Vorlage - RAT/2294/2012  

 
 
Betreff: Änderung der "Anlage 1" zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
08.03.2012 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
19.03.2012 
19. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_2012.neu PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Anlage zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei vom 12.07.2010 in folgenden Bereichen zu ändern

 

Benutzerentgelte

a)     Jahresbenutzerentgelte

b)     Sonstige Benutzerentgelte

 

Sonstige Entgelte

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Sommer 2010 wurden die Jahresbenutzerentgelte in der Stadtbücherei

erhöht, um die Erträge aus den Benutzerentgelten von bisher 30.000 € auf insgesamt

40.000 € steigern zu können.

 

Die Jahresgebühr für Erwachsene beträgt nun 12,00 € statt bisher 8,00 €,

Familien zahlen 20,00 € statt bisher 14,00 €, Kinder 4,00 € statt 3,00 €.

 

Nun wird eine weitere 50%ige  Erhöhung der Entgelte als Konsolidierungsbeitrag gefordert.

 

Die meisten Städte vergleichbarer Größe im Regierungsbezirk Köln verlangen für die Jahresgebühr eines Erwachsenen 12,00 € (wie Wermelskirchen bisher auch)  in Hückeswagen zahlt man nur 8,00 €, in Leichlingen 15,00 €.

In der Nachbarstadt Remscheid, deren Angebot natürlich umfangreicher ist, kostet der Grundtarif für Erwachsene18, 00 €, Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren können dort allerdings sogar kostenlos entleihen.

 

Um die geforderten Mehreinnahmen zu erreichen wird vorgeschlagen die Anlage 1 zur Benutzungsordnung folgendermaßen zu ändern:

(Die in Klammern befindlichen Beträge entstammen der aktuellen Fassung.)

 

Benutzerentgelte

 

a)              Jahresbenutzerentgelte

 

1.               Erwachsene ab 18 Jahren                                                                                                  18,00 € (12,00 €)

 

2.               Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren              6,00 € (4,00 €)

 

3.               Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehrenamtskarte

                            2,00 € (2,00 €)

 

 

4.               Ermäßigungsberechtigte Personen

                  - Schüler

                                  - Studenten

                  - Auszubildende

                  - Wehr- oder Ersatzdienstleistende

                  - Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte

                  bei Vorlage entsprechender Nachweise              6,00 € (6,00 €)

 

 

 

5.               Familien              30,00 € (20,00 €)

 

. b)              Sonstige Benutzerentgelte

   

    5. Wii-Spiele                                                                                                  3,00 € (2,00 €)

             

 

Darüber hinaus wäre zu überlegen, die Versäumnisentgelte zu erhöhen, da die Kunden hier selbstverantwortlich sind  und die Stadtbücherei vielfältige Möglichkeiten bietet, die Leihfristen zu verlängern. Weitere Erhöhungen sind im Bereich der sonstigen Entgelte vorgesehen.

 

 

(Die in Klammern befindlichen Beträge stammen aus der aktuellen Fassung.)

 

Versäumnisentgelte

Das Versäumnisentgelt gemäß § 8 der Benutzungsordnung beträgt für jede ausgeliehene Medieneinheit (Bücher, Zeitschriften, Tonträger)

 

für 1 Woche              1,00 €   (0,60 €)

für zwei Wochen                2,00 €    (1,20 €)

für vier Wochen                                                                                                  4,00 €  (3,00 €)

 

Für DVD-Filme und Wii-Spiele beträgt das Versäumnisentgelt pro Öffnungstag              1,00 € (0,60 €)

 

Zusätzlich werden für jede schriftliche Mahnung Portokosten von 0,55 € erhoben.

 

Sonstige Entgelte

 

1.                             Ersatz-Benutzerausweis gemäß § 3 der Benutzungsordnung                            2,00 € (1,50 €)

 

3.                             Vermittlungskosten für auswärtigen Leihverkehr gemäß § 6 der Be-

                                nutzungsordnung je positiv erledigte Fernleihe                                            2,50 € (2,00 €)

 

4.    Eintrittsgeld für Veranstaltungen je Person                                            2,50 € bis 10,00 €

 

 

Rechnet man diese Änderungen auf das Jahr hoch, vorausgesetzt die Zahl der Kunden und Entleihungen bliebe stabil, ergibt sich eine zu erwartende Einnahme von insgesamt

60.000 €.

Es gilt jedoch zu bedenken, dass es durch die Erhöhung der Gebühren bzw. durch die veränderten Rahmenbedingungen (Angebotsverschlechterung) zu einem Rückgang in der Benutzung kommen kann.

 

 

 

Anlage/n:

 

-Anlage 1 zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom …

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

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