Vorlage - RAT/2334/2012  

 
 
Betreff: Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Thema "Stadtschild- Werbezusatz"
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Dezernat III
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
18.06.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zurückgestellt   
17.09.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.06.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
24.09.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Buergeranregung_Aschenbrenner_120415  
Buergeranregung_Aschenbrenner_120527  
Buergeranregung_StuV_Verweis PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Bürgeranregung von Herrn Hans Aschenbrenner vom 15.04.2012 zum Thema „Stadtschild-Werbezusatz“ zur Kenntnis. Die Beratungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen sind zunächst abzuwarten


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.04.2012 hat Herr Hans Aschenbrenner, Flurstraße 25, Wermelskirchen, eine Bürgeranregung zum Thema „Stadtschild-Werbezusatz“ nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an den Bürgermeister gerichtet. Diese ist am 16.04.2012 bei der Verwaltung eingegangen.

 

§ 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat folgenden Wortlaut:

 

㤠24 Anregungen und Beschwerden

(1) 1Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. 2Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. 3Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. 4Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.“

 

Die Hauptsatzung trifft zu Bürgeranregungen folgende Regelung:

 

§ 6 Anregungen und Beschwerden

(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden. Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Wermelskirchen fallen.

(2) Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, sind vom Bürgermeister an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der/die Antragsteller/in ist hierüber zu unterrichten.

(3) Eingaben, die weder Anregungen noch Beschwerden zum Inhalt haben (z.B. Fragen, Erklärungen, Ansichten etc.), sind ohne Beratung vom Bürgermeister zu bearbeiten.

(4) Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne von Absatz 1 bestimmt der Rat den Haupt- und Finanzausschuss.

(5) Werden die Zuständigkeiten eines entscheidungsbefugten Ausschusses berührt, so sind die Anregungen oder Beschwerden im Interesse einer zügigen Behandlung vorab diesem Gremium zuzuleiten, das diese inhaltlich prüft. Sofern der Fachausschuss den Anregungen oder Beschwerden stattgibt, erfolgt eine Information im Haupt- und Finanzausschuss. Andernfalls überweist das Gremium die Anregungen oder Beschwerden an den Haupt- und Finanzausschuss. Dieser kann nach Beratung die Angelegenheit zur Überprüfung an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zurückverweisen und Empfehlungen aussprechen, an die diese nicht gebunden ist.

(6) Das Recht des Rates, die Entscheidung in einer Angelegenheit, die den Gegenstand einer Anregung oder Beschwerde bildet, an sich zu ziehen (§ 41 Abs. 2, 3 GO), bleibt unbehrt.

(7) Dem/der Antragsteller/in kann aufgegeben werden, Anregungen oder Beschwerden in der für eine ordnungsgemäße Beratung erforderlichen Anzahl einzureichen. Die Beratung kann in diesen Fällen bis zur Einreichung der notwendigen Unterlagen ausgesetzt werden.

(8) Von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden soll abgesehen werden, wenn

a) der Inhalt einen Straftatbestand erfüllt,

b) gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden kein neues Sachvorbringen vorliegt.

c) das Begehren Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahrens ist.

 

Entsprechend dieser Regelung, hier § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung, wird die Bürgeranregung zuchst dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zugeleitet. Sofern der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen den Anregungen stattgibt, erfolgt eine Information im Haupt- und Finanzausschuss. Andernfalls überweist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen die Anregungen an den Haupt- und Finanzausschuss. Dieser kann nach Beratung die Angelegenheit zur Überprüfung an die zur Entscheidung berechtigte Stelle (hier: Rat der Stadt) verweisen und Empfehlungen aussprechen, an die dieser nicht gebunden ist.

 

Diese Beschlussvorlage dient zunächst der Information des Haupt- und Finanzausschusses darüber, dass die als Anlage beigefügtergeranregung eingegangen ist


Anlage/n:

 

rgeranregung von Herrn Hans Aschenbrenner vom 15.04.2012 zum Thema „Stadtschild-Werbezusatz“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Buergeranregung_Aschenbrenner_120415 (90 KB)      
Anlage 2 2 Buergeranregung_Aschenbrenner_120527 (43 KB)      
Anlage 3 3 Buergeranregung_StuV_Verweis (48 KB) PDF-Dokument (62 KB)    

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift