Vorlage - RAT/2293/2012  

 
 
Betreff: Jugendarbeit in Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Haaser
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
28.02.2012 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wermelskirchen nimmt den Bericht des Amtes für Jugend, Bildung und Sport zur Kenntnis.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Jugendarbeit in Wermelskirchen

 

 

Einleitung

 

Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Wermelskirchen steht immer wieder die Jugendarbeit und damit auch Kinder- und die Jugendarbeit der Kattwinkelschen Fabrik auf dem Prüfstand. Nicht nur in Wermelskirchen sieht sich die Jugendarbeit paradoxen Erwartungen im Hinblick auf den geringer werdenden Anteil jungen Menschen (demographischer Wandel) auf der einen Seite, und die wachsende Bedeutung in Bezug auf die Lösung gesellschaftlicher Zukunftsaufgaben für die nachkommenden Generationen auf der anderen Seite, ausgesetzt. Gerade in Zeiten der Finanzkrise kommt deshalb der Bereitstellung einer bedarfsgerechten Kinder- und Jugendarbeit mit deren Infrastruktur für junge Menschen zwischen 6 und 27 Jahren eine besondere Bedeutung zu. Daher erscheint es dem Amt für Jugend, Bildung und Sport erforderlich, die Situation im Bereich der Jugendarbeit in Wermelskirchen darzustellen.

 

Kinder- und Jugendarbeit

  • ist unverzichtbarer Teil der Jugendhilfelandschaft und der kommunalen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche,
  • ist ein eigenständiger Sozialisationsbereich neben Elternhaus und den Institutionen des schulischen und beruflichen Bildungswesens (Gieseke 1980, BMJFFG 1990),
  • leistet frühzeitige Erziehung zu Demokratie und Toleranz einer auf Emanzipation, Partizipation und Integration abzielenden Bildung,
  • ist ein wichtiges Lernfeld für die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen und
  • ist gerade wegen des Ausbaus der Ganztagsschulen notwendig, als Partner der Schulen bei außerschulischen Angeboten.

 

Kinder- und Jugendarbeit ist ein wesentlicher Ort informellen Lernens, denn den überwiegenden Teil des Wissens und Könnens erlernen Kinder und Jugendliche außerhalb der Schule. „Die Faure-Kommission der Unesco hat schon im Jahre 1972 festgehalten, dass informelles Lernen etwa 70% aller menschlichen Lernprozesse umfasst“ (Overwien, 2007).

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen und fördern die Begegnung junger Menschen mit unterschiedlichem sozialem und kulturellem Hintergrund. In der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen die Angebote ein wesentliches Gegenmodell zu Misserfolgserlebnissen, Ablehnungs- und Ausgrenzungserfahrungen mit Familie und Schule dar. Die Einrichtungen sind damit auch ein Ort der Kinder und Jugendliche befähigt, sich selbst positiv wahrzunehmen und ihr Leben in die eigene Hand zu nehmen.

Während die Verbandsjugendarbeit Kinder und Jugendliche aller Schichten anspricht und sie an Verantwortungsübernahme und Selbständigkeit weitgehend unter ehrenamtlichen Strukturen heranführt, bietet die offene Kinder und Jugendarbeit mit den gleichen Zielen ein infrastrukturelles Angebot, auch für sozial belastete Milieus, unter weitgehend hauptamtlichen professionellen Strukturen an und erfüllt damit auch einen Kompensationsauftrag zum Ausgleich sozialer Benachteiligung. Damit leistet die Kinder- und Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zum differenzierten Rollenerwerb und interkultureller Akzeptanz und Kompetenz durch geschlechter- und kultursensible Arbeit und liefert wichtige Anstöße für Fragen der gesellschaftlichen Integration und zur Stärkung von Alltagsdemokratie (vgl. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ Nov. 2011).

 

 

Gesetzlicher Auftrag der Kinder- und Jugendarbeit

(Quelle: Positionspapier des Landes Jugendhilfeausschusses)

 

Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe.

 

Neben der Kinder- und Jugendarbeit gehören insbesondere

  • die Jugendverbandsarbeit,
  • die kulturelle Jugendarbeit,
  • die Jugendsozialarbeit und
  • der erzieherische Kinder- und Jugendschutz

 

zu den Handlungsfeldern der Jugendförderung. Diese in den §§ 11 – 13 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und im Jugendförderungsgesetz NRW geregelten Aufgaben gehören zu den Pflichtaufgaben der Jugendämter. Im Zuge der Jugendhilfeplanung soll bestimmt werden, welcher Anteil des Jugendhilfebudgets der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen soll.

 

Das Gesetz gibt dabei generell vor, dass es sich um einen angemessenen Anteil handeln soll. Jugendpolitikerinnen und –politiker haben somit die Aufgabe, im Rahmen von kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen Ziele und Aufgaben, Rahmenbedingungen und Ressourcen der Kinder- und Jugendarbeit festzulegen. Für die Dauer der Legislaturperiode von Rat oder Kreistag soll festgelegt werden, wie Kinder- und Jugendarbeit gefördert wird.

