Vorlage - RAT/2360/2012  

 
 
Betreff: U 3 Ausbau in den Tageseinrichtungen für Kinder zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 01.08.2013
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
19.06.2012 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen     
Rat der Stadt Entscheidung
02.07.2012 
21. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Sperrvermerk in Höhe von 970.700 Euro aufzuheben.


Sachverhalt:

 

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zum 01.08.2013 zur Betreuung der unter 3 Jährigen Kinder  ist es erforderlich, dass die Kindertageseinrichtungen entsprechend um- bzw. ausgebaut werden.

Der Sachverhalt wurde in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.02.12 in der Vorlage RAT/2290/2012 ausführlich dargestellt.


In Wermelskirchen gibt es drei kommunale Einrichtungen, die noch vom Um- und Ausbau zur u 3 Betreuung betroffen sind. Diese Maßnahmen werden komplett aus Landesmittel finanziert.


Des Weiteren müssen noch 5 Einrichtungen der freien Träger mit Um- und Ausbaumaßnahmen berücksichtigt werden.


Nach einem nochmaligen Gespräch mit den Vertretern der freien Trägern der Jugendhilfe

sollen die Einrichtungen mit folgenden Mittel bezuschusst werden:

Die Evangelische Kirchengemeinde Wermelskirchen für die Kindertageseinrichtungen
Wielstraße, Heisterbusch und Tente mit 720.000 €.

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Dhünn für die Kindertageseinrichtung Am Scheffenteich mit 200.700 €.

 

Die Katholische Kirchengemeinde St. Michael mit 50.000 €.

 

Somit werden die Freien Träger insgesamt mit 970.700 € gefördert.

Es werden von den o.g. Einrichtungen insgesamt 84 Plätze für unter 3 Jährige geschaffen.

Zurzeit liegen dem Amt für Jugend, Bildung und Sport Zuwendungsbescheide in Höhe von 467.830 € vor. Es besteht daher noch ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 394.870 .
Es wird davon ausgegangen, dass Bund und Land ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen werden. Entsprechende Gespräche laufen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen Ministerien.

 

Um die Maßnahmen aber fristgerecht umsetzen zu können, tritt die Stadt Wermelskirchen in Höhe der Differenz in Vorleistung. Sollten Bund und Land ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so wäre der Rechtsweg zu prüfen.

 

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift