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 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt a) dass der Kindergarten Danziger Straße für die Schaffung von 12 U3-Plätzen umgebaut wird, 
 b) die in 2012 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 7.000 € außerplanmäßig beim Auftragssachkonto I 01122408 01000 7851000 bereit zu stellen (die Deckung erfolgt durch Mittel aus dem U3-Ausbau-Sonderprogramm 2012/2013), 
 c) die in 2013 erforderlichen Haushaltsmittel für die Fertigstellung im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 zu berücksichtigen. Sachverhalt: Ab dem 01.08.2013 besteht gemäß § 24 SGB VIII ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. 
 Im Zuge der Umsetzung dieses Rechtsanspruches ist durch eine Umbaumaßnahme die Schaffung von 12 Plätzen für U3-Betreuung im städtischen Kindergarten Danziger Straße vorgesehen. Nach Ermittlungen des Hochbauamtes belaufen sich die Gesamtkosten hierfür auf 120.000 €. Hierin enthalten sind, unabhängig vom Umbau für die U3-Betreuung, notwendige Brandschutzmaßnahmen (Schaffung eines 2. Rettungsweges) mit einem Kostenvolumen von insgesamt 45.000 €. 
 Um rechtzeitig die Plätze bereitstellen zu können, muss unverzüglich mit den Planungsarbeiten begonnen werden. Hierfür müssen gemäß § 83 GO NRW Mittel in Höhe von 7.000 € für die Vergabe von Fachingenieuraufträgen in 2012 außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Vergabe für die Ausführung der Umbaumaßnahmen ist für Februar 2013 vorgesehen. Die Mittel hierfür sind in Höhe von 113.000 € im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2013 aufzunehmen. 
 Für die Finanzierung stehen Landesmittel in Höhe von 61.200 € (12 x 5.100 € Höchstförderbetrag für jeden umgebauten Kindergartenplatz) gemäß Bewilligungsbescheid des Landesjugendamtes vom 18.04.2012 aus dem U3-Ausbau-Sonderprogramm 2012/2013 zur Verfügung. Der Restbetrag von 58.200 € muss im Haushaltsplan 2013 im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushaltes (ggf. durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Investitionspauschale) bereitgestellt werden. 
 Da die Räumlichkeiten bisher bereits genutzt werden, fallen keine zusätzlich Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten an. Bei einer angenommenen Abschreibungsdauer von 40 Jahren fallen Abschreibungen in Höhe von 3.000 € und kalkulatorische Zinsen in Höhe von 1.455 € an. Dem stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von mindestens 1.530 € gegenüber. 
 Die Umsetzung der Maßnahme ist trotz des Haushaltssicherungskonzeptes und der aktuellen Haushaltsentwicklung unabweisbar, um rechtzeitig bis zum 01.08.2013 die 12 U3-Plätze hier zur Verfügung stellen zu können. Anlage/n: 
 
 
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