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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
10.01 – 10.07 12.01 13.01 14.01 20.01 – 20.07 32.01 – 32.09 51.06 61.01, 61.03, 61.06, 61.08 65.01 66.04 – 66.05
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs des Haushaltsplans 2012 sowie den vorgelegten Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts 2012 – 2022 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Städtische Haushalt für das Haushaltsjahr 2012 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen sowie der Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts 2012 – 2022 wurden im Rat der Stadt am 30.01.2012 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Haushalts 2012 und den Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts 2012 – 2022 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2012 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfs, die Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Thema „Haushaltskonsolidierung“ ergeben sich aus der dieser Sitzung beigefügten Anlage.
Die Fachausschussberatungen zum Haushalt 2012 erfolgen in der Zeit vom 23.02. – 05.04.2012. Über die Änderungsempfehlungen aus den Fachausschüssen wird der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 16.04.2012 beraten.
Anlage/n:
- Aufstellung der in diesem Ausschuss zu beratenden Seiten
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