 nur marginal.
· Die Erstattung der Notarzteinsätze sinkt von 192.800 € auf 175.800 €. Dies liegt an den gesunkenen Planeinsatzzahlen gegenüber dem Vorjahr. Es ergeben aber sich keine Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt, da eingehende Gebührenzahlungen in gleicher Höhe an das Krankenhaus weitergeleitet werden.
· Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr. Neben den üblichen Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen wird die Anschaffung des zweiten RTW berücksichtigt. Daneben soll– in enger Abstimmung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreises und den Krankenkassenverbänden - die Beschaffung eines zweiten NEF erfolgen.
Der Gebührenbedarf steigt jedoch gegenüber dem Vorjahr um 119.104 €. Grund hierfür und damit Ursache für die Gebührenerhöhung ist, wie bereits dargestellt, in erster Linie der Wegfall der Überdeckung aus Vorjahren. In der Gebührenkalkulation 2011 konnte hier noch ein Betrag in Höhe von 120.300 € (2012: 1.776 €) berücksichtigt werden. Daneben mussten auch die Einsatzzahlen der tatsächlichen Entwicklung in 2010 und 2011 angepasst werden. Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2012 wurden daher auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde die Besetzung des zweiten RTW gemäß der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:
Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2012 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (22.100 €).
Gespräch mit den Krankenkassenverbänden Das Abstimmungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt. Allerdings finden auch unterjährige Abstimmungen zu bestimmten Themen (z.B. zweiter RTW etc.) statt.
Anlage/n:
? Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 (Anlage 1) ? 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen 28.01.1992 (Anlage 2) ? Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)
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