Vorlage - RAT/2262/2012  

 
 
Betreff: Verbesserung des ÖPNV / Ausbau des Busbahnhofes
Vorstellung der Planung
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
17.09.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungsphasen durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den öffentlichen Personennahverkehr stellt einen weiteren Baustein des städtebaulichen Erneuerungsprozesses der Stadt Wermelskirchen dar.

Ziel ist es, die Erreichbarkeit zwischen den benachbarten Städten erheblich zu verbessern und zukünftigen Entwicklungen und Verkehrsbedürfnissen Rechnung zu tragen.

 

Ein erster wichtiger Schritt hierbei war der abgeschlossene flächendeckende Ausbau und eine Verbesserung der Haltestellen im Stadtbereich von Wermelskirchen.

Insgesamt wurden an 24 Haltestellen Zustandsverbesserungen durchgeführt. Neben den neuen Wartehallen (transparente Glaskonstruktionen) wurde größtenteils auch die unmittelbare Haltestellensituation verbessert.

Die Förderung dieses ersten Maßnahmenpaketes erfolgte durch den „NVR (Zweckverband Nahverkehr –SPNV & Infrastruktur –Rheinland)“ mit einer Förderquote von 85 %. Die Bauarbeiten fanden in 2009 und 2010 statt.

 

Die Maßnahmen haben insbesondere eine erhebliche Verbesserung des Komforts für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erreicht. Darüber hinaus ist es gelungen, die Gestaltung und Sicherheit der Wartehallen zu verbessern und an die neu gestaltete Innenstadt baulich anzupassen.

 

In der grundlegenden Fördersystematik wurde die Maßnahme zur Verbesserung von 24 Haltestellen als erster Bauabschnitt beschrieben. Als zweiten Maßnahmenabschnitt wird auf den Ausbau des Busbahnhofes abgezielt.

Dieser Sachverhalt wurde u.a. im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.03.2009 dargestellt (siehe Vorlage RAT/1554/2009).

 

Der zentrale alte Busbahnhof ist den wachsenden Erfordernissen eines zentralen Verknüpfungspunktes nicht mehr gewachsen und soll baulich an neue Erfordernisse angepasst werden.

 

Zur Erschließung des zukünftigen Busbahnhofes ist gleichermaßen der Ausbau der Infrastruktur der zuführenden Straßen erforderlich. In einem Erörterungstermin mit den Fördergebern wurde vereinbart, die erforderlichen Förderanträge wie folgt zu unterteilen:

 

·         Zuschussantrag zum Ausbau des zentralen alten Busbahnhof mit Fördermitteln entsprechend  ÖPNV-Invest-RL ZV NRW.

 

·         Ausbau der zuführenden Straßen über einen Zuschussantrag entsprechend

einer Zuwendung GVFG  - neu - EntflechtG (Entfechtungsgesetz)

 

Die Einplanungsanträge für den Busbahnhof (zweiter Bauabschnitt der ÖPNV Verbesserung)  und den zuführenden Straßen wurden im Sommer 2010 gestellt. Mit dem Schreiben vom 08.07.2011 hat der NVR die Einplanung des Busbahnhofes bestätigt. 

 

Daraufhin wurden für den Haushalt 2012 die notwendigen Mittel für diese Maßnahme angemeldet.

 

Aufgrund der Konzeptionierung und den Förderkriterien ergeben sich auch im direkten Bereich des Busbahnhofes unterschiedliche Förderbereiche (ÖPNV und GVFG).

 

Die notwendigen Förderanträge/Finanzierungsanträge sind im Januar 2012 gestellt worden.

 

 

 

2. Vorhandene Situation und Verkehrsanbindung des Zentralen Busbahnhofes

 

Der vorhandene Zentrale Busbahnhof im Vorfeld des ehemaligen Bahnhofes ist hinsichtlich der Ausstattung und Anbindung an das nachgeordnete Straßennetz den heutigen stetig ansteigenden Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gewachsen. Kennzeichnend hierfür sind die strukturellen verkehrlichen Probleme aus dem historischen Straßennetz, sowie der vorhandene Ausbauzustand des Busbahnhofes und der zuführenden Straßen. Die Busse fahren zurzeit ausschließlich im Einrichtungsverkehr aus westlicher Richtung über die Bahnhofstraße an und über die Thomas-Mann-Straße in östlicher Richtung ab. Hierdurch kommt es für Busse aus Richtung Osten zu erheblichen Umwegen, die ohne eine bauliche Umgestaltung des Zentralen Busbahnhofes nicht zu vermeiden sind.

 

Die Anbindungsproblematik des Busbahnhofes über Straßen im Einrichtungsverkehr liegt in der gewachsenen ehemaligen innerörtlichen Trassenführung der B 51 und dem nachgeordneten Straßennetz. Nach der Verlegung der B 51 zur Ortsumgehung B 51 n sind die zuführenden Straßen innerhalb des örtlichen Verkehrsnetzes weiterhin von wichtiger Verkehrsbedeutung. An dieser Stelle sei auch auf die Anbindung der Innenstadt über den signalisierten Knotenpunkt L 409 und B 51 n verwiesen. Die Innenstadt kann direkt nur über den Straßenzug L 409 - Remscheider Straße und Bahnhofsstraße bzw. Thomas-Mann-Straße erreicht werden. Die Anbindung der Innenstadt von der L 409 ist über die B 51 n nur über einen West- oder Ostversatz möglich. Die signalisierten Einmündungen haben jedoch durch den hohen Durchgangsverkehr einen wesentlich größeren Verkehrswiderstand. In Abstimmung mit den Betreibern fließt der Busverkehr zwischen Berliner Straße und Thomas-Mann-Straße über die Pfarrstraße, die aus diesem Grund als Einbahnstraße für den Busverkehr frei ausgewiesen ist.

 

Nach Ausbau der B 51 n ist der Zustand des nachgeordneten Verkehrsnetzes unverändert geblieben und entspricht demnach dem Ausbauzustand der frühen 60er Jahre. In Folge dessen sind weder die Bahnhofstraße, die Pfarrstraße noch die Thomas-Mann-Straße im betrachteten Abschnitt den heutigen Verkehrsansprüchen gewachsen.

Auch die so genannten Nebenanlagen sind in einem schlechten Allgemeinzustand. Die Verkehrssicherheit wurde durch den nachträglichen Einbau von Querungshilfen in der Thomas-Mann-Straße und der Bahnhofstraße verbessert, jedoch fehlen Leiteinrichtungen für Sehbehinderte und sonstige unterstützende Einrichtungen für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen.

 

 

3. Geplanter Zentraler Busbahnhof

 

Ein unumgänglicher Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur in Wermelskirchen ist der geplante Aus- und Umbau des vorhandenen Zentralen Busbahnhofes im Stadtzentrum. In Abstimmung mit den Netzbetreibern ist geplant, den zur Verfügung stehenden Platz des vorhandenen Busbahnhofes zwischen der Thomas-Mann-Straße und der Bahnhofstraße zu überplanen und durch den Einbau eines neuen zentralen Busbahnsteiges zu optimieren und so auf die gestiegenen betrieblichen Bedürfnisse angemessen zu reagieren.

Im Vordergrund des Ausbaus steht der Komfortgedanke für alle Benutzer des ÖPNV, insbesondere die Belange von Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen, etwa Geh- und Sehbehinderten, Rollstuhlfahrern und Eltern mit Kinderwagen. Gleichermaßen werden die Bedürfnisse der Netzbetreiber hinsichtlich Sicherheit und Funktionsgewährleistung des Anfahrens der Bushaltestellen eingeplant. Es ist vorgesehen, die sechs Haltestellen im zentralen Bereich durch eine nahezu geschlossene Überdachung zu schützen. Im zentralen Bereich der neuen Anlage soll eine WC-Anlage, 16 überdachte Fahrradbügel und 8 verschließbare Fahrradboxen integriert werden.

Ferner plant der Rheinisch-Bergische Kreis im Bereich des Busbahnhofes die Einrichtung eines Fahrgastinformationssystems. Die notwendigen Arbeiten hierzu werden durch die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG koordiniert und ausgeführt.

Ein optimaler Komfort soll durch die Kombination von verbauten und ausgeleuchteten Leiteinrichtungen und entsprechenden akustischen und beleuchteten Informationseinrichtungen sichergestellt werden.

 

Nachfolgende in Abstimmung mit den Betreibern erarbeitete Planungsgrundsätze sollen umgesetzt werden:

 

·         Möglichst viele Linien an einem Ort zusammenfassen

·         An- und Abfahren aller Linien von allen Richtungen in alle Richtungen

·         Kurze übersichtliche und sichere Wege für die Nutzer des ÖPNV

·         Sicheres Erreichen des Busbahnsteiges für die Nutzer des ÖPNV

·         Bequemer und komfortabler Ein- und Ausstieg in die Fahrzeuge

·         Die Abwicklung von Warte- und Standzeiten der Linienbusse erfolgt außerhalb des Kernbereiches des geplanten Busbahnhofes auf der Thomas-Mann-Straße

 

Durch die gewählte Anordnung und Form der Haltestellen des neuen Zentralen Busbahnhofes mit der entsprechenden Infrastruktur sowie durch die geplante Neuordnung des umgebenen Straßennetzes sind die Anforderungen an einen zeitgemäßen Busknotenpunkt erfüllt.

 

Die Anbindung der Anlage wird über barrierefreie und gut einsehbare, markierte Fußgängerüberwege gewährleistet.

 

Der notwendige Grunderwerb für die Umsetzung der Maßnahme ist inzwischen erfolgt.

 

4. Vorhandene Situation der zuführenden Straßen

 

Der vorhandene Busbahnhof ist vor dem ehemaligen Bahnhof verortet und Teil des historischen Straßennetzes der Stadt Wermelskirchen. Die Verkehrsanbindung ist über Hauptverkehrsstraßen, die Thomas-Mann-Straße (ehemalige B 51) und die Bahnhofstraße (ehemalige L409), sowie die Anbindung über die Pfarrstraße als Busstraße, gesichert. Die Ausgestaltung dieser Straßen entspricht dem Ausbauzustand der 60er Jahre, es handelt sich bautechnisch um so genannte klassifizierte Straßen.

 

Bei der Verkehrserschließung des Busbahnhofes kommt der Pfarrstraße eine besondere Funktion zu. Damit die Buslinien zur Zeiteinsparung die Signalanlage Berliner Straße / Thomas-Mann-Straße umgehen können, wurde die Pfarrstraße in nördlicher Richtung zu einer reinen Busstraße umgeplant.

 

Im Rahmen des 1. Bauabschnittes „Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV im Stadtbereich von Wermelskirchen - Ausbau von Haltestellen innerhalb des Stadtgebieteswurden die Haltestellen auf der Thomas- Mann-Straße bereits mit Buskapsteinen ausgebaut und neue Buswartehäuser versetzt. Diese Anlagen bleiben auch beim geplanten Ausbau der Straßen erhalten.

 

Die Ziele der Umplanung beinhalten vordringlich den Oberbau und die Querschnittsbreiten auf die Belange des ÖPNVs anzupassen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit für alle Benutzer zu verbessern. Die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse und die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Busverkehrs während des Ausbaus erfordern es, die Bauarbeiten “fein abgestimmt“ durchzuführen. Der Busbahnhof und die zuführenden Straßen sind in Anlage 1 dargestellt.

 

 

 

 

5. Geplanter Ausbau der zuführenden Straßen

 

Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den öffentlichen Straßenraum machen für die umgebenden Straßen des Busbahnhofes eine angepasste Querschnittsgestaltung für den Busverkehr erforderlich. Es wurde daher für alle Straßen eine Querschnittsbreite von 7,00 m gewählt. Ebenfalls werden die Eckausrundungen den Busfahrzeugen angepasst.

 

Die Fahrbahnen werden nach der RSTO 01, der Bauklasse II, zugeordnet. Zur Sicherung und Anbindung des fußläufigen Verkehrs werden im Umfeld des Busbahnhofes Zebrastreifen angelegt. Im Bereich der Thomas-Mann-Straße ist evtl. ebenfalls eine Querungsmöglichkeit geplant.

 

Das gesamte Umfeld des Busbahnhofes und die zuführenden Straßen werden mit Blindenleitsystemen nach E-DIN 32984 ausgestattet. Eine entsprechende Beleuchtung wird ebenso berücksichtigt und an den neuen Busbahnhof angepasst. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben innerhalb der neuen Straßenverkehrsordnung müssen bei neuen Zebrastreifen die Beleuchtungseinrichtungen in Anzahl und Beleuchtungsstärke deutlich erhöht werden.

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Im Einmündungsbereich Remscheider Straße (Ehemalige L 409), Obere Remscheider Straße (Ehemalige L 409) und Bahnhofstraße wird nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln die Bordsteinführung der neuen Vorfahrtstraße angeglichen, der vorhandene bituminöse Oberbau erhält zur Anpassung der Oberflächenentwässerung eine neue Deckschicht.

 

 

6. Entwässerung

 

Zur Abführung des Oberflächenwassers des Busbahnhofes und der Querspange des 1. Bauabschnittes zwischen der Bahnhofstraße und der Thomas-Mann-Straße ist der Ausbau eines neuen Regenwasserkanals erforderlich.

 

Im Zuge der Maßnahme wird der städtische Abwasserbetrieb die öffentlichen Kanäle und die privaten Hausanschlussleitungen prüfen. Gegebenenfalls werden die dann notwendigen Sanierungsarbeiten im Zuge der Maßnahme mit ausgeführt.

 

 

7. Kosten

 

Kostenträger des Umbaus des Zentralen Busbahnhofes und der zuführenden Straße ist die Stadt Wermelskirchen.

Der Gesamtausgabebedarf für den Ausbau des Busbahnhofes und der zuführenden Straßen beträgt brutto ca.               2.500.000,- €.

 

Diese Kosten sind wie folgt unterteilt (gerundet):

 

Busbahnhof (ÖPNV-Invest-RL ZV NR):              1.250.000,00 €

 

Zuführende Straßen (GVFG):                            1.250.000,00 €

 

 

Nach jetziger Kostenschätzung ergeben sich für die Abschnitte folgende Baukosten:

 

 

 

Die dargestellten Gesamtkosten (ohne Grunderwerb) des Projektes beinhalten die Baukosten, die Planung sowie Bauzeitfaktoren (Bauzeit 2-3 Jahre).

Für die Baumaßnahme ist auf dem Auftragssachkonto I 1204 1703 das Projekt “Umgestaltung Busbahnhof „ für den Haushalt 2012 angemeldet.

Es ist davon auszugehen, dass die Gesamtsumme von 2,5 Mio € für die Umsetzung des Gesamtprojektes nicht überschritten werden.

 

Förderung Busbahnhof:

Die Zuwendung des Zweckverbandes (unter Berücksichtigung von nicht förderfähigen Anteilen) beträgt rd. 85 %

 

 

Förderung der zuführenden Straßen:

Abzüglich der Anteile Dritter (KAG-Beiträge) (unter Berücksichtigung von nicht förderfähigen Anteilen) beträgt die Zuwendung nach GVFG durch die Bezirksregierung ca. 60 %.

 

Die Einstufung der umliegenden Straßen als „Hauptverkehrsstraßen“ bildet die Grundvoraussetzung für eine Fördermöglichkeit nach dem GVFG.

 

Bei den zuführenden Straßen werden Anliegerbeiträge nach dem KAG (kommunales Abgabengesetz) erhoben.

Alle betroffenden Straßen werden hierbei als Hauptverkehrsstraßen eingestuft.

Entsprechend dem KAG und der örtlichen Satzung werden für die Fahrbahnen, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung 10 %, für die Parkstreifen und Gehweganlagen 50 % angesetzt.

Die Stadtverwaltung Wermelskirchen hat für die Abrechnung der KAG-Beiträge 4 Abschnitte (Anlagen genannt) gebildet, die im beigefügten Übersichtsplan dargestellt sind.

 

 

 

 

 

Anlage 1

Bereich Bahnhofstraße von Einmündung Kreuzstraße bis Thomas-Mann-Straße

einschließlich Querspange

Anlage 2

Bereich Thomas-Mann-Straße von der Einmündung Kreuzstraße bis zur Pfarrstraße

Anlage 3

Pfarrstraße von der Thomas-Mann-Straße bis Berliner Straße

Anlage 4

Bereich Bahnhofstraße vom Knotenpunkt Hagenstraße über Remscheider Str., Obere Remscheider Straße bis Kreuzstraße. Von dieser Anlage ist lediglich der Bereich von der Kreuzstraße bis Einmündungsbereich Busbahnhof an Haus Nr. 1 umlagefähig.

 

Aufgrund des erwarteten zeitlichen Baufortschrittes ist es notwendig, die notwendigen Mittel für den Haushaltsplan 2013 erneut aufzuteilen. Die Aufteilung der Jahresansätze (2012 bis 2014) für den Haushaltsplan 2012 erfolgten über eine grobe Zeit-Schätzung.

 

 

Folgekosten:

- Jährliche Reinigungskosten der Wartehallen rd. 1.600 € (Fremdvergabe)

- Jährliche Reinigung des Busbahnhofes rd. 15.000 € (durch Betriebshof)

- bauliche Unterhaltung  rd. 1,5 %

- Abschreibung und Verzinsung (Busbahnhof 40 J., Wartehallen 15 J.) rd. 8 %

 

Positiv wirkt sich bei der Abschreibung und Verzinsung der hohe Zuschussanteil aus, so dass sich der Großteil der Folgekosten nicht negativ auf die künftigen Haushalte auswirkt.

 

8. Zeitplan

 

Der Zweckverband hat bereits signalisiert, den Zuwendungsbescheid zeitnah zu prüfen. Eine positive Prüfung könnte demnach schon in 2012 erfolgen.

Wenn der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen die Verwaltung mit der weiteren Planung beauftragt, werden die Anlieger der betroffenen Straßen im Rahmen einer Bürgerinformation beteiligt (Herbst 2012).

 

Bevor der Baubeschluss gefasst werden kann, wird die Planung im Beirat für Menschen mit Behinderungen vorgestellt um ggf. sachdienliche Hinweise berücksichtigen zu können.

Der Baubeginn könnte demgemäß für das Frühjahr 2013 geplant werden. Insoweit ist mit einer Bauzeit von 2 – 3 Jahren zu rechnen. Die zuführenden Straßen werden aus verkehrstechnischen Gründen in Etappen ausgebaut. Gleichzeitig muss hierbei der ständige ÖPNV-Betrieb gewährleistet werden.

 

 

Pläne/ Anlagen

 

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Übersichtsplan der Abschnitte


Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 12041703

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

2.500.000

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift