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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 84 „Innenstadtdreieck“.
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt, auf die Realisierung der im Integrierten Handlungskonzept Innenstadt (Masterplan) enthaltenen Fußwegeverbindung zwischen Telegrafenstraße und Kölner Straße zu verzichten.
Sachverhalt:
zu a)
Die Hoch³ Hanna Körschgen GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 08.02.2012 (siehe Anlage 1) beantragt, dass für die Grundstücke auf der Nordwestseite der Kölner Straße (gerade Hausnummern) ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Ein Investor, der bereits über die Grundstücke Kölner Straße 34/36 verfügen kann, möchte die städtische Immobilie Kölner Straße 30/32 erwerben und auf dem gesamten Areal einen 3 bis 4-geschossigen Baukörper errichten, der zahlreiche Wohnungen sowie im Erdgeschoss ein Ladenlokal und eine Tiefgarage fassen soll (siehe Anlage 2a-d).
Der hierdurch erfolgte Ansatz der baulichen Nachverdichtung im Blockinnenbereich zu Gunsten von Wohnnutzung wird aus städtebaulichen Gesichtpunkten besonders im Innenstadtbereich begrüßt. Mit Schaffung zusätzlichem innerstädtischen Wohnraums kann zum einen weiteren Versiegelungen am Stadtrand und in Außenbereichen begegnet werden, zum anderen wird der demografischen Entwicklung entsprochen, nach der immer mehr, vor allem ältere Menschen auf Grund der Nähe zu Infrastruktureinrichtungen in die Innenstadt ziehen möchten.
Um auch in benachbarten Bereichen bauliche Nachverdichtungen zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf diejenigen Bereiche des Innenstadtdreiecks auszuweiten, die nicht bereits vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 23A erfasst sind (siehe Anlage 3).
zu b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen hat in seiner Sitzung am 12.09.2011 die Verwaltung beauftragt, die Planungen für das Projekt „Fußwegeverbindung Innenstadtdreieck“ fortzuführen und den Ausbaubeschluss vorzubereiten.
Auf Grund der finanziellen Situation der Stadt Wermelskirchen schlägt die Verwaltung jedoch vor, die Fußwegeverbindung nicht zu realisieren. Ein Verzicht auf dieses Projekt hat keine förderschädlichen Auswirkungen auf die Gesamtmaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt“, wie seitens der zuständigen Dezernentin bei der Bezirksregierung Köln bereits in einem Gespräch am 25.07.2011 erklärt wurde.
Anlage/n:
Anlage 1 Antrag der Hoch³ Bauträger und Immobilien KG vom 08.02.2012 auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
Anlage 2a geplantes Objekt Kölner Str. 30-36 – Lageplan
Anlage 2b geplantes Objekt Kölner Str. 30-36 – Ansicht Kölner Straße
Anlage 2c geplantes Objekt Kölner Str. 30-36 – Höhenschnitt
Anlage 2d geplantes Objekt Kölner Str. 30-36 – Perspektive 1
Anlage 2e geplantes Objekt Kölner Str. 30-36 – Perspektive 2
Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 84 „Innenstadtdreieck“ – geplanter Geltungsbereich
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