Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei dem Auftrag I 09012614 01000 7852000 Projekt “Umbau Markt und Teilfläche Berliner Straße“
von 900.000,00 € um 97.000,00 € auf 997.000,00 €
gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis und stellt die Mittel im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2012 zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe durchzuführen. Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen am 17.10.2011 (RAT/2202/2011) wurde über die erwarteten Gesamtkosten der Baumaßnahme berichtet.
Es wurde bisher von Gesamtbaukosten in Höhe von 900.000 € ausgegangen.
Zwischenzeitlich wurde die Baumaßnahme ausgeschrieben.
Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 sind für diese Maßnahme bisher 900.000,00 € als Gesamtausgabebedarf berücksichtigt.
Nach dem Ergebnis der Submission ergeben sich nunmehr Gesamtbaukosten in Höhe von 997.000 €.
Unter Berücksichtigung der bisher erwarteten Gesamtbaukosten ergibt sich eine Erhöhung um 97.000,00 €. Gemäß der Dienstanweisung zu § 24 GemHVO und den Bauinvestitionscontrolling-Richtlinien ist dem Rat der Stadt eine Erhöhung von 10 % oder eine Erhöhung von mehr als 75.000 € vorzulegen.
Die o.g. Kostenerhöhung resultiert aus drei zu berücksichtigen Aspekten:
1. Die Nichtauskömmlichkeit der Planungskosten in der Darstellung des Ingenieurbüros MWM aus dem Jahr 2010. Diese Unterdeckung des Planungsansatzes musste korrigiert werden.
2. Durch eine Arbeitsgruppe "Markt" wurden Umplanungen im Bereich der Terrassierung vorgenommen, siehe auch StUV-Beschluss vom 19.04.201. Die planerische Ausformulierung der politisch neu entworfenen Terrassenformation hat ebenfalls zu Mehrkosten geführt.
3. Als dritter Aspekt hat die juristische Auseinandersetzung zu der Fragestellung "Ausbauart der Fahrbahnen geführt". Infolge eines laufenden Beweissicherungsverfahrens musste die Fahrbahnbefestigung neu geplant werden. Im gleichen Verfahrenssinne musste sich die Stadt vom damalig verantwortlichen Planungsbüro vorsorglich trennen und die Planung einem neuen Ingenieurbüro zur Überplanung übergeben.
Durch die vorgenannte Planung ändern sich die Beiträge nach § 8 Kommunales Abgabengesetz (KAG) nicht. Veranschlagt sind hierfür seit dem Haushalt 2009 234.000 €.
Zeitablauf
Wenn die Mittel vom Rat der Stadt bereitgestellt werden und von der Bezirksregierung die Zustimmung erfolgt, kann die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Dies ist sehr kurzfristig erforderlich, da der Fördergeber bei diesem Projekt festgelegt hat, dass die beantragten Fördermittel bzw. die entsprechenden Bauleistungen komplett in 2012 abgerufen und verbaut sein müssen.
Mögliche Zeitschiene: Vergabe März 2012 Baubeginn Ende April 2012 Bauzeit 7 Monate
Mittelbereitstellung
Die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 97.000,00 € erfolgt im Zuge der Haushaltsplanberatungen zum Haushaltsplan 2012 im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Rat der Stadt.
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