Vorlage - RAT/0253/2003  

 
 
Betreff: Anmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2004/05
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, JürgenAktenzeichen:40
Federführend:Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
11.11.2003 
öffentlichen/ nichtöffentlichen Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die Anmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2004/05 und die Ausführungen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

§ 3 der “Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung gemäß § 26 b Schulverwaltungsgesetz - AO-GS) in der ab 01.08.2003 gültigen Fassung hat folgenden Wortlaut:

 

“Kinder, die bis zum Beginn des 30. Juni das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August des selben Kalenderjahres schulpflichtig (§ 3 Abs. 1 SchpflG) und sind gemäß § 4 ASchO von den Erziehungsberechtigten bis spätestens zum 15. November des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Besuch der Grundschule anzumelden”.

 

Der Anmeldetermin zu den Grundschulen ist somit von Februar eines Jahres auf den Zeitraum bis spätestens 15. November des Vorjahres vorgezogen worden. Dies gilt erstmalig für die Anmeldungen zum Schuljahr 2004/05. Die Anmeldungen an den Grundschulen der Stadt Wermelskirchen zum Schuljahr 2004/05 sind am 08. und 09.Oktober 2003 erfolgt. Der Entwurf der zum 01.08.2003 geänderten AO-GS (vollständige Bezeichnung s. oben) hatte als Zeitraum für die Durchführung der Anmeldungen noch die Zeit vom 15. September bis 15. Oktober genannt.

 

Somit liegen die Anmeldezahlen zu den Grundschulen in diesem und den kommenden Jahren bereits spätestens am 15. November des Vorjahres vor und können dem Schulausschuss entsprechend früher zur Kenntnis gegeben werden. Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen erfolgt nach wie vor im Februar/März des jeweiligen Jahres.

 

Die Anmeldezahlen zu den Grundschulen sind in den Anlagen dargestellt. Hierzu ist aus Sicht der Verwaltung folgendes anzumerken:

 

Die Zahl der Anmeldungen zu den Grundschulen liegt im Vergleich zur Schulentwicklungsplanung um insgesamt 25 höher. Das ist insbesondere zu begründen mit der hohen Zahl der auf Antrag (vorzeitig) angemeldeten Schülerinnen und Schüler. Zum Schuljahr 2004/05 sind insgesamt 60 Schülerinnen und Schüler auf Antrag angemeldet worden. In einer weiteren Anlage ist dargestellt, wie sich die Zahl der auf Antrag angemeldeten Schülerinnen und Schüler in den zurückliegenden 5 Schuljahren entwickelt hat. Dies ist absolut und relativ dargestellt. Demnach hat sich der Anteil der auf Antrag eingeschulten Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2000/01 von 6,3 % auf nunmehr 15,2 % im Schuljahr 2004/05 mehr als verdoppelt. Dieses Verhalten der Erziehungsberechtigten entspricht der Intention der Landesregierung, den Erziehungsberechtigten den Zugang zu den Schulen für ihre Kinder auch vor Erreichen des eigentlichen Schulpflichtalters zu ermöglichen und um so auf lange Sicht auch zu erreichen, dass das Alter der Schulabgänger gesenkt wird.

 

Die Anmeldezahlen zu den Grundschulen sind insgesamt unproblematisch. Bis auf die Gemeinschaftsgrundschule Dhünn entspricht die tatsächliche exakt der im Schulentwicklungsplan der Stadt Wermelskirchen für den Planungszeitraum 2002 - 2006 prognostizierten Klassenbildung. Bei der Grundschule Dhünn ist die tatsächliche Bildung von 2 Klassen gegenüber der prognostizierten Bildung von nur einer Klasse unproblematisch, da die Gemeinschaftsgrundschule Dhünn vom Raumbestand her als zweizügige Schule ausgestattet ist und daher die beiden zu bildenden Klassen ohne Probleme aufnehmen kann.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

         Anmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2004/05

         Entwicklung der auf Antrag angemeldeten Schülerinnen und Schüler (Tabelle)

         Entwicklung der auf Antrag angemeldeten Schülerinnen und Schüler (Diagramm)

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift