Vorlage - RAT/2382/2012  

 
 
Betreff: Umbau Innenstadt
Hier:Schwanen, Kurze Straße, Obere Waldstraße
Aufstellung Möblierung / ergänzender Ausbaubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
17.09.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachstandsbericht zum Ausbau des genannten Innenstadtbereichs zur Kenntnis.

Er beschließt, die vorgestellten Möblierungselemente in den Einzelstraßen „Obere Waldstraße“, „Kurze Straße“ und Schwanen aufzustellen. Mit dieser Beschlusslage wird der Abschluss der Umbaumaßnahme festgestellt.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen wurde am 31.03.2003 das Verkehrs- und Gestaltungskonzept zum Umbau der Innenstadt gefasst.

Ausgestaltende Baubeschlüsse für die Einzelmaßnahmen wurden zu späteren Zeitpunkten gefasst.

 

Der Ausbaubeschluss für die Baumaßnahme Untere Eich, Burger Straße (jetzt Obere Waldstraße), Kurze Straße und Schwanen wurde am 22.03.2004 gefasst. Die darauf folgenden tiefbautechnischen Straßenarbeiten erfolgten im Jahr 2004 und 2005.

Zum Zeitpunkt des Ausbaubeschlusses fand eine Konkretisierung zur Möblierung (auf Grundlage des Gestaltungskonzeptes vom 31.03.2003) nicht statt.

 

Für die Untere Eich“, „Kölner Straße“ und „Telegrafenstraße“ fand der Baubeschluss für die Möblierung erst nach dem Ausbaubeschluss statt.

In der Sitzung vom 09.03.2009 fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen den Beschluss für die Möblierung für die Bereiche Untere Eich“, „Kölner Straße“ und „Telegrafenstraße“.

Die Arbeiten hierzu fanden im Sommer 2009 statt.

 

Da seinerzeit für den Bereich Schwanen, Kurze Straße und Obere Waldstraßekein Beschluss für die Möblierung gefasst wurde, soll dieser hiermit nachgeholt werden.

Im Zusammenhang mit den Arbeiten im Sommer 2009 wurden im Bereich Schwanen (bedarfsgerecht) zwei Fahrradbügel aufgestellt. Hierfür ist auf diesem Wege der legitimierende Beschluss mit dieser Vorlage beabsichtigt.

 

In diesem Zusammenhang wurde ein Rechtsgutachten durch die Kanzlei Lenz & Johlen erstellt, das u.a. das Verhältnis von Ausbaubeschluss und der baulichen Umsetzung beleuchtet und dies im Hinblick auf die straßenbaubeitragsrechtlichen Fragestellungen.

 

Das Gutachten schlägt vor, dass die bereits aufgestellte Möblierung sowie geplante (noch fehlende) Möblierung in einem ergänzenden Ausbaubeschluss erfasst werden.

Daraus ergibt sich, dass mit diesem Beschluss eine rechtlich belastbare Beschlusslage hinsichtlich der Straßenmöblierung erzielt wird.

 

Folgende Möblierungselemente sind abschließend geplant:

 

Schwanen:

4 Natursteinpoller im Bereich des nördlichen Gehweges (hierbei soll das Parken auf dem Gehweg verhindert werden) , zwei Fahrradbügel (bereits vorhanden).

 

Kurze Straße:

Zwei Sitzbänke (mit Rückenlehne) im Bereich der öffentlichen Grünfläche.

 

Obere Waldstraße:

Vor Haus Nr. 10 / 12 eine zusätzliche Sitzbank (ohne Rückenlehne) und ein Mülleimer.

 

Die Gesamtkosten betragen rd. 5000 Euro. Die Mittel werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Produktbereich 009.001.001 zur Verfügung gestellt.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Übersichtskarte mit Darstellung der Möblierungselemente

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

5.000

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift