Vorlage - RAT/2301/2012  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2012 bis 2017
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Amt für Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan  Kämmerei
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
15.03.2012 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
19.03.2012 
19. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum 2012 bis 2017 in der vorgelegten und in der Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb erläuterten Form.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das Landeswassergesetz (LWG) § 53 verpflichtet die Gemeinden alle erforderlichen Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung in einem verbindlichen Konzept festzulegen – dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Das bestehende ABK des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen basiert auf der Fortschreibung aus dem Jahr 2006, vom Rat der Stadt am 18.09.2006 unter Drucksache-Nr. RAT/0766/2006 für den Zeitraum von 2006 bis 2011beschlossen. Die Fortschreibung des ABK steht somit an. Der zeitliche Ablauf wurde am 08.12.2011 mit der Bezirksregierung Köln einvernehmlich abgestimmt.

 

Gemäß LWG sind mit dem ABK der Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten  der erforderlichen abwassertechnischen Maßnahmen vorzulegen. Das ABK ist jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen und daher für die Jahre 2012 bis einschließlich 2017 vom Rat der Stadt zu beschließen.

 

Das neu aufgestellte ABK 2012-2017 liegt dieser Vorlage bei. Die Ausgestaltung und die notwendigen Inhalte sind durch den Runderlass des Landes NRW, „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008 vorgegeben.

Die gesetzlichen Grundlagen, der Rückblick auf das auslaufende ABK und dessen Umsetzung, die Prioritäten der Fortschreibung mit den sich aus der aktuellen Rechtslage der Abwasserbeseitigung ergebenden Aufgaben und Ziele sowie der Ausblick auf die nächsten 6 Jahre sind dem Erläuterungsbericht zu entnehmen.

 

Entsprechend § 2.2 der Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes sind dem ABK folgende Angaben zu entnehmen:

 

1.     Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen

2.     Angaben zu Abwasseranlagen - Abwasserbehandlung

3.     Angaben zu den Entwässerungsgebieten

4.     Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasser-beseitigungskonzept)

5.     Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen (Lageplan)

6.     Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit

7.     Umsetzungsstand des ABK

 

Nähere Erläuterungen zu der Umsetzung des alten, sowie zu den Grundlagen und Auswirkungen des neuen ABK, werden in der Sitzung des Betriebsausschusses vorgetragen.

 

Nach dem Beschluss des Abwasserbeseitigungskonzeptes durch den Rat der Stadt erfolgt auf dieser Grundlage die digitale Datenübertragung aller Maßnahmen an die Bezirksregierung Köln sowie die Aktualisierung des Übersichtsplans für das ABK gemäß der Verwaltungsvorschrift.

 

Der aktuelle Wirtschaftsplan 2012 wurde parallel mit dem vorliegenden ABK erstellt. In beiden Produkten wurden die geplanten Maßnahmen identisch aufgenommen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012 - 2017

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

Siehe ABK!

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift