Vorlage - RAT/2357/2012  

 
 
Betreff: Kanalsanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen
hier: Baubeschluss für die Sanierungsarbeiten
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
21.06.2012 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Übersichtsplan_BA_2012  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss beschließt die Sanierung der öffentlichen Kanalisation im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen für das Jahr 2012 auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Sanierungsplanung. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen ist gemäß Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) des Landes Nordrhein – Westfalen zur Überwachung des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen verpflichtet.

 

In dieser Verordnung sind der Umfang, die Art und die Häufigkeit der Selbstüberwachung geregelt.

 

Auf dieser gesetzlichen Grundlage basiert die regelmäßige Prüfung des Zustandes der Kanalisation in Form einer Kanalfernsehuntersuchung. Aktuell erfolgte dies im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen über eine Länge von ca. 60 km.

 

Die im nachfolgenden Erläuterungsbericht näher beschriebenen Kanalsanierungsmaßnahmen resultieren aus den Auswertungen der optischen Inspektion und beinhalten die vordringlichsten Schäden der Schadensklasse 0 (höchste Schadensklasse). Mit der Behebung dieser Schäden ist kurzfristig in diesem Jahr zu beginnen.

In den Jahren 2013 bis 2016 ist dann die Sanierung der weiteren Schäden, Schadensklasse 1 und 2, geplant. Hierüber wird der Ausschuss ebenfalls, gesondert informiert.

 

Die aktuelle Maßnahme verteilt sich auf die Auftragssachkonten I 53127012 „Kanalsanierung im Bereich Kläranlage Wermelskirchen“ und I 53127021 „Fremdwassersanierung im Bereich Kläranlage Wermelskirchen“. Auf diesen Konten stehen für die geplante Maßnahme ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

In der Anlage ist vereinbarungsgemäß lediglich ein verkleinerter Übersichtsplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung des Planes auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

 

Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen

Kanalsanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen
 

ERLÄUTERUNGSBERICHT (Kurzfassung)

 

1          Veranlassung und Aufgabenstellung

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat im Jahr 2009 / 2010 die Kamerabefahrung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen-Süd durchgeführt. Die Befahrung diente – neben anderen Grundlagen – der Lokalisierung von Fremdwasser und der Schadensklassifizierung.

Eine Befahrung, Bewertung und Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes ist in NRW entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung für Kanalnetze verbindlich vorgeschrieben.

Auf Grundlage der Schadensklassifizierung und der Fremdwasserlokalisierung wurde für das Kanalnetz ein Sanierungskonzept erarbeitet. Dieses sieht vor, vordringlich die Schadensklasse 0 (höchste Schadensklasse) zu sanieren, die Bauleistungen sollen in 2012 begonnen werden.

Die Sanierung der weiteren baulichen Schäden ist für die Jahren 2013 bis 2016 vorgesehen.

Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die in 2012 durchzuführen sind.

 

 

2          Örtliche Verhältnisse

2.1        Lage der Sanierungsmaßnahmen

Die zu sanierenden Haltungen sind im gesamten Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen verteilt. Bei der Erarbeitung des Sanierungskonzeptes wurde bei gleicher Sanierungsmethode jedoch möglichst eine Zusammenfassung von benachbarten schadhaften Haltungen hergestellt. Die Lage der Einzelmaßnahmen ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

 

 

3          Technische Grundlagen

Die Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten.

Die wesentliche Grundlage ist die Selbstüberwachungsverordnung für Kanalnetze, die die Kommunen zur Bewertung und Sanierung des Kanalnetzes verpflichtet.

Die Sanierung erfolgt mit geschlossenen Verfahren (Einzug von Linern, Reparatur von Einzelschäden) oder in seltenen Fällen durch Einzelbaugruben oder den Neubau von Kanalabschnitten.


4                                  Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung

4.1        Kanalzustand

Bei der Umsetzung der Sanierungen im Jahr 2012 werden vornehmlich Haltungen der Zustandsklasse 0 saniert. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten werden zum Teil auch benachbarte Haltungen mit einer geringeren Zustandsklasse mit saniert. Somit kommen Haltungen mit den folgenden Zustandsklassen zur Umsetzung:

  • Zustandsklasse 0: 30 Haltungen, 1.152 m
  • Zustandsklasse 1: 12 Haltungen, 370 m
  • Zustandsklasse 2: 3 Haltungen, 106 m

 

4.2                           Sanierungsmethode

Nach Sichtung der Kamerabefahrung wurde für jede Haltung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine Sanierungsmethode ausgearbeitet. Diese unterscheiden sich in:

  • Reparatur: Behebung von Einzelschäden in geschlossener Bauweise
  • Renovation:Sanierung der ganzen Haltung in geschlossener Bauweise
  • Erneuerung:Neubau der Haltung i.d.R: in gleicher Lage / Höhe in offene                                           Bauweise

 

Bei der baulichen Umsetzung in 2012 verteilen sich die Sanierungsmethoden wie folgt:

  • Reparatur: 23 Haltungen, 849 m
  • Renovation:16 Haltungen, 669 m
  • Erneuerung:6 Haltungen, 110 m

 

4.3                           Bauliche Umsetzung

Die geschlossenen Maßnahmen (Reparatur und Renovation) werden i.d.R. ohne Tiefbauarbeiten von einem Montagefahrzeug (LKW) aus umgesetzt. Hierzu muss der Revisionsschacht erreichbar sein, in diesem Bereich ist der Straßenbereich temporär nur eingeschränkt nutzbar (einspurige Verkehrsführung, Sperrung von Anliegerstraßen mit beidseitiger Anbindung). In Einzelfällen sind Kleinstbaugruben erforderlich.

Erneuerungsmaßnahmen bedürfen einer längeren Bauzeit, der Baustellenbereich ist entsprechend zu sichern.

 


5                                  Zeit- und Kostenplanung

5.1                           Zeit- und Ablaufplanung

Mit der Maßnahme soll im Herbst begonnen werden. Die Bauarbeiten werden ca. 3 bis 4 Monate in Anspruch nehmen.

 

5.2                           Voraussichtliche Kosten

Die vorberechneten Baukosten für die geplanten Kanalsanierungsarbeiten betragen 500.000,- € einschl. zur Zeit 19% MwSt. gemäß Kostenanschlag.

Davon entfallen auf

  • Haltungen mit erkanntem Fremdwasserzutritt:   ca. 172.000,-- € (brutto)
  • Haltungen ohne erkannten Fremdwasserzutritt: ca. 328.000,-- € (brutto)

 

 

 

 

Aufgestellt:
 

Wermelskirchen, den 29.05.2012

 

Entwurfsverfasser:
 

Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Lageplan ohne Maßstab

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan_BA_2012 (3671 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 53127012 01000 7852000 (310.000€)

I 53127021 01000 7852000 (280.000€)

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

500.000

EUR

590.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift