Vorlage - RAT/2398/2012  

 
 
Betreff: 1. Nachtragssatzung zur Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW der Stadt Wermelskirchen vom 16.05.2012
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
27.09.2012 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb      
Rat der Stadt Entscheidung
01.10.2012 
22. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
24022012Fremdwassersatzung_I_Nachtragssatzung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die 1. Nachtragssatzung zur Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung bis 31.12.2012 von privaten Abwasserleitungen nach § 61a LWG NRW der Stadt Wermelskirchen (Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald: bis zum 31.08.2013).

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 19.03.2012 hat der Rat der Stadt die Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung bis 31.12.2012 von privaten Abwasserleitungen beschlossen (RAT/2305/2012). Die Stadt wurde beauftragt, die Bürger vor Vollzug der Satzung über die Fremdwasserproblematik in geeigneter Form zu informieren.

 

Es fand daraufhin am 25. April 2012 um 17:30 Uhr im Pfarrheim der katholischen Kirche St. Apollinaris in Grunewald eine Bürgerinformation statt. Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen hat alle betroffenen Eigentümer zur oben genannten Bürgerinformation eingeladen. Vertreten durch Herrn Lohkamp und Herrn Tesche wurden die Anwesenden über den Grund, die Notwendigkeit und die Umsetzung der Dichtheitsprüfung informiert.

 

Den Bürgern wurde in dieser Veranstaltung zugesagt, dem Betriebsausschuss den Vorschlag zu unterbreiten, die Satzung vor dem 31.12.2012 aufzuheben, falls sich die Fremdwasserzuflüsse nachweislich auf ein minimales Niveau, vergleichbar der Schmutzwasserpumpstation „Grunewald 2“ auf der gegenüber liegenden Seite der Ortslage, reduzieren. Voraussetzung hierfür sind Niederschlagsereignisse, die eine solche Aussage zulassen.

 

Grund dieser Vorgehensweise ist der Gedanke, dass falls die „Fremdwassereinleiter“ ihre private Anlage sanieren, die Fremdwasserproblematik nachweislich vor Satzungsfrist beseitigt wird. Dann könnte die Satzung, und somit die Forderung, dass jeder Eigentümer eine Dichtheitsprüfung durchführen muss, aufgehoben werden.

 

Der SAW hat seit der Bürgerinformation die Pumpenlaufzeiten der Schmutzwasserpumpstation „Grunewald 1“ kontinuierlich überwacht. Die Auswertung dieser Daten zeigt keine signifikante Verbesserung der hydraulischen Situation. Die Überlastung der Pumpstation durch den Zufluss von Fremdwasser (z.B. Regenwasser, Drainagewasser) hat sich also bislang nicht nachweislich verringert.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den letzten Monaten keine gravierenden, intensiven und dauerhaften Niederschläge aufgetreten sind. Die wenigen Niederschlagsereignisse, welche insbesondere im Mai / Juni zu verzeichnen waren, zeigen weiterhin eine erheblich höheren Fremdwasseranteil in der Pumpstation Grunewald 1 als in der Anlage Grunewald 2.

 

Der SAW kann auf Basis des aktuellen Datenbestandes, unter Berücksichtigung der geringen Niederschlagsereignisse im letzten halben Jahr, keine belastbare Aussage über einen reduzierten Fremdwasserzufluss treffen. Dies ist nur nach längeren, intensiven Regenereignissen und bei gesättigten Böden mit Schichtenwasserbildung und hohem Grundwasserstand möglich.

 

Erst dann kann aufgrund eines nachweislich geringeren Fremdwasserzuflusses der Rückschluss getroffen werden, dass die bestehenden Fehleinleitungen beseitigt wurden. Die für eine belastbare Aussage notwendigen Niederschlagsereignisse und Grundwasserstände stellen sich regelmäßig im Winterhalbjahr ein.

 

Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die Frist zur Vorlage einer Dichtheitsbescheinigung in der Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald, vom 31.12.2012 auf den 31.08.2013 zu verlängern.

 

Hierdurch kann der SAW das regenreiche Winterhalbjahr 2012/2013 zur Datenerhebung und Auswertung nutzen. Sollten sich die Fremdwasserzuflüsse der Pumpstation „Grunewald 1“ bis zum März 2013 nachweislich auf ein minimales Niveau, vergleichbar der Schmutzwasserpumpstation „Grunewald 2“, reduziert haben, wird die Verwaltung dem Rat der Stadt empfehlen, die Satzung aufzuheben.

Ist dies nicht der Fall, erfolgt hierüber eine Information an alle im Einzugsgebiet der Satzung befindlichen Eigentümer, mit der Aufforderung, gemäß der Satzung eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.08.2013 vorzulegen.

 

Durch diese bürgerfreundliche Vorgehensweise kommt die Betriebsleitung dem Wunsch der Eigentümer aus der Bürgerinformationsveranstaltung vom 25. April 2012 entgegen.

 

Falls der Rat der Stadt dieser Vorlage zustimmt, werden alle betroffenen Anlieger durch den SAW über die neue Fristensatzung informiert.


Anlage/n:

 

1.Nachtragssatzung zur Fremdwassersatzung I; Ortslage Grunewald

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24022012Fremdwassersatzung_I_Nachtragssatzung (32 KB) PDF-Dokument (55 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift