Vorlage - RAT/2290/2012  

 
 
Betreff: U 3 Ausbauprogramm aus Landes- und Bundesmitteln
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Voß
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
28.02.2012 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Entwicklung und Verlauf

 

Am 18. Oktober 2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung, ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf von 35% der Kinder unter drei Jahren bis zum Ende des Jahres 2013 zu schaffen.

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein Westfalen hat mit Runderlass vom 9. Mai 2008 die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahre" veröffentlicht. Damit war die rechtliche Grundlage geschaffen, um Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu stellen.

 

Gegenstand der Förderung sind Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, die im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013 durchgeführt und abgeschlossen werden. Der Förderung bei Neu, Um- und Ausbau- sowie Ausstattungsmaßnahmen von Kindertageseinrichtungen beträgt in diesem Programm (Bundesprogramm) 90% der entstehenden Kosten und bei Maßnahmen in Kindertagespflegestellen pauschal 500,00 € pro geschaffenen Platz. Die fehlenden 10% bei der Anteilsfinanzierung bei Kindertageseinrichtungen sind entweder Eigenanteil des Trägers oder werden von der Kommune übernommen. Die Stadt Wermelskirchen hat in der Vergangenheit die Eigenanteile aller beantragten und durchgeführten Maßnahmen übernommen.

 

Die Bewilligung der beantragten Fördermittel erfolgte seitens des Landes ohne Steuerung. Das bedeutete, dass alle Anträge auch bewilligt wurden.

 

Die alte NRW-Landesregierung hat bis Mitte 2010 jedoch lediglich 15 Mio. € zum Programm bereitgestellt, obwohl über 300 Mio. € (bis 2013) zugesagt wurden. Durch die bisher praktizierte Bewilligungspraxis und aufgrund der zu geringen Landesmittel überstiegen die Antragssummen und die noch zu erwartenden Anträge die gesamten geplanten Mittel. Daher kam es im Frühjahr/Sommer 2010 zunächst zu einem Auszahlungsstopp, da nur noch

75 Mio. €  Bundesmittel zur Verfügung standen.

 

Mit dem Wechsel der Landesregierung wurde zunächst eine Liste von Härtefällen erstellt (bereits begonnen Baumaßnahmen welche vom Auszahlungsstopp betroffen waren). Für diese erfassten Härtefälle wurden Ende 2010  170 Mio. €  bereitgestellt.

 

In einem zweiten Schritt stellte die Landesregierung die Förderung von einer 90% Anteilsfinanzierung auf fachbezogene Pauschalen je Jugendamtsbezirk um. Das bedeutete zum einen, dass durch die Pauschalen die Kosten für das Land fest und berechenbar wurden und zum anderen, dass die Steuerung und Bewilligung der Anträge auf die örtliche Ebene verlagert wurde.

 

Darüber hinaus wurden die Höchstförderbeträge je U3-Platz gesenkt und zwar:

 

bei Neubau von      20.000 € auf 17.000 €

bei Umbau von         8.500 € auf   5.100 €

bei Ausstattung von  3.500 € auf   1.700 €

 

Die Größenordnungen der Pauschalen für das Land NRW betragen:

 

Im KGJ 2011/2012 für das Haushaltsjahr 2011    100 Mio. €

                               für das Haushaltsjahr 2012      60 Mio. €

Im KGJ 2012/2013 für das Haushaltsjahr 2012      40 Mio. €

                               für das Haushaltsjahr 2013      45 Mio. €

 

 

Um die Pauschalen auf die einzelnen Jugendämter zu verteilen, wurde eine Berechnungsgrundlage entwickelt, welche sich an der Anzahl der Kinder von 1 bis unter 3 Jahren in der jeweiligen Kommune und der dortigen Betreuungsquote orientiert. Anhand dieses Verteilungsschlüssels wurden die o. g. Pauschalen auf die Jugendämter verteilt.

 

Das bedeutet für Wermelskirchen eine Zuteilung:

 

Im KGJ 2011/2012 für das Haushaltsjahr 2011     195.560,00 €

                               für das Haushaltsjahr 2012     117.336,00 €

Im KGJ 2012/2013 für das Haushaltsjahr 2012       72.910,00 €

                               für das Haushaltsjahr 2013       82.024,00 €

 

Nachdem im Sommer 2011 die Förderumstellung bekannt wurde, hat das Jugendamt Wermelskirchen mit den betroffenen Trägern, welche Umbaumaßnahmen geplant bzw. beantragt hatten, sofort Gespräche geführt.

