Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Markstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008. Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Sachverhalt: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2011 und der Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2011 hat die Verwaltung die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2012 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ vorgelegt. Daraus ergab sich, dass der Ausgleich des Gebührenhaushaltes „Jahrmärkte“ ab dem Haushaltsjahr 2012 nur durch eine Gebührenerhöhung erreicht werden kann. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Rat der Stadt am 12.12.2011, die Gebührensätze für die Jahrmärkte ab dem Haushaltsjahr 2012 wie folgt festzusetzen:
je Veranlagungsmeter Herbstkirmes 34,00 € (bisher 29,00 €) je Veranlagungsmeter Frühjahrskirmes 25,50 € (bisher 21,80 €) je Veranlagungsmeter Kirmes Dhünn 6,80 € (bisher 5,80 €)
Den Gebührensätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Darüber hinaus beschloss der Rat der Stadt, die Kostenerstattung für die Abfallsäcke ab dem Haushaltsjahr 2012 auf 7,50 € pro Stück einschließlich Mehrwertsteuer (6,30 € netto) festzusetzen.
Anlage/n:
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