Vorlage - RAT/2408/2012  

 
 
Betreff: Verbesserung des ÖPNV / Ausbau des Busbahnhofes
Standortanalyse
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Anhörung
22.10.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Planzeichnung_potenzielle_Standorte_Busbahnhof  
Anlage_2_tabellarische_Standortanalyse  
Anlage_3_Untersuchung_potenzielle Standorte_Busbahnhof_2010  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Standortanalyse für den Busbahnhof zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem die Erstellung von 24 Haltestellen im Stadtgebiet in 2009/2010 im ersten Bauabschnitt erfolgt ist, steht nunmehr als nächster Schritt der Umbau des Busbahnhofes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im öffentlichen Personennahverkehr an.

 

Die Planung zum Umbau des neuen Busbahnhofes wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen am 17.09.2012 dargestellt (siehe Vorlage RAT/2262/2012).

 

Im vorgenannten Ausschuss wurde von Seiten der Politik darauf hingewiesen, dass die Standortplanung nicht transparent war.

Daher hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen gefordert, dass die Untersuchungen zu den Alternativstandorten und etwaige Vorplanungen vorgestellt werden sollen.

 

Finanzielle Spielräume für die Projektumsetzung eröffnen folgende Förderkulissen:

 

1.      ÖPNV-Invest-RL ZV NRW

(Ausbau des zentralen alten Busbahnhof) 

 

2.      Ausbau der zuführenden Straßen über einen Zuschussantrag entsprechend einer Zuwendung GVFG  - neu - EntflechtG (Entflechtungsgesetz)

 

 

bisherige Planungs- und Umsetzungsschritte

 

I              2001/2002 Aufnahme des Umbaus des Busbahnhofs in den Masterplan Innenstadt

(Planungsstandort vorhandene Lage)

 

II              27.05.2002 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 71 „Busbahnhof“

             

III              2005 Das Projekt Busbahnhof soll nach Beratungen im AK Stadtentwicklung und im StuV und im Masterplan Innenstadt (Städtebaufördermittel) nicht mehr berücksichtigt werden. Stattdessen soll die Maßnahme mit alternativen Fördermitteln umgesetzt werden.

             

IV              2009/2010 Untersuchung potenzieller Standorte des Busbahnhofes.

 

V              07.09.2010 Entscheidung im Verwaltungsvorstand: Fortführung der weiteren Planung am vorhandenen Standort und Fortsetzung der notwendigen Grunderwerbsverhandlungen.

 

VI              Beschluss zum Kauf der beiden notwendigen Grundstücke im Bereich des Busbahnhofes am 16.05.2011 im HUF und 23.05.2011 im Rat der Stadt Wermelskirchen.

 

VII              Sommer 2011 Beauftragung der Entwurfsplanung (Büro Klee)

 

VIII              Sommer 2012 Grundstückserwerb

 

 

 

 

 

Untersuchte potenzielle Standorte  (siehe hierzu auch Planzeichnungen  Anlagen 1 und 3)

 

1a              Oberer Loches-Platz

 

1b              derzeitige Lagerfläche/Parkplatz zwischen Brückenweg 1/3 und  11

 

2              Fläche neben Feuerwache Vorm Eickerberg

 

3a              Rhombusfläche – Bereich entlang der L 409

 

3b              Rhombusfläche – Bereich entlang der Remscheider Straße

 

4              derzeitiger Standort Busbahnhof

 

5              Fläche parallel zu Brückenweg (Überbauung der B 51)

 

6              Jörgensgasse

 

 

 

Raumprogramm / Anzahl notwendiger Busparkplätze

 

Bereits im Jahr 2010 wurde mit den Betreibern des ÖPNV die notwendige Anzahl an Busparkplätzen im Bereich eines zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) abgestimmt. Nach Aussage der RVK legen bis zu vier Busse gleichzeitig eine längere Pause im Bereich des ZOB ein. Parallel dazu fahren auch noch bis zu vier Busse gleichzeitig den ZOB an. Insgesamt sind also mindestens acht Busstellflächen vorzusehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Wermelskirchen auch Gelenkbusse zum Einsatz kommen.

