Vorlage - RAT/2252/2011  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom
17.03.1976
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2011 
17. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1.1 - Deckblatt  
Anlage 1.2 - Kalkulation 2012  
Anlage 2 - Anlagennachweis  
Anlage 3 - 22. Änderungssatzung  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis und beschließt

 

a)      die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2012 zu ändern sowie

b)      die 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

·              Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

·              Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

·              Durchführen von Bestattungen.

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2012 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann unter Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Graberwerb

Bestat-tungen

 

 

 

 

Ergebnis 2008

Ausgleich spätestens in 2011

- 4.816 €

- 5.372 €

556 €

Verrechnung mit Ergebnissen

- 556 €

0 €

- 556 €

verbleiben aus 2008

- 5.372 €

- 5.372 €

0 €

 

 

 

 

Ergebnis 2009

Ausgleich spätestens in 2012

- 63.795 €

- 35.281 €

- 28.514 €

Verrechnung mit Ergebnissen

556 €

0 €

556 €

verbleiben aus 2009

- 63.239 €

- 35.281 €

- 27.958 €

 

 

 

 

Ergebnis 2010

Ausgleich spätestens in 2013

Verrechnung mit Ergebnissen

verbleiben aus 2010

 

 

 

 

Zwischensumme

- 68.611

- 40.653

- 27.958

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2011

15.412 €

12.832 €

2.580 €

Vortrag in Kalkulation 2012

30.998

27.821

3.177

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

- 22.201

0

- 22.201

 

Die Betriebsabrechnung 2010 liegt leider noch nicht endgültig vor.

Beim Graberwerb wurde das Defizit des Jahres 2008 und ein Teil des Defizits 2009 in der Gebührenkalkulation 2011 eingestellt. Der Restbetrag in Höhe von 27.821 € aus dem Jahr 2009 wird in der vorliegenden Kalkulation 2012 berücksichtigt.

 

Das verbliebene Defizit des Jahres 2009 bei den Bestattungen wurde ebenfalls zum Teil in der Kalkulation 2011 eingestellt (2.580 €). Ein weiterer Betrag aus diesem Defizit (3.177 €) findet in der Kalkulation des Jahres 2012 seine Berücksichtigung. Der Restbetrag (22.201 €) aus der Unterdeckung 2009 (Bestattungen) entfällt auf die Trauer- und Leichenhallen. Diese sind bereits seit Jahren defizitär, da die Nachfrage permanent sinkt. Deutliche Gebührenerhöhungen würden diesen Nachfragerückgang extrem beschleunigen. Bereits in der Vergangenheit wurde daher auf die Berücksichtigung von Unterdeckungen bei den Trauer- und Leichenhallen verzichtet (zuletzt in der Gebührenkalkulation 2010 RAT/1435/2009). Insofern schlägt die Verwaltung vor, auf diesen Defizitvortrag bei den Trauer- und Leichenhallen aus 2009 zu verzichten.

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2011 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Ohne die Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren ist der Gebührenbedarf 2012 nahezu unverändert zum Vorjahr (750.650 € / - 3.700 €).

 

Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2011 bei folgenden Aufwendungen und Erträgen:

 

·      Die Deckung eines Fehlbetrages aus Vorjahren (Fehlbetrag aus 2009) wird in der Gebührenkalkulation 2012 mit einem Betrag von 30.998 € berücksichtigt (Vorjahr 15.412 €).

·      Daneben ist eindeutig festzustellen, dass die Nachfrage nach Erdgrabstätten im Gegensatz zu den Urnengrabstätten stark rückläufig ist.

·      Dadurch sinkt auch die Anzahl der Nacherwerbungen von Grabrechten, da sich diese in der Regel auf Familiengräber = Erdgrabstätten beziehen

 

Die Position Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15 % an dem Aufwand, der auf die Kostenstelle “Graberwerb” entfällt.

 

 

Entwicklung der Bestattungszahlen

 

Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden (Ergebnisse 2010 vorläufig):

 

Bestattungsart

2006

2007

2008

2009

2010

Erdbestattungen

212 (60 %)

203 (56 %)

185 (50 %)

184 (51 %)

151 (46 %)

Urnen

142 (40 %)

158 (44 %)

186 (50 %)

180 (49 %)

179 (54 %)

Gesamt

354

361

371

364

330

 

Im Rahmen der Kalkulation 2012 wird der Durchschnitt der Inanspruchnahmen aus den Vorjahresergebnissen berücksichtigt. Dieser musste nunmehr jedoch gegenüber früheren Kalkulationen der tatsächlichen Entwicklung angepasst werden.

 

 

Verwaltungsgebühren

 

Die Verwaltungsgebühren für die Errichtung von Grabmälern und der Zulassung gewerblicher Arbeiten müssen aufgrund von Steigerungen bei der Vergütung nach TVÖD entsprechend angepasst werden.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·           Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 (Anlage 1)

·           Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

·           22. Nachtragssatzung (Anlage 3)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1.1 - Deckblatt (82 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1.2 - Kalkulation 2012 (102 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2 - Anlagennachweis (39 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 3 - 22. Änderungssatzung (42 KB)