Vorlage - RAT/2276/2012-1  

 
 
Betreff: Berechnung der zu leistenden Wochenarbeitszeit für Schulsekretärinnen
Überarbeitung des bestehenden Berechnungsmodells
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
05.04.2012 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik      
Rat der Stadt Entscheidung
23.04.2012 
20. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt dem Rat der Stadt das Berechnungsmodell für die zu leistende Wochenarbeitszeit für Schulsekretärinnen wie folgt zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, dieses Schritt für Schritt umzusetzen, sobald personelle Veränderungen im Bereich der Schulsekretärinnen dieses zulassen.

 

Berechnungsmodell - neu - (gekürzt):

 

I.              Grundschulen

1.              Sockel von 14 Stunden/Woche

2.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche für je 30 Schülerinnen und Schüler über 200

3.               zusätzlich je 1 Stunde/Woche bei weniger als 200 Schülerinnen/Schüler

4.              zusätzlich je 4 Stunden/Woche für mehrere Standorte

5.              zuzüglich Ferienausgleich

 

II.              Hauptschule, Realschule, Gymnasium

1.              Sockel von 21 Stunden/Woche (Gymnasium: 19 Stunden/Woche)

2.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche für je 30 Schülerinnen und Schüler über 300

3.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche bei weniger als 300 Schülerinnen/Schüler

4.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche für je 30 Schülerinnen/Schüler der Sek. II

5.              zuzüglich Ferienausgleich

 

III.              Sonderschule (Verbundschule LB, SB, E)

Einzelberechnung gem. KGSt-Gutachten Nr. 17/1991

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation:

 

Gem. Beschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss vom 26.04.1993 wird die zu leistende Wochenarbeitszeit der Schulsekretärinnen bis heute nach folgendem Modell errechnet:

 

Berechnungsmodell - alt - (ungekürzt):

 

I.              Grundschulen

1.              Sockel von 12 Stunden/Woche

2.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche für je 25 Schülerinnen und Schüler über 150

3.              zuzüglich Ferienausgleich

 

II.              Hauptschule, Realschule, Gymnasium

1.              Sockel von 20 Stunde/Woche

2.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche für je 25 Schülerinnen und Schüler über 250

3.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche für je 20 Schülerinnen und Schüler der Sek. II

4.              zuzüglich Ferienausgleich

 

III.              Sonderschule (Verbundschule LB, SB, E jetzt Förderbedarfe Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung)

Einzelberechnung gem. KGSt-Gutachten Nr. 17/1991

 

Die angespannte Haushaltssituation der Stadt Wermelskirchen macht es erforderlich, dieses Modell mit dem Ziel von mittelfristig möglichen Einsparungen zu überprüfen. Darüber hinaus müssen auch die veränderten Rahmenbedingungen, die sich seit 1993 ergeben haben, berücksichtigt werden (z. B. DV-Unterstützung, Grundschulverbünde, Offene Ganztagsgrundschule, pädagogische Übermittagbetreuung

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass

 

-              Berechnungsmodell in Grundzügen beizubehalten,

-              zu ergänzen und

-              stundenmäßig abzusenken, um einen Einsparungseffekt für den städtischen Haushalt zu erzielen.

 

Unter Beachtung dieser Kriterien ergibt sich folgendes - neues - Modell zur Berechnung

der zu leistenden Wochenarbeitszeit der Schulsekretärinnen in Wermelskirchen (ohne

Förderschule; hier weiter Anwendung des Modells lt. KGST Gutachten 17/1991).

Änderungen sind fett gedruckt:

 

Berechnungsmodell - neu - (gekürzt):

 

I.              Grundschulen

1.              Sockel von 14 Stunden/Woche

2.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche für je 30 Schülerinnen/Schüler über 200

3.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche bei weniger als 200 Schülerinnen/Schüler

4.              zusätzlich je 4 Stunden/Woche für mehrere Standorte

5.              zuzüglich Ferienausgleich

 

II.              Hauptschule, Realschule, Gymnasium

1.              Sockel von 21 Stunden/Woche (Gymnasium: 19 Stunden/Woche)

2.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche für je 30 Schülerinnen und Schüler über 300

3.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche bei weniger als 300 Schülerinnen/Schüler

4.              zusätzlich je 1 Stunde/Woche für je 30 Schülerinnen/Schüler der Sek. II

5.              zuzüglich Ferienausgleich

 

III.              Sonderschule (Verbundschule LB, SB, E)

Einzelberechnung gem. KGSt-Gutachten Nr. 17/1991

 

Auswirkungen auf die Schulen / Stundenkontingente:

 

 Schule

Anzahl Schüler 2011

Std./W. tatsächlich

Std./W.

