Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 27.04.2012, mit welcher die „Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung bis 31.12.2012“ um eine Hausnummer ergänzt wurde.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.03.2012 die im Beschlussvorschlag dieser Beschlussvorlage genannte Satzung beschlossen. In dieser Satzung war in § 2 Abs. 1 (Geltungsbereich) die Hausnummer 74 irrtümlich nicht mit aufgeführt. Die weitere Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen.Dringlichkeitsentscheidung vom 27.04.2012
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