Vorlage - RAT/2351/2012  

 
 
Betreff: Radwegekonzept / RadRegionRheinland
Hier: Bereich Dhünntalsperre
Status:öffentlich  
Verfasser:Schwanke, Evelyn
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Anhörung
18.06.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt nimmt den Sachstandsbericht zum Radwegekonzept zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt beauftragt die Verwaltung, die so genannte Routenvariante C für die RadRegionRheinland weiter zu verfolgen, baulich herzurichten und im Hinblick auf die notwendige Beschilderung in die Radkonzeption aufzunehmen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat am 13.02.2012 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr einen Sachstandsbericht zur Radwegekonzeption in Wermelskirchen vorgetragen.

(siehe Vorlage RAT/2275/2012)

 

Neben dem vorgestellten Konzept wurden auch die Variantenuntersuchung (Variante A und B / Anlage 1) und die damit verbundene Problematik der Wegeführung im Bereich der Dhünn-Talsperre dargestellt.

 

Ziel ist es eine Rad-/Wanderwegverbindung zwischen Dhünn-Neuenhaus und der Stauwurzel der Dhünn-Talsperre zu finden sowie gleichzeitig eine touristisch attraktive Route im Verbund des Netzes  RadRegionRheinland weiter zu verfolgen.

 

Der Ausschuss hat sich für die Weiterverfolgung der  Wegeroute A entschieden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Genehmigung für einen Radweg im Bereich der Wasserschutzzone I zu beantragen.

 

Nachfolgend hat die Verwaltung, wie gefordert, notwendige Abstimmungsgespräche mit der unteren Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises aufgenommen.

Am 24.05.2012 fand mit dem Leiter der Abwasser- und Gewässerabteilung (Herrn Büttgens), ein abschließendes Gespräch statt. Hierbei wurde der deutliche Hinweis gegeben, dass ein Antrag (einschließlich Einreichung und Abstimmung mit der Bezirksregierung) mit großer Wahrscheinlichkeit keine Zustimmung findet.

 

Aufgrund dieser veränderten Sachlage ist der Routenverlauf im unmittelbaren Zusammenhang des Uferweges der Talsperre nicht möglich. Anhand dieser Situation wurde eine andere Wegeroute untersucht (im Lageplan als Variante C bezeichnet / Anlage 2). In 2008/2009 wurde dieser Weg bereits als Alternative für eine mögliche Radroute diskutiert, damals wurde die Wegeführung verworfen, da andere Alternativen attraktiver erschienen (Blick auf Wasserfläche).

 

Die alternative Wegeroute C verläuft über asphaltierte Gemeindeverbindungsstraßen und Wirtschaftswege durch die Ortslagen Großrostringhausen, Hammesrostringhausen und Heister. Von Heister in Richtung Altenhof ist eine Gemeindeverbindungsstraße (Asphalt) vorhanden. Nach 500 m auf der befestigten Straße beginnt ein unbefestigter Wald- und Wiesenweg, der nach 410 m vor dem Tor des Wupperverbandes endet (hinter dem Tor beginnt der geschützte Uferweg der Talsperre). Der geschotterte Weg vom Tor bis zur L409 beträgt rd. 50 m und befindet sich in  einem guten Zustand.

 

Der erste Abschnitt des Wald- und Wiesenweges ist ein reiner Wiesenweg mit leichtem Gefälle (Länge ca. 280 m /Eigentümer: Stadt). Der zweite Abschnitt ist ein Waldweg der zum Teil 10-15 % Gefälle aufweist und sich als Hohlweg darstellt (Länge ca. 130 m /Eigentümer: Wupperverband).

 

In 2011 wurde (unter anderem) dieser Wald- und Wiesenweg in das Reitroutenkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises aufgenommen.

 

Die kombinierte Führung der beiden Wegekonzepte auf einem gemeinsamen Streckenabschnitt ist grundsätzlich möglich, da es sich hierbei nicht um reine Radwege bzw. Reitwege handelt, sondern um Routenwege. Diese Routenangebote werden in der Regel über öffentliche Straßen und Wege geführt.

 

Diese besondere Situation trifft auch auf andere Wegebereiche in Wermelskirchen zu. Ob sich hieraus Konflikte entwickeln, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Im Bereich des zweiten Abschnittes (Wald- und Hohlweg) ist davon auszugehen, dass aufgrund des vorhandenen Gefälles ein Teil der Radfahrer diesen Bereich als Schiebestrecke nutzen. Im Bereich der  Freizeit- /Tourismus – Route sind Schiebestrecken nicht unüblich und auch bei anderen Routen regelmäßig vorhanden.

 

Die beiden Bereiche Waldwegabschnitt (130 m) und der Weg zwischen Tor und L409 befinden sich im Eigentum des Wupperverbandes, daher ist eine evtl. notwendige Nutzungsvereinbarung mit dem Wupperverband abzustimmen.

 

Um den Weg für den Radverkehr nutzbar zu machen, ist der Wiesenabschnitt baulich aufzubereiten (Bodenabtrag und Schottereinbau). Im Bereich des Hohlweges sind einzelne Schlaglöcher auszubessern. Weiterhin soll geprüft werden, ob für diesen kurzen Routenabschnitt eine Herrichtung mit einem einfachen Ausbaustandard möglich ist. Entsprechend könnten somit geringe Baukosten angesetzt werden.

Evtl. besteht hier die Möglichkeit die bestehende Privatinitiative einzubeziehen, die dann eine Verbesserung der Variante unterstützen könnten.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 (Übersichtskarte)

Anlage 2 (Ausschnitt)


Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

012 001 002 5221 007

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift