Sachverhalt:
Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zum 01.08.2013 zur Betreuung der unter 3 Jährigen Kinder ist es erforderlich, dass die Kindertageseinrichtungen entsprechend um- bzw. ausgebaut werden.
Der Sachverhalt wurde in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.02.12 in der Vorlage RAT/2290/2012 ausführlich dargestellt.
In Wermelskirchen gibt es drei kommunale Einrichtungen, die noch vom Um- und Ausbau zur u 3 Betreuung betroffen sind. Diese Maßnahmen werden komplett aus Landesmittel finanziert.
Des Weiteren müssen noch 5 Einrichtungen der freien Träger mit Um- und Ausbaumaßnahmen berücksichtigt werden.
Nach einem nochmaligen Gespräch mit den Vertretern der freien Trägern der Jugendhilfe
sollen die Einrichtungen mit folgenden Mittel bezuschusst werden:
Die Evangelische Kirchengemeinde Wermelskirchen für die Kindertageseinrichtungen
Wielstraße, Heisterbusch und Tente mit 720.000 €.
Die Evangelische Kirchengemeinde Dhünn für die Kindertageseinrichtung Am Scheffenteich mit 200.700 €.
Die Katholische Kirchengemeinde St. Michael mit 50.000 €.
Somit werden die Freien Träger insgesamt mit 970.700 € gefördert.
Es werden von den o.g. Einrichtungen insgesamt 84 Plätze für unter 3 Jährige geschaffen.
Zurzeit liegen dem Amt für Jugend, Bildung und Sport Zuwendungsbescheide in Höhe von 467.830 € vor. Es besteht daher noch ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 394.870 €.
Es wird davon ausgegangen, dass Bund und Land ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen werden. Entsprechende Gespräche laufen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen Ministerien.
Um die Maßnahmen aber fristgerecht umsetzen zu können, tritt die Stadt Wermelskirchen in Höhe der Differenz in Vorleistung. Sollten Bund und Land ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so wäre der Rechtsweg zu prüfen.