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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt nimmt die Ausführungen der
Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen als kommunaler Waldbesitzer mit ca. 630 Hektar Waldfläche unterliegt bei der Waldbewirtschaftung den Vorgaben des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes. Hier wird eine nachhaltige und pflegliche Waldbewirtschaftung vorgeschrieben. Dazu gehört auch die Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes auf Grundlage des Forsteinrichtungswerkes.
Für 2012 sieht die Forstwirtschaftsplanung den Einschlag von 3050 Festmetern Rohholz vor. Dies entspricht dem jährlichen Hiebssatz, der bei 3.000 Festmetern liegt. Auf Nadelholz entfallen 2.040 Festmeter, auf Laubholz 1.010 Festmeter. Der Holzeinschlag soll an 34 Hiebsorten erfolgen.
Einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt bildet im Wirtschaftsjahr 2012 die Wiederaufforstung von Kahlflächen, die aus den Jahren 2010 und 2011 stammen. Hier sollen 9.200 Laubbäume gepflanzt werden. Daneben ist schwerpunktmäßig die Pflege von Naturverjüngungsflächen und jungen Laubhölzern (auf insgesamt 17,3 Hektar) vorgesehen.
Nähere Erläuterungen, auch zum Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2012, werden in der Sitzung gegeben.
Jede Fraktion erhält ein Exemplar des Forstwirtschaftsplanes 2012.
Anlage/n: Auszug aus dem Forstwirtschaftsplan 2012, Seite 5, hier: Kostenzusammenstellung 2010 - 2012
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