Bedarf lt. neuer Berechnung

Differenz

Std./W.

 

 

 

 

 

Pestalozzischule*

165

 26,34

23,00 

+ 3,34 

 

 

 

 

 

Hauptschule

453

8,00

 

 

 

 

21,78

 

 

 

 

29,78

26,00

+ 3,78

 

 

 

 

 

Gymnasium

1.360

 30,90

 

 

 

 

39,00

 

 

 

 

69,90

68,00

+ 1,90

 

 

 

 

 

Realschule

710

 24,32

 

 

 

 

20,26

 

 

 

 

44,58

35,00

+ 9,58

 

 

 

 

 

GS Verbund Am Haiderbach

225

 24,00

19,00

+ 5,00

 

 

 

 

 

GS Verbund Dabringausen/Dhünn

333

21,50

22,00

- 0,50

 

 

 

 

 

KGS

199

 18,24

15,00

+ 3,24

 

 

 

 

 

GGS Ost

197

 12,00

15,00

- 3,00

 

 

 

 

 

Schwanenschule

378

21,28

20,00

+ 1,28

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

+ 24,62

* Pestalozzischule: Berechnung lt. KGST-Gutachten 17/1991, da Förderschule

 

Mögliche Einsparungen insgesamt

 

Sofern das neue Berechnungsmodell umgesetzt wird, ist mittelfristig insgesamt mit folgenden jährlichen Einsparungen zu rechnen:

 

Eingesparte Stunden/Woche

Eingesparte Stunden/Monat

X Bruttokosten

je Std.

Einsparungen pro Jahr (x 12,9)

24,62

106,60

25,80 €

rd. 35.500 €

 

Interkommunaler Vergleich

 

Um die Auswirkungen des neuen Berechnungsmodells überprüfen zu können, ist ein interkommunaler Vergleich mit Nachbargemeinden durchgeführt worden. Die aktuellen Schülerzahlen und die derzeit zur Verfügung gestellten Sekretärinnenstunden wurden bei den Städten Kürten, Odenthal, Radevormwald, Hückeswagen und Burscheid abgefragt und mit den sich für Wermelskirchen ergebenden Daten (Schülerzahlen, Sekretärinnenstunden je Woche) nach altem und nach neuem Berechnungsmodell verglichen.

 

Das aktuelle - ungekürzte - Modell nimmt im Vergleich bei 7 Positionen insgesamt (Grundschulen und weiterführende Schulen) den Rang 5 ein. Eine geringere Personalausstattung bieten Kürten, Odenthal und Radevormwald an (Ränge 1 bis 3). Eine höhere Personalausstattung ergibt sich bei den Städten Hückeswagen und Burscheid (Ränge 5 bis 6).

 

Das geplante - gekürzte - Modell nimmt im Vergleich bei 7 Positionen insgesamt (Grundschulen und weiterführende Schulen) den Rang 3 ein. Eine geringere Personalausstattung bieten hier die Gemeinde Kürten an und Odenthal an. Eine höhere Personalausstattung bieten die Städte Radevormwald, Hückeswagen und Burscheid an (Ränge 4 bis 7).

 

Zu beachten ist allerdings, dass die Unterschiede zwischen den Kommunen z. T.  recht gering sind.

 

Details können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Zu besseren Vergleichbarkeit sind die eingesetzten Stunden je Woche in Minuten je Schüler umgerechnet worden.

 

Ranking insgesamt ohne Förderschule

Umfrage vom Oktober 2011

Min./Schüler/W.

Rang

 

 

 

wenige Std.

 

 

 

1

Kürten

 

3,4

2

Odenthal

 

3,5

3

Wk - gekürzt

 

3,7

4

Radevormwald

 

3,8

5

Wk - Ist

 

4,1

6

Hückeswagen

 

4,9

7

Burscheid

 

6,0

viele Std.

Durchschnitt

 

4,3

 

Die Verwaltung schlägt vor, das vorstehend beschriebene „Berechnungsmodell - neu -

Schritt für Schritt immer dann umzusetzen, wenn personelle Veränderungen im

Bereich der Stellen für Schulsekretärinnen dieses zulassen.

 

Das Berechnungsmodell wurde vor der politischen Beschlussfassung mit den Schulleitungen

der weiterführenden Schulen und der Grundschulen abgestimmt. Es enthält den von den

Schulleitungen bereits vorgelegten Kompromissvorschlag gem. Schreiben vom 28.03.2012

(s. a. Anlage).

 

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

max 35.500 € (Mehreinnahme/p. J.)

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift