Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt,
1. das pädagogische Konzept der Sekundarschule Wermelskirchen in der vorgestellten Fassung mit dem Ziel zu beschließen, diese Schule zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Betrieb zu nehmen,
2. die Verwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Fachgremium zur Weiterentwicklung der Schullandschaft in Wermelskirchen die vorbereitenden Arbeiten zur Einführung der Sekundarschule Wermelskirchen unter Beachtung der in der Vorlage genannten Zeitschiene abzuwickeln und
3. die Verwaltung zu beauftragen, die Standortfrage, das notwendige Raumprogramm sowie die damit im Zusammenhang stehenden finanziellen und planerischen Auswirkungen hinsichtlich des Umbau-, Anbau bzw. Neubaubedarfes unter Beachtung der in der Vorlage genannten Zeitschiene zu klären bzw. zu ermitteln und den politischen Gremien zur Beschlussfassung bis Ende 2012 vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 17.03.2011 beauftragt, ein Fachgremium einzuberufen, welches sich ohne Beteiligung der Politik mit der Zukunft der Schullandschaft in Wermelskirchen beschäftigt. Dies soll insbesondere im Hinblick auf die Sekundarstufe I unter Einbeziehung aller weiterführenden Schulen geschehen.
Dem Beschluss entsprechend, ist dieses Fachgremium mit folgenden Mitgliedern gebildet worden:
Frau Marita Bahr (Schulleitung Gymnasium) Frau Heike Holzki (Schulleiterin Pestalozzischule) Herr Gebhard Lehr (Schulleiter Hauptschule) Frau Carolin Maus (Schulleiterin Schwanenschule für Grundschulen) Frau Birgit Sköries (Schulleiterin Realschule) Frau Sylvia Wimmershoff (Schulleiterin Berufskolleg) Herr Achim Körbitz (externer Fachberater der Universität Bielefeld) Herr Herbert Schiffmann (Schulrat) Herr Jürgen Graef (Erster Beigeordneter) Herr Dr. Benedict Prusa (Technischer Beigeordneter) Frau Birgit Ludwig-Schieffers (Amtsleiterin Amt für Jugend, Bildung und Sport) Herr Andreas Voß (Sachgebietsleitung Schule) Herr Eric Weik (Bürgermeister - Leitung des Fachgremiums)
Das Fachgremium hat von Mai 2011 bis Dezember 2011 im Rahmen von sieben Sitzungen ein Grobkonzept incl. einer Zeitschiene für eine denkbare Sekundarschule in Wermelskirchen erarbeitet. Dieses Grobkonzept und die weitere Vorgehensweise ist insbesondere den Mitgliedern des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur / Katt sowie den Mitgliedern des Rates der Stadt am 20.12.2011 im Rahmen einer Informationsveranstaltung erläutert worden.
Das Grobkonzept kann in Form einer Präsentation seit dem 21.12.2011 auf der städtischen Homepage eingesehen werden.
Im Rahmen von drei weiteren Sitzungen des Fachgremiums ist das vorgestellte Grobkonzept seit Januar 2012 verfeinert und die Entwicklung des Konzeptes zum Abschluss gebracht worden.
Derzeit finden zwischen dem Berater des Fachgremiums, Herrn Körbitz, und den politischen Fraktionen noch Abstimmungsgespräche statt. Herr Körbitz wird das mit allen Fraktionen abgestimmte Konzept in der Sitzung vorstellen.
Es ist vorgesehen, das Konzept in der Sitzung zu beraten und dem Rat der Stadt für seine Sitzung am 19.03.2012 zu empfehlen, das Konzept in der vorgelegten Form zu beschließen.
Das Konzept wird Grundlage für die weitere Vorgehensweise im Rahmen der Bildung einer Sekundarschule in Wermelskirchen sein, die ab dem Schuljahr 2014/2015 in Betrieb gehen soll. Im Rahmen dieser weiteren Vorgehensweise ergibt sich folgende Zeitschiene:
Da das entwickelte pädagogische Konzept erheblichen Einfluss auf die Stadtortfrage sowie die räumliche Ausstattung (z. B. Raumschlüssel: 1,5 Räume für 1 Klasse) der Schule haben wird, hat das Fachgremium für die Weiterentwicklung der Schullandschaft in seiner Sitzung am 22.02.2012 beschlossen, den politischen Gremien zu empfehlen, den Starttermin für die neue Schule auf den Beginn des Schuljahres 2014/2015 zu legen.
Der ursprünglich vorgesehene Starttermin in 2013, der eine abschließende Beschlussfassung durch die Politik und eine Beantragung bei der Bezirksregierung sowie dem zuständigen Ministerium des Landes NW innerhalb der nächsten 3 - 4 Monaten bis Mitte 2012 erfordert, kann wegen der notwendigen Bauplanungsarbeiten und Kostenermittlungen nicht eingehalten werden. Bei umgehender Aufnahme der erforderlichen Arbeiten ergibt sich ein Zeitbedarf von mindestens 6 Monaten, um die für eine politische Entscheidung relevanten Grundlagen zu ermitteln.
Der Mindestzeitbedarf errechnet sich wie folgt:
Start Vorlage Raumprogramm 2 Wochen Mittelbereitstellung für externe Beauftragung 1 Woche Auswahl Planungsbüro 3 Wochen Ausschreibung der Planungsleistungen, Versendung 4 Wochen Auswertung, Auftragsvergabe 1 Woche Abstimmung Nutzer (Schule, Amt 51, Amt 65) 2 Wochen Qualifizierung auf Bestand (Hauptschule und ggf. Grundschule Ost) 1 Woche Funktionsschema (in Abhängigkeit vom Bestand) 1 Woche Abstimmung Nutzer (Schule, Amt 51, Amt 65) 1 Woche Realschema 1 Woche Abstimmung Nutzer (Schule, Amt 51, Amt 65) 1 Woche Kostenprognose auf Grundlage Realschema 6 Wochen Verwaltungsvorstand, Schulausschuss, Haupt u. Finanzausschuss, Rat 24 Wochen Mindestbearbeitungszeit
Nachteile für das weitere Verfahren durch die Verschiebung des Starttermins ergeben sich mit Blick auf die Hauptschule und die Realschule nicht. Lt. Schulentwicklungsplan ist ein Umzug der Realschule spätestens zum Schuljahr 2018/2019 vorgesehen, der auch mit einem um ein Jahr verschobenen Starttermin eingehalten werden kann. Auch der theoretisch denkbare Fall, dass bei der Hauptschule im Schuljahr 2013/2014 zu wenige Anmeldungen für die Bildung einer Klasse 5 vorliegen, ist unproblematisch, da sich eine grundlegende Änderung der Situation mit dem Start der Sekundarschule in 2014/2015 ergeben wird.
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