 

 

 

Flächengröße

 

Die Größen der beiden Rhombusflächen (3a+b) sowie des derzeitigen Busbahnhofs (4) sind ausreichend, um die Vorgaben des Raumprogramms zu erfüllen. Gleiches gilt für den möglichen Standort neben der Feuerwache (2), sofern das Areal des AJZ mit einbezogen wird. Ohne diesen Bereich sind hinsichtlich des Raumprogramms Abstriche vorzunehmen.  Die Verbreiterung des Brückenwegs / Überbauung der Umgehungsstraße (5) könnte größenmäßig grundsätzlich dem Bedarf angepasst werden. Die übrigen Flächen (1a, 1b und 6) weisen nach derzeitigem Kenntnisstand zu geringe Flächengrößen auf, um die Vorgaben des Raumprogramms zu erfüllen.

 

 

 

Notwendige Änderungen am Verlauf von Buslinien / Fortfall von Bushaltestellen

 

Die Wahl eines neuen Busbahnhofs jenseits der innerstädtischen Entlastungsstraße B 51 (Standorte 2, 3a und 3b) würde eine geänderte Linienführung mit längeren Fahrtzeiten nach sich ziehen. Bei Realisierung der potenziellen Standorte 2 und 3a würde zudem die zentrale Bushaltestelle Telegrafenstraße entfallen, da der ÖPNV aus Richtung Osten über Brückenweg / Vorm Eickerberg geführt werden müsste.

 

Der Standort 5 (Verbreiterung Brückenweg / Überbauung B 51) würde dazu führen, dass Busse den Brückenweg in beide Richtungen nutzen. Neben einer erheblichen Verschärfung der Engstellensituation im Kreuzungsbereich Telegrafenstraße / Brückenweg (ehem. Ringkaufhaus) würden bei Realisierung dieser Variante auch die Haltestellen Telegrafenstraße, Kölner Straße und Markt / Taubengasse nicht mehr angefahren.

 

Bei Realisierung einer der beiden Standorte am Loches-Platz (1a oder 1b) könnten Linienverlauf und Bushaltestellen zwar grundsätzlich beibehalten werden, allerdings müsste der gerade erst aufwändig umgestaltete Kreuzungsbereich Loches-Platz so umgebaut werden, dass Abbiegevorgänge von Gelenkbussen aus Telegrafenstraße in den Brückenweg und aus dem Brückenweg in die Kölner Straße möglich werden.

 

Die Verlagerung des Busbahnhofs in die Jörgensgasse (6) würde nach sich ziehen, dass einige Buslinien zusätzlich durch Telegrafenstraße und Kölner Straße fahren würden (z.B. 240 von/nach Lennep, 261 von/nach Dhünn, 672 von/nach Remscheid), andererseits würde die Linie 266 von/nach Pohlhausen und Burg nur noch bis Jörgensgasse geführt.

 

 

Finanzielle Aspekte; zusätzlich zum Bau des ZOB entstehende Kosten

 

 

Standort 1a              -              Umbau des Kreuzungsbereichs Loches-Platz

              -              ggf. Rückzahlung von Städtebaufördermitteln

 

Standort 1b              -              Umbau des Kreuzungsbereichs Loches-Platz

              -              ggf. Rückzahlung von Städtebaufördermitteln

              -              erheblicher Verlust an Grundstückswert

                            (Wandel innerstädtische Baufläche in Verkehrsfläche)

 

Standort 2              -              Verbreiterung der Straße Vorm Eickerberg / namenlose Straße hinter 

                                            der Feuerwache notwendig für sich begegnenden Busverkehr

              -               Abrisskosten und ggf. Ersatzbauten (z.B. AJZ und Tafel)

              -              Umbau des Kreuzungsbereichs Loches-Platz

              -              ggf. Rückzahlung von Städtebaufördermitteln

 

Standort 3a              -              Grunderwerb notwendig

              -              Abrisskosten; ggf. Kosten für Beseitigung oder Deckelung der Altlast

              -              Verbreiterung der Straße Vorm Eickerberg / namenlose Straße hinter 

                                            der Feuerwache einschließlich Umbau Kreuzungsbereich L 409

                                          je nach Linienführung auch Umbau des Kreuzungsbereichs Loches-Platz

              -              ggf. Rückzahlung von Städtebaufördermitteln

 

Standort 3b              -              Grunderwerb notwendig

              -              Abrisskosten; ggf. Kosten für Beseitigung oder Deckelung der Altlast