 

Aufgrund der Reduzierung der Höchstförderbeträge je U3-Platz, der Kenntnis der zu geringen Summe im Hhj. 2011 und der Unkenntnis über die Verteilung der restlichen Bundesmittel, hat sich die ev. Kirchengemeinde Dhünn für den Verbleib Ihres Antrages vom Okt. 2010 im Bundesprogramm entschieden und die ev. Kirchengemeinde Wermelskirchen für die Antragstellung Ihrer geplanten Maßnahmen nach dem Bundesprogramm. Zusätzlich war zu diesem Zeitpunkt die Verausgabung der beantragten Fördermittel, d.h. die Fertigstellung der Maßnahme seitens des Landes gefordert.

 

Um die zur Verfügung gestellte Pauschale im Hhj. 2011 nicht verfallen zu lassen, hat die Stadt Wermelskirchen im Juli 2011 beim Landesjugendamt den Ausbau der städt. Einrichtungen Forstring, Wirtsmühle und Danziger Str.  für das KGJ 2011/2012 beantragt.

 

Derzeitige Situation

 

Inzwischen wurde die Verteilung der restlichen Bundesmittel nach dem gleichen Verteilungsschlüssel wie die Landesmittel durchgeführt. Dies bedeutet für die Stadt Wermelskirchen eine Pauschale in Höhe von 136.706 €.

 

Zusammenfassend stellt sich die Situation nun folgendermaßen dar:

 

Für die Maßnahmen der ev. Kirche Wermelskirchen und die Maßnahme der ev. Kirche Dhünn wurden jeweils 240.000 € Fördersumme nach Bundesmittel beantragt. Zusätzlich beantragte die kath. Kirchengemeinde St. Michael 120.000 € für eine weitere Gruppe. Diesem stehen 136.706,00 € gegenüber, was ein Defizit an Fördergeldern von  943.294,00 €

Entspricht.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers stehen aus den Landesmitteln für 2012 noch 72.910,00 € und für 2013 82.024,00 € zur Verfügung, was rein rechnerisch das Defizit an Fördergeldern auf  788.360,00 € reduziert.

 

Unter diesen Voraussetzungen ist die Bewilligung der noch offenen Anträge durch das Jugendamt Wermelskirchen zu entscheiden.

 

Am 09.02.2012 wurde ein Gespräch mit den Trägern der Kath. Kirche (Herr Pfarren Knab, Herrn Wurth), der Evangelischen Kirche Wermelskirchen (Pfarrer Seng, Herrn Stobbe) und der Evangelische Kirche Dhünn (Pfarrer Rüsing, Frau Manß und einer Vertreterin des Presbyterium) geführt.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde den Trägern, die derzeitige Situation beschrieben und mit ihnen gemeinsam überlegt, wie die wenigen Mittel in Höhe von 291.640,00 € zu verteilen sind.

 

Es bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, die 291.640,00 € auf zwei Träger mit jeweils 145.820,00 € aufzuteilen. Die Träger waren sich einig, dass sie selber keine Möglichkeit sehen, die Differenz zu den beantragten Fördermitteln in Höhe von 240.000,00 aufzufangen und ohne entsprechende Förderung die Einrichtungen für die U3 Betreuung auszubauen.

 

Derzeit werden in den ev. Kindertageseinrichtung Wielstraße und Heisterbusch schon 12 Kinder unter 3 Jahren betreut. Die Einrichtungen haben jedoch nur eine befristete Betriebserlaubnis, da die Rahmenbedingungen nicht dem Standart des U3 Raumprogramms entsprechen. In den ev. Kindertageseinrichtung Dhünn, Tente werden derzeit nur 6 Kinder unter 3 betreut, auch mit einer befristeten Betriebserlaubnis.  Die vom JHA und vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossene Kindergartenbedarfsplanung kann ohne zusätzliche Fördermittel nicht umgesetzt werden. Die Erreichung des geplanten Zieles in 2013 zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs ist somit mehr als fraglich.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift