Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt die Sanierung der öffentlichen Kanalisation im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen für das Jahr 2012 auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Sanierungsplanung. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt:
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen ist gemäß Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) des Landes Nordrhein – Westfalen zur Überwachung des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen verpflichtet.
In dieser Verordnung sind der Umfang, die Art und die Häufigkeit der Selbstüberwachung geregelt.
Auf dieser gesetzlichen Grundlage basiert die regelmäßige Prüfung des Zustandes der Kanalisation in Form einer Kanalfernsehuntersuchung. Aktuell erfolgte dies im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen über eine Länge von ca. 60 km.
Die im nachfolgenden Erläuterungsbericht näher beschriebenen Kanalsanierungsmaßnahmen resultieren aus den Auswertungen der optischen Inspektion und beinhalten die vordringlichsten Schäden der Schadensklasse 0 (höchste Schadensklasse). Mit der Behebung dieser Schäden ist kurzfristig in diesem Jahr zu beginnen. In den Jahren 2013 bis 2016 ist dann die Sanierung der weiteren Schäden, Schadensklasse 1 und 2, geplant. Hierüber wird der Ausschuss ebenfalls, gesondert informiert.
Die aktuelle Maßnahme verteilt sich auf die Auftragssachkonten I 53127012 „Kanalsanierung im Bereich Kläranlage Wermelskirchen“ und I 53127021 „Fremdwassersanierung im Bereich Kläranlage Wermelskirchen“. Auf diesen Konten stehen für die geplante Maßnahme ausreichend Mittel zur Verfügung.
In der Anlage ist vereinbarungsgemäß lediglich ein verkleinerter Übersichtsplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung des Planes auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.
Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen Kanalsanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen ERLÄUTERUNGSBERICHT (Kurzfassung) 1 Veranlassung und AufgabenstellungDer Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat im Jahr 2009 / 2010 die Kamerabefahrung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen-Süd durchgeführt. Die Befahrung diente – neben anderen Grundlagen – der Lokalisierung von Fremdwasser und der Schadensklassifizierung. Eine Befahrung, Bewertung und Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes ist in NRW entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung für Kanalnetze verbindlich vorgeschrieben. Auf Grundlage der Schadensklassifizierung und der Fremdwasserlokalisierung wurde für das Kanalnetz ein Sanierungskonzept erarbeitet. Dieses sieht vor, vordringlich die Schadensklasse 0 (höchste Schadensklasse) zu sanieren, die Bauleistungen sollen in 2012 begonnen werden. Die Sanierung der weiteren baulichen Schäden ist für die Jahren 2013 bis 2016 vorgesehen. Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die in 2012 durchzuführen sind.
2 Örtliche Verhältnisse2.1 Lage der SanierungsmaßnahmenDie zu sanierenden Haltungen sind im gesamten Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen verteilt. Bei der Erarbeitung des Sanierungskonzeptes wurde bei gleicher Sanierungsmethode jedoch möglichst eine Zusammenfassung von benachbarten schadhaften Haltungen hergestellt. Die Lage der Einzelmaßnahmen ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
3 Technische GrundlagenDie Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten. Die wesentliche Grundlage ist die Selbstüberwachungsverordnung für Kanalnetze, die die Kommunen zur Bewertung und Sanierung des Kanalnetzes verpflichtet. Die Sanierung erfolgt mit geschlossenen Verfahren (Einzug von Linern, Reparatur von Einzelschäden) oder in seltenen Fällen durch Einzelbaugruben oder den Neubau von Kanalabschnitten. 4 Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung4.1 KanalzustandBei der Umsetzung der Sanierungen im Jahr 2012 werden vornehmlich Haltungen der Zustandsklasse 0 saniert. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten werden zum Teil auch benachbarte Haltungen mit einer geringeren Zustandsklasse mit saniert. Somit kommen Haltungen mit den folgenden Zustandsklassen zur Umsetzung:
4.2 SanierungsmethodeNach Sichtung der Kamerabefahrung wurde für jede Haltung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine Sanierungsmethode ausgearbeitet. Diese unterscheiden sich in:
Bei der baulichen Umsetzung in 2012 verteilen sich die Sanierungsmethoden wie folgt:
4.3 Bauliche UmsetzungDie geschlossenen Maßnahmen (Reparatur und Renovation) werden i.d.R. ohne Tiefbauarbeiten von einem Montagefahrzeug (LKW) aus umgesetzt. Hierzu muss der Revisionsschacht erreichbar sein, in diesem Bereich ist der Straßenbereich temporär nur eingeschränkt nutzbar (einspurige Verkehrsführung, Sperrung von Anliegerstraßen mit beidseitiger Anbindung). In Einzelfällen sind Kleinstbaugruben erforderlich. Erneuerungsmaßnahmen bedürfen einer längeren Bauzeit, der Baustellenbereich ist entsprechend zu sichern.
5 Zeit- und Kostenplanung5.1 Zeit- und AblaufplanungMit der Maßnahme soll im Herbst begonnen werden. Die Bauarbeiten werden ca. 3 bis 4 Monate in Anspruch nehmen.
5.2 Voraussichtliche KostenDie vorberechneten Baukosten für die geplanten Kanalsanierungsarbeiten betragen 500.000,- € einschl. zur Zeit 19% MwSt. gemäß Kostenanschlag. Davon entfallen auf
Aufgestellt: Wermelskirchen, den 29.05.2012
Entwurfsverfasser: Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH
Anlage/n:
Lageplan ohne Maßstab
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