 

Wie auch in anderen Feldern der Jugendhilfe gehört die Zusammenarbeit mit den freien Trägern zu den Grundlagen. Aufgabe der Jugendämter ist die Planungs- und Gesamtverantwortung.

 

Im Gegensatz zur gebundenen Ganztagsschule geht es bei der Kinder- und Jugendarbeit um Angebote, die freiwillig genutzt werden, von Kindern und Jugendlichen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Strukturprinzip offener Kinder- und Jugendarbeit ist der freie Zugang für alle interessierten Mädchen und Jungen. Kinder- und Jugendarbeit soll die Entwicklung junger Menschen fördern und gesellschaftliche Mitverantwortung sowie soziales Engagement anregen. Kinder- und Jugendarbeit steht auch Heranwachsenden zur Verfügung, die nicht mehr schulpflichtig sind.

 

 


Trägerlandschaft der Jugendarbeit in Wermelskirchen

 

Freie Träger:

 

Evangelische Kirchengemeinden:

  • Evangelische Kirchengemeinde Wermelskirchen (Jugendarbeit zum Teil delegiert an EC und CVJM)
  • Evangelische Kirchengemeinde Dabringhausen
  • Evangelische Kirchengemeinde Dhünn
  • Evangelische Kirchengemeinde Hilgen-Neuenhaus

 

Freie evangelische Kirchengemeinden:

  • Evangelische freikirchliche Gemeinde Dabringhausen
  • Evangelische freikirchliche Gemeinde Dhünn
  • Evangelische freikirchliche Gemeinde Neuenflügel
  • Evangelische freikirchliche Gemeinde Neuschäferhöhe
  • Evangelische freikirchliche Sozialwerk

 

Katholische Kirchengemeinden:

  • katholische Kirchengemeinde  St. Michael
  • katholische Kirchengemeinde  St. Apollinaris

 

Verbände:

  • Jugendbund EC Wermelskirchen
  • CVJM Wermelskirchen
  • CVJM Hünger
  • CVJM Tente
  • CVJM Dhünn
  • DRK (Jugendrotkreuz)
  • DLRG
  • Feuerwehr (Jugendfeuerwehr)
  • THW (Jugend)
  • DPSG (Pfadfinder)

 

Vereine:

  • Jugendinitiative Wermelskirchen e.V.
  • Rollrausch e.V.
  • Sportvereine wie z. B. Ski-Club Wermelskirchen e.V., etc.

 

 

Öffentliche Träger:

 

Kattwinkelsche Fabrik


Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Wermelskirchen

 

Förderung über den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan

 

Der kommunalen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) wurde mit den Freien Trägern in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 KJHG gemeinsam erstellt. Der KJFP ist seit dem 01.01.2007 durch Ratsbeschluss in Kraft und wurde (nach einer Novellierung für das Jahr 2008 und 2009) für die Legislaturperiode 2010 – 2014 erneut beschlossen.

 

Nach §75 SGB VIII anerkannte freie Träger und auch öffentliche Träger der Jugendhilfe in Wermelskirchen haben die Möglichkeit über einen Antrag nach dem KJFP gefördert zu werden. Hierfür steht nach einer 20%igen Kürzung ein Budget in Höhe von 30.400 € jährlich zur Verfügung. Die Mittel werden auf Antrag und nach Einreichung entsprechender Verwendungsnachweise für Projekte und Erholungsmaßnahmen als Zuschuss gewährt.

 

Darüber hinaus erhält die Kattwinkelsche Fabrik aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW für die offene Jugendarbeit jährlich einen Betrag zurzeit in Höhe von 40.450 €.

 

 

2008

2009

2010

2011

Gesamtausgaben KJFP

26.609 €

24.499 €

19.378 €

24.600 €

Kattw. Fabrik

 

12.059 €

6.121 €

4.425 €

10.953 €

Freie Träger

 

11.739 €

13.543 €

14.954 €

14.189 €

 

Schwerpunkte (SP) KJFP

Projekte nach SP 2010 (Mehrfachnennungen möglich)

Projekte nach SP 2011 (Mehrfachnennungen möglich)

Kulturelle/ interkulturelle Bildung

4 (1)

10 (4)

Beteiligung von Kindern & Jugendl.

1 (1)

4 (4)

Zusammenarbeit Jugendhilfe & Schule

0

1 (1)

Erzieherischer Kinder- & Jugendschutz

1 (1)

0

Freizeitmaßnahmen

12 (0)

14 (0)

Medienkompetenz

3 (3)

5 (5)

Politische & soziale Bildung

7 (2)

6 (2)

Legende:

(X) Anteil öffentl. Träger Katt, Amt 51

(X) Anteil öffentl. Träger Katt, Amt 51

 

2010

Veranstaltungen/ Projekte

Teilnehmer

Freizeitmaß-nahmen

Teilnehmer

Kattw. Fabrik

4

240

 

 

freie Träger (12)

9

177

12

348

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

Veranstaltungen/ Projekte

Teilnehmer

Freizeitmaß-nahmen

Teilnehmer

Kattw. Fabrik

6

270

 

 

freie Träger (13)

8

141

14

334

 

Angaben über regelmäßige Veranstaltungen seitens der freien Träger können nicht gemacht werden, da diese nicht über den KJFP gefördert werden können und damit keine belastbaren Zahlen vorliegen.

 

Besucherzahlen Kattwinkelsche Fabrik

 

2010

Veranstaltungs-tage

Veranstaltungs-wochen

Kontakte

Teilnehmer/ Besucher

OT Kinder

3

40

3.000

25

OT Jugend

2

40

1.600

20

 

 

 

 

 

Kurse Kinder (5)

1

40

2.000

50

Kurse Jugend (4)

1

40

2.400

60

 

 

 

 

 

Osterferien

5

1

400

80

Sommerferien

11

2

1.760

160

 

 

 

 

 

Weltkindertag

1

 

400

400

 

 

 

 

 

Theaterprojekte mit Schulen

 

 

800

100

 

 

 

 

895

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

Veranstaltungs-tage

Veranstaltungs-wochen

Kontakte

Teilnehmer/ Besucher

OT Kinder

3

40

3.000

25

OT Jugend

2

40

1.600

20

 

 

 

 

 

Kurse Kinder (3)

1

40

1.200

30

Kurse Jugend (2)

1

40

1.200

30

 

 

 

 

 

Osterferien

5

1

400

80

Sommerferien

11

2

3.586

163

 

 

 

 

 

Weltkindertag

1

 

400

400

 

 

 

 

 

Theaterprojekte mit Schulen

 

 

800

100

 

 

 

 

848

 


Chronik der Kattwinkelschen Fabrik

 

1985  Antrag der Grünen die Kattwinkelsche Fabrik für ein Kultur- und                               Kommunikationszentrum zu erhalten.

 

02.06.1986 Ratsbeschluss ein neues Nutzungskonzept zu erarbeiten,                  Zuschussantrag zu stellen und nicht denkmalwerte Gebäudeteile                                                         abzubrechen.

 

14.07.1987 Die Verwaltung legt dem Jugendwohlfahrtsausschuss (JWA) ein Konzept vor, das vorsieht, die offene Jugendarbeit im Bereich Kattwinkel zu zentralisieren.

 

12.10.1987 In der JWA-Sitzung wird das Konzept beraten. Der JWA stellt einstimmig fest, dass die Nutzung der Kattwinkelschen Fabrik auch durch Jugendarbeit gesichert werden soll. Der Arbeitskreis „offene  Jugendarbeit“ wird gegründet.

 

14.03.1988 Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Plan für den Ausbau der Kattwinkelschen Fabrik zu.

 

24.10.1988 Ratsbeschluss mit den Hauptbauarbeiten unverzüglich zu beginnen.

 

01.12.1988 Baubeginn (Hauptumbaumaßnahme)

 

18.09.1989 Richtfest

 

22.06.1991 Einweihung der Kattwinkelschen Fabrik als Kultur- und                                Begegnungszentrum

 

01.01.1999 Die Kattwinkelsche Fabrik wird durch Ratsbeschluss zum Eigenbetrieb. In der Betriebssatzung wird festgeschrieben, dass die Erfüllung der pädagogischen, bzw. soziokulturellen Aufgaben Vorrang gegenüber den Gewinninteressen des Betriebes haben.

  

2008  Die Kattwinkelsche Fabrik wird als Jugendkunstschule anerkannt.

 

31.08.2010            Schließung durch Ratsbeschluss (12.07.2010) des kommunalen Kinder- und Jugendtreffs Braunsberg im Zuge der Haushaltskonsolidierung, nicht zuletzt auch um die Stellung der Kattwinkelschen Fabrik in der Stadt als zentrale Jugendeinrichtung zu stärken (vgl. Sachverhalt zur Beschlussvorlage RAT/1926/2010).

 

 

Mit dem Ratsbeschluss den offenen Kinder- und Jugendtreff Braunsberg zu schließen ist die Kattwinkelsche Fabrik mit ihrem Angebot der Kinder- und Jugendarbeit die letzte verbleibende kommunale Einrichtung, die es der Stadt ermöglicht, den gesetzlichen Auftrag für ein den Vorgaben des SGB VIII entsprechendes fachliches Angebot an Veranstaltungen, Einrichtungen und Diensten Sorge zu tragen, die notwendige Infrastruktur vorzuhalten und eventuelle Lücken in der Aufgabenerfüllung zu schließen (Letztverantwortung hinter dem vorrangigen Betätigungsrecht der freien Träger).

 

 


Anlage

 

SGB VIII § 11, Abs. 1:

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

 

SGB VIII § 11, Abs. 2:

Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

 

SGB VIII § 11, Abs. 3:

Zu den Schwerpunkten gehören:

  1. Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  4. Internationale Jugendarbeit,
  5. Kinder- und Jugenderholung,
  6. Jugendberatung.

 

SGB VIII § 11, Abs. 4:

Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahrvollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift