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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Werksausschuss Katt empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 51.01 Bereitstellung und Betrieb der Grundschulen - 51.02 Bereitstellung und Betrieb der Hauptschule - 51.03 Bereitstellung und Betrieb der Realschule - 51.04 Bereitstellung und Betrieb des Gymnasiums - 51.05 Bereitstellung und Betrieb der Förderschule - 51.07 Schülerbeförderung / Schulverwaltung - 51.08 Offener Ganztag - 51.09 Kommunale Veranstaltung, Kulturförderung und Heimatpflege - 51.10 Mitgliedschaft im Zweckverband VHS - 51.11 Stadtbücherei - 51.12 Musikschule - 51.19 Sportförderung - 51.20 Bereitstellung und Betrieb von Bädern - 66.06 Öffentliches Grün
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2012 sowie den vorgelegten Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen. Sachverhalt:
Der Städtische Haushalt für das Haushaltsjahr 2012 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen sowie der Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts 2012 – 2022 wurde im Rat der Stadt am 30.01.2012 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Haushaltes 2012 und den Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts 2012 – 2022 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2012 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfes, die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Thema „Haushaltskonsolidierung“ ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage.
Anlage/n:
- Aufstellung der in diesem Ausschuss zu beratenden Seiten
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