Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Anlage zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei vom 12.07.2010 in folgenden Bereichen zu ändern
Benutzerentgelte a) Jahresbenutzerentgelte b) Sonstige Benutzerentgelte
Sonstige Entgelte
Sachverhalt:
Im Sommer 2010 wurden die Jahresbenutzerentgelte in der Stadtbücherei erhöht, um die Erträge aus den Benutzerentgelten von bisher 30.000 € auf insgesamt 40.000 € steigern zu können.
Die Jahresgebühr für Erwachsene beträgt nun 12,00 € statt bisher 8,00 €, Familien zahlen 20,00 € statt bisher 14,00 €, Kinder 4,00 € statt 3,00 €.
Nun wird eine weitere 50%ige Erhöhung der Entgelte als Konsolidierungsbeitrag gefordert.
Die meisten Städte vergleichbarer Größe im Regierungsbezirk Köln verlangen für die Jahresgebühr eines Erwachsenen 12,00 € (wie Wermelskirchen bisher auch) in Hückeswagen zahlt man nur 8,00 €, in Leichlingen 15,00 €. In der Nachbarstadt Remscheid, deren Angebot natürlich umfangreicher ist, kostet der Grundtarif für Erwachsene18, 00 €, Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren können dort allerdings sogar kostenlos entleihen.
Um die geforderten Mehreinnahmen zu erreichen wird vorgeschlagen die Anlage 1 zur Benutzungsordnung folgendermaßen zu ändern: (Die in Klammern befindlichen Beträge entstammen der aktuellen Fassung.)
Benutzerentgelte
a) Jahresbenutzerentgelte
1. Erwachsene ab 18 Jahren 18,00 € (12,00 €)
2. Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren 6,00 € (4,00 €)
3. Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehrenamtskarte 2,00 € (2,00 €)
4. Ermäßigungsberechtigte Personen - Schüler - Studenten - Auszubildende - Wehr- oder Ersatzdienstleistende - Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte bei Vorlage entsprechender Nachweise 6,00 € (6,00 €)
5. Familien 30,00 € (20,00 €)
. b) Sonstige Benutzerentgelte
5. Wii-Spiele 3,00 € (2,00 €)
Darüber hinaus wäre zu überlegen, die Versäumnisentgelte zu erhöhen, da die Kunden hier selbstverantwortlich sind und die Stadtbücherei vielfältige Möglichkeiten bietet, die Leihfristen zu verlängern. Weitere Erhöhungen sind im Bereich der sonstigen Entgelte vorgesehen.
(Die in Klammern befindlichen Beträge stammen aus der aktuellen Fassung.)
Versäumnisentgelte Das Versäumnisentgelt gemäß § 8 der Benutzungsordnung beträgt für jede ausgeliehene Medieneinheit (Bücher, Zeitschriften, Tonträger)
für 1 Woche 1,00 € (0,60 €) für zwei Wochen 2,00 € (1,20 €) für vier Wochen 4,00 € (3,00 €)
Für DVD-Filme und Wii-Spiele beträgt das Versäumnisentgelt pro Öffnungstag 1,00 € (0,60 €)
Zusätzlich werden für jede schriftliche Mahnung Portokosten von 0,55 € erhoben.
Sonstige Entgelte
1. Ersatz-Benutzerausweis gemäß § 3 der Benutzungsordnung 2,00 € (1,50 €)
3. Vermittlungskosten für auswärtigen Leihverkehr gemäß § 6 der Be- nutzungsordnung je positiv erledigte Fernleihe 2,50 € (2,00 €)
4. Eintrittsgeld für Veranstaltungen je Person 2,50 € bis 10,00 €
Rechnet man diese Änderungen auf das Jahr hoch, vorausgesetzt die Zahl der Kunden und Entleihungen bliebe stabil, ergibt sich eine zu erwartende Einnahme von insgesamt 60.000 €. Es gilt jedoch zu bedenken, dass es durch die Erhöhung der Gebühren bzw. durch die veränderten Rahmenbedingungen (Angebotsverschlechterung) zu einem Rückgang in der Benutzung kommen kann.
Anlage/n:
-Anlage 1 zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom …
Anlage/n:
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