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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt den
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung
vorgelegten überarbeiteten Fassung. Sachverhalt: Der Entwurf des
Brandschutzbedarfsplanes wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 21.07.2003
eingebracht und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Nach den
Erörterungen des Entwurfes des Brandschutzbedarfsplanes in den Fraktionen sind
noch folgende Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden, die in dem
vorliegenden Brandschutzbedarfsplan bