Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zu dem Projekt
“Offene Ganztagsschule im Primarbereich” zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss weiterhin über die Beratungen des
Arbeitskreises zu informieren. Sachverhalt: Die Verwaltung
hat dem Schulausschuss in dessen Sitzung am 08.04.2003 und dem Jugendhilfeausschuss
in dessen Sitzung am 20.05.2003 zu dem Thema “Offene Ganztagsschulen im
Primarbereich” berichtet. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, einen
Arbeitskreis zu bilden, der sich aus Mitgliedern der Fachämter Jugendamt und
Schulverwaltungsamt sowie der Grundschulen zusammensetzt und bis zum Frühjahr
2004 einen Vorschlag unterbreitet, ob und wie die Stadt Wermelskirchen in
Zukunft das Konzept der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich umsetzt. Beide
Ausschüsse haben diesem Vorschlag zugestimmt mit der Maßgabe des Jugendhilfeausschusses,
dass Vertreter der Freien Träger in die Arbeitsgruppe eingebunden werden. Der Schulausschuss hat einen Bericht aus dem
Arbeitskreis für dessen Sitzung im November 2003 erbeten. Entsprechend
dieser Bitte wird im folgenden ein Sachstandsbericht über die bisherigen Beratungen
im Arbeitskreis gegeben (Der Jugendhilfeausschuss ist in seiner Sitzung am
14.10.2003 von der Verwaltung mündlich über den Sachstand unterrichtet worden): Bisher haben 2
Sitzungen des Arbeitskreises “Offene Ganztagsschule im
Primarbereich” stattgefunden, und zwar am 08.07. und 09.10.2003. Eine
weitere Sitzung ist vorgesehen für den 20.11.2003. In der ersten
Sitzung wurden die Vorstellungen der am Arbeitskreis beteiligten Grundschulen,
der Freien Träger sowie der Verwaltung zur Offene Ganztagsschule im
Primarbereich ausgetauscht. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass noch
Informationsbedarf zu diesem Projekt besteht, wurde für die Sitzung am
09.10.2003 ein Referent des Landesjugendamtes zu diesem Thema eingeladen. Durch
ein Referat wurden die Mitglieder des Arbeitskreises umfassend über das Projekt
“Offene Ganztagsschule im Primarbereich” informiert. Es wurde vereinbart,
zunächst eine Bedarfsermittlung durchzuführen und in der Sitzung am 20.11.2003
festzulegen, wie diese Bedarfsermittlung durchzuführen ist und in welchem zeitlichen
Rahmen diese erfolgen soll.
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