Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum 2012 bis 2017 in der vorgelegten und in der Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb erläuterten Form.
Sachverhalt: Das Landeswassergesetz (LWG) § 53 verpflichtet die Gemeinden alle erforderlichen Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung in einem verbindlichen Konzept festzulegen – dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Das bestehende ABK des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen basiert auf der Fortschreibung aus dem Jahr 2006, vom Rat der Stadt am 18.09.2006 unter Drucksache-Nr. RAT/0766/2006 für den Zeitraum von 2006 bis 2011beschlossen. Die Fortschreibung des ABK steht somit an. Der zeitliche Ablauf wurde am 08.12.2011 mit der Bezirksregierung Köln einvernehmlich abgestimmt.
Gemäß LWG sind mit dem ABK der Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen abwassertechnischen Maßnahmen vorzulegen. Das ABK ist jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen und daher für die Jahre 2012 bis einschließlich 2017 vom Rat der Stadt zu beschließen.
Das neu aufgestellte ABK 2012-2017 liegt dieser Vorlage bei. Die Ausgestaltung und die notwendigen Inhalte sind durch den Runderlass des Landes NRW, „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008 vorgegeben. Die gesetzlichen Grundlagen, der Rückblick auf das auslaufende ABK und dessen Umsetzung, die Prioritäten der Fortschreibung mit den sich aus der aktuellen Rechtslage der Abwasserbeseitigung ergebenden Aufgaben und Ziele sowie der Ausblick auf die nächsten 6 Jahre sind dem Erläuterungsbericht zu entnehmen.
Entsprechend § 2.2 der Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes sind dem ABK folgende Angaben zu entnehmen:
1. Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen 2. Angaben zu Abwasseranlagen - Abwasserbehandlung 3. Angaben zu den Entwässerungsgebieten 4. Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasser-beseitigungskonzept) 5. Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen (Lageplan) 6. Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit 7. Umsetzungsstand des ABK
Nähere Erläuterungen zu der Umsetzung des alten, sowie zu den Grundlagen und Auswirkungen des neuen ABK, werden in der Sitzung des Betriebsausschusses vorgetragen.
Nach dem Beschluss des Abwasserbeseitigungskonzeptes durch den Rat der Stadt erfolgt auf dieser Grundlage die digitale Datenübertragung aller Maßnahmen an die Bezirksregierung Köln sowie die Aktualisierung des Übersichtsplans für das ABK gemäß der Verwaltungsvorschrift.
Der aktuelle Wirtschaftsplan 2012 wurde parallel mit dem vorliegenden ABK erstellt. In beiden Produkten wurden die geplanten Maßnahmen identisch aufgenommen.
Anlage/n: Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012 - 2017
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