Vorlage - RAT/2336/2012  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße"
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
18.06.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
02.07.2012 
21. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
01_Anlage-I_BPlan_Teil-A_Planzeichnung_Ausschnitt  
02-Anlage-I_BPlan_Teil-B_Textfestsetzungen  
03_Anlage-I-BPlan_Begruendung_mit-geaend-Rechtslage  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die zum Satzungsbeschluss vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

     

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat gemäß Vorlage RAT/2082/2011 in seiner Sitzung vom 18.07.2011 die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung abschließend vorgenommen.

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des § 33 BauGB einen Antrag auf Baugenehmigung für das vorgenannte Bauvorhaben zu prüfen und nach Vorliegen aller formal erforderlichen Unterlagen zu erteilen.

Da bislang kein Bauantrag eingereicht wurde, ist eine diesbezügliche Prüfung von Seiten der Verwaltung nicht erfolgt. Nach rechtlicher Abstimmung des aktuellen Sachstandes wurde der Investor mit Schreiben vom 26.03.2012 informiert, dass nach derzeitigen Erkenntnissen keine sachlichen Gründe dagegen sprechen, den beschlussreifen Bebauungsplan jetzt als Satzung zu beschließen.

 

Die hier zum Satzungsbeschluss vorliegende Fassung des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der zugehörigen Begründung, ist grundsätzlich identisch mit jener, auf deren Grundlage der Rat der Stadt am 18.07.2011 die Abwägung vorgenommen hat.

Lediglich auf eine „redaktionelle“ Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die am Ende der Begründung zum Bebauungsplan erläutert wird, ist hinzuweisen:

Es handelt sich um die geänderte Rechtslage (2012) in Bezug auf § 24a LEPro NRW, siehe TEIL 1 der Begründung, Kapitel 1.7, Seite 11.

Das Landesentwicklungsprogramm NRW (LEPro) ist mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft getreten. Stattdessen wäre nunmehr der Entwurf der Landesregierung NRW zum sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel zum LEP in der Abwägung zu berücksichtigen.

Dieser Teilplan wurde vom Landeskabinett am 17.04.2012 beschlossen. Mit dem Kabinettsbeschluss handelt es sich um ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung und damit um ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 Raumordnungsgesetz (ROG).

Dort, wo sich die Begründung mit § 24a LEPro befasst, wird mit einem Fußnotensymbol auf die Erläuterung auf der letzten Seite der Begründung zur geänderten Rechtslage hingewiesen. Inhaltlich ändert sich nichts, da die Vorgaben des LEP-Entwurfs eingehalten werden: denn das Einkaufszentrum liegt in einem „Allgemeinen Siedlungsbereich (Regionalplan) sowie im zentralen Versorgungsbereich „Hauptzentrum Innenstadt“ der Stadt Wermelskirchen.

 

In der vorgenannten Sitzung vom 18.07.2011 hat der Rat der Stadt gemäß Vorlage RAT/2129/2011 ebenfalls beschlossen, flankierend zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 81, den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen.

Die Unterzeichnung des Vertragwerks ist zwischenzeitlich erfolgt.

In Kraft treten wird der Vertrag mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes.

 

Insofern kann der mit Ratsbeschluss vom 12.07.2010 aufgestellte Bebauungsplan Nr. 81 jetzt regelkonform abgeschlossen, d. h. als Satzung beschlossen werden.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I              Bebauungsplan Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“:

                            Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzungen (Teil B) sowie

                            Begründung mit Umweltbericht

 

 

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Hinweis: Auf die Beigabe der bereits bekannten und teils seitenstarken Gutachten der nachfolgend genannten Anlagen 110 der Begründung wurde verzichtet.

Diese Anlagen sind im städtischen Bürgerformationssystem als Anhang zur vorhergehenden Beschlussvorlage RAT/2082/2011 aufrufbar.

 

                            Anlage 1              Lage im Stadtgebiet

                            Anlage 2              umlicher Geltungsbereich

                            Anlage 3              Verkehrsgutachten

Anlage 4              rmuntersuchung

Anlage 5              Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen

Anlage 6              Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung eines Fachmarkt-zentrums auf dem Standort des ehem. Ring-Kaufhauses

Anlage 7              Gutachten zur Erstbewertung Altlast-Verdachtfläche, 1991

Anlage 8              Geotechnischer Bericht, 2004

Anlage 9              Geotechnischer Bericht Baugrund, 2010

                            Anlage 10              Orientierende Boden- und Bodenluftuntersuchung, 2010    

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01_Anlage-I_BPlan_Teil-A_Planzeichnung_Ausschnitt (3906 KB)      
Anlage 2 2 02-Anlage-I_BPlan_Teil-B_Textfestsetzungen (29 KB)      
Anlage 3 3 03_Anlage-I-BPlan_Begruendung_mit-geaend-Rechtslage (2229 KB)