Vorlage - RAT/2376/2012  

 
 
Betreff: Vertrag Mehrgenerationenwohnen
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.09.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
01.10.2012 
22. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Vertrag MGW  

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Nutzung des Mehrzweckraumes zuzustimmen und den verbleibenden Zuschuss i.H.v. 31.000 € zu gleichen Konditionen an die Lebenshilfe Rhein-Wupper e.V. zu übertragen.

 

   


Sachverhalt:

 

Im Jahr 2005  wurde der Verein Mehrgenerationenwohnen unter einem Dach e.V. gegründet und das Objekt in der Dabringhauser Str. 1 erbaut. In dem Wohn- und Geschäftshaus wurde ein Gemeinschaftsraum integriert und (Erdgeschoss, ca. 70 qm incl. Nebenräumen, barrierefrei, Toiletten, Stellplatz) vom Verein mit unterschiedlichen Fördermitteln erworben.

 

Die Gesamtkosten betrugen:

 

Kaufpreis r den Gemeinschaftsraum                                                                               129.000,-

Einbauküche                                                                                                                            3.500,-

Raumausstattung (Möbel, Geräte, Geschirr u.s.w.)                                                           2.500,-

Bodenwert Stellplatz                                                                                                                  19.000,-

Notar und Gerichtskosten                                                                                                    4.000,-

Gutachten                                                                                  1.000,-           159.000,-

 

die Zuschüsse setzten sich wie folgt zusammen:

 

Stiftung Wohlfahrtspflege                                                                                                            69.000,-

Investitionszuschuss der Stadt Wermelskirchen                                                              50.000,-

Darlehn der SSK Wermelskirchen                                                                                         25.000,-

(Eigenmittel                                                                                                                        15.000,-)

Zuschüsse:                                                                                                                                      159.000,- €

 

Die Gewährung des Investitionszuschusses der Stadt Wermelskirchen erfolgte vorbehaltlich der Erfüllung von Auflagen (Vertrag zwischen Mehrgenerationenwohnen unter einem Dach e.V. und der Stadt vom 20.12.2005 mit einer Zweckbindung für 25 Jahre).

 

Am 08.02.2012 wurde mitgeteilt, dass der Verein „Mehrgenerationenwohnen unter einem Dach e.V. sich in der Auflösung befindet.

 

Unter § 6 (2) des Vertrages vom 20.12.2005 ist vertraglich die Rückzahlungsverpflichtung festgehalten:

 

Gehen nach einem Zeitraum zwischen 3 und 10 Jahren die ideellen Grundvoraussetzungen des Mehrgenerationenwohnens im Sinne der vorstehenden Ausführungen verloren, bewegt sich die Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses zwischen 50 und 70 % seiner Ursprungshöhe bei Gewährung. Den Rückzahlungsbetrag legen die Parteien einvernehmlich oder wie vor fest.“

 

Seitens der Verwaltung wird die Rückforderung des Zuschusses i.H.v. 31.000€ vorgeschlagen.

 

Errechnet wurde die Rückforderung wie folgt:

2 % je Jahr zwischen 2009-2018 (50%-70% lt. Vertrag, Differenz 20%, Laufzeit 10 Jahre), Laufzeit 4 Jahre ab 2009 -  70%-8% = 62% von 50.000 €.

 

Eine Grundschuldbestellung erfolgte ebenfalls im Dezember 2005 zu Gunsten der Stadt. Der Eigentumserwerb wurde in Abteilung III notarielle festgelegt.

 

Die Stiftung Wohlfahrtspflege des Landes NRW hat ebenfalls in ihrem Zuwendungsbescheid vom 19.09.2005 eine Zweckbindung von 25 Jahren festgelegt.

 

 

Hier sieht ein Rückzahlungsanspruch eine jährliche Verringerung von 4 v.H. des Erwerbs des Gemeinschaftsraumes vor.

   

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat jedoch signalisiert, dass er kein Interesse an einem Verkauf hat. Er befürwortet die Nutzung des Raumes durch eine im Paritätischen Verband angehörige Einrichtung, auch mit einer anderen Nutzung. 

 

Interesse an einer Übernahme des Raumes zu derzeit noch offenen Konditionen hat die Lebenshilfe bekundet. Seitens der Lebenshilfe ist zentral ein Treffpunkt für Behinderte geplant.

 

In seiner Sitzung am 05.07.2012 hat der Sozialausschuss einstimmig empfohlen, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, der Nutzung des Mehrzweckraumes zuzustimmen und den verbleibenden Zuschuss i.H.v. 31.000 € zu gleichen Konditionen an die Lebenshilfe Rhein-Wupper e.V. zu übertragen.

   


Anlage/n:

 

Vertrag Mehrgenerationenwohnen

   

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertrag MGW (129 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept

 

 

Ja

X

Nein

 

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift