Vorlage - RAT/2340/2012  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 27.04.2012 nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW;
hier: Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung bis 31.12.2012 von privaten Abwasserleitungen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
02.07.2012 
21. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung_Fremdwassersatzung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 27.04.2012, mit welcher die „Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung bis 31.12.2012 um eine Hausnummer ergänzt wurde. 

   


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.03.2012 die im Beschlussvorschlag dieser Beschlussvorlage genannte Satzung beschlossen. In dieser Satzung war in § 2 Abs. 1 (Geltungsbereich) die Hausnummer 74 irrtümlich nicht mit aufgeführt. Die weitere Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen.   


Anlage/n:

Dringlichkeitsentscheidung vom 27.04.2012  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dringlichkeitsentscheidung_Fremdwassersatzung (90 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift