Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die
Anmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2004/05 und die Ausführungen der
Verwaltung hierzu zur Kenntnis. Sachverhalt: § 3 der
“Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung
gemäß § 26 b Schulverwaltungsgesetz - AO-GS) in der ab 01.08.2003 gültigen
Fassung hat folgenden Wortlaut: “Kinder, die bis zum Beginn des 30. Juni das 6.
Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August des selben Kalenderjahres
schulpflichtig (§ 3 Abs. 1 SchpflG) und sind gemäß § 4 ASchO von den
Erziehungsberechtigten bis spätestens zum 15. November des Jahres, das dem
Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Besuch der Grundschule anzumelden”. Der Anmeldetermin zu den Grundschulen ist somit von Februar
eines Jahres auf den Zeitraum bis spätestens 15. November des Vorjahres
vorgezogen worden. Dies gilt erstmalig für die Anmeldungen zum Schuljahr
2004/05. Die Anmeldungen an den Grundschulen der Stadt Wermelskirchen zum
Schuljahr 2004/05 sind am 08. und 09.Oktober 2003 erfolgt. Der Entwurf der zum
01.08.2003 geänderten AO-GS (vollständige Bezeichnung s. oben) hatte als
Zeitraum für die Durchführung der Anmeldungen noch die Zeit vom 15. September
bis 15. Oktober genannt. Somit liegen die Anmeldezahlen zu den Grundschulen in diesem
und den kommenden Jahren bereits spätestens am 15. November des Vorjahres vor
und können dem Schulausschuss entsprechend früher zur Kenntnis gegeben werden.
Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen erfolgt nach wie vor im
Februar/März des jeweiligen Jahres. Die Anmeldezahlen zu den Grundschulen sind in den Anlagen
dargestellt. Hierzu ist aus Sicht der Verwaltung folgendes anzumerken: Die Zahl der Anmeldungen zu den Grundschulen liegt im
Vergleich zur Schulentwicklungsplanung um insgesamt 25 höher. Das ist
insbesondere zu begründen mit der hohen Zahl der auf Antrag (vorzeitig)
angemeldeten Schülerinnen und Schüler. Zum Schuljahr 2004/05 sind insgesamt 60
Schülerinnen und Schüler auf Antrag angemeldet worden. In einer weiteren Anlage
ist dargestellt, wie sich die Zahl der auf Antrag angemeldeten Schülerinnen und
Schüler in den zurückliegenden 5 Schuljahren entwickelt hat. Dies ist absolut
und relativ dargestellt. Demnach hat sich der Anteil der auf Antrag
eingeschulten Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2000/01 von 6,3 % auf
nunmehr 15,2 % im Schuljahr 2004/05 mehr als verdoppelt. Dieses Verhalten der
Erziehungsberechtigten entspricht der Intention der Landesregierung, den Erziehungsberechtigten
den Zugang zu den Schulen für ihre Kinder auch vor Erreichen des eigentlichen
Schulpflichtalters zu ermöglichen und um so auf lange Sicht auch zu erreichen,
dass das Alter der Schulabgänger gesenkt wird. Die
Anmeldezahlen zu den Grundschulen sind insgesamt unproblematisch. Bis auf die
Gemeinschaftsgrundschule Dhünn entspricht die tatsächliche exakt der im
Schulentwicklungsplan der Stadt Wermelskirchen für den Planungszeitraum 2002 -
2006 prognostizierten Klassenbildung. Bei der Grundschule Dhünn ist die
tatsächliche Bildung von 2 Klassen gegenüber der prognostizierten Bildung von
nur einer Klasse unproblematisch, da die Gemeinschaftsgrundschule Dhünn vom
Raumbestand her als zweizügige Schule ausgestattet ist und daher die beiden zu
bildenden Klassen ohne Probleme aufnehmen kann. Anlage/n: ●
Anmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2004/05 ●
Entwicklung der auf Antrag angemeldeten Schülerinnen und
Schüler (Tabelle) ●
Entwicklung der auf Antrag angemeldeten Schülerinnen und
Schüler (Diagramm)
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