             

Standort 4              -              keine zusätzlichen Kosten

 

Standort 5              -              auf Grund Überbauung der B 51 extrem hohe Baukosten              

              -              ggf. Rückzahlung Fördermittel Brückenweg (StBauFö- und GVfG-Mittel)

 

Standort 6              -              Umbau Kreisverkehre (Jörgensgasse / Eich und / Schillerstr.) notwendig

             

 

Nutzungskollisionen

 

 

Der Obere Loches-Platz (1a) weist derzeit 65 öffentliche Stellplätze auf, die im Falle der Unterbringung der ZOB an dieser Stelle entfallen würden. Die Durchführung der Herbstkirmes und des Wochenmarktes im Bereich des Loches-Platzes wären nicht mehr oder nur mit großen Einschränkungen möglich.

 

Standort 2 (neben Feuerwache) würde die Nutzung der „Tafel und des „AJZ Bahndamm beeinträchtigen.

 

 

Die Standorte Rhombusfläche (3a und 3b) dürften mit den Nutzungsüberlegungen (soweit uns bekannt geworden ist) seitens der Eigentümer kollidieren.

 

Standort 5 (Brückenweg) wäre von der Zustimmung des Straßenbaulastträgers der B 51 abhängig.

 

Im Falle der Realisierung des Standortes 6 würden ca. 35 öffentliche Stellplätze in der Jörgensgasse entfallen. Fraglich ist zudem, ob die Jörgensgasse überhaupt noch für den Individualverkehr zur Verfügung stehen könnte.

 

 

Planungsrecht

 

Der derzeitige Busbahnhof ist im Flächennutzungsplan bereits seit 1969 als Verkehrsfläche dargestellt. Da die Stadt als Eigentümerin inzwischen über die entsprechenden Grundstücke verfügen kann, ist die Weiterführung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 71 „Busbahnhof“ nicht notwendig.

 

Die Jörgensgasse ist im FNP ebenfalls als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt. Sollte es hier jedoch aus Platzgründen notwendig sein, den Straßenzug zu ertüchtigen, müsste ein Planverfahren durchgeführt werden.

 

Für alle übrigen betrachteten Standorte ist entweder ein neuer Bebauungsplan aufzustellen oder ein vorhandener zu ändern.

 

 

Sonstige Aspekte

 

In Bezug auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen weist der Standort Jörgensgasse Nachteile aufgrund des starken Gefälles auf. Nicht behindertengerecht ist auch die Fußgängerbrücke über die innerstädtische Entlastungsstraße B 51, die die Standorte 2 und 3a fußläufig mit der Innenstadt verbindet.

 

Eine Verlegung des Busbahnhofs hat möglicherweise Auswirkungen auf den Verkehrsdurchführungsvertrag. Dies kann zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Stadt führen. Sollte eine Verlegung beschlossen werden, müssten die genauen Auswirkungen noch ermittelt werden.

 

 

Fazit

 

Die Standortanalyse hat einen Wertungsfavoriten herausgearbeitet. Der Verwaltungsvorstand hat daraufhin entschieden, die weitere Planung eines Busbahnhofes mit dem vorhandenen Lage-Standort (Wertungsfavoriten) fortzuführen. Neben der reinen Standortanalyse (Erfassung der Planungswerte) ist bei der Entscheidung für den vorhandenen Standort auch die Wirtschaftlichkeit sowie die städtebauliche Wertigkeit der anderen Alternativen berücksichtigt worden.

 

Diese Gesamtbetrachtung hat in 2010 ergeben, dass der bisherige Standort des Busbahnhofes die beste Planungsvariante ist. Dieses Planungsergebnis gilt auch noch für das Jahr 2012 unter Berücksichtigung der inzwischen veränderten Innenstadtplanungen (Uhle etc.).

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:              Übersichtsplan mit den untersuchten potenziellen Standorten

Anlage 2:              tabellarische Standortanalyse

Anlage 3:              Standortuntersuchung ZOB aus dem Jahr 2010

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Planzeichnung_potenzielle_Standorte_Busbahnhof (2446 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_tabellarische_Standortanalyse (27 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_3_Untersuchung_potenzielle Standorte_Busbahnhof_2010 (1908 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:   I  12041703

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

                            2.500.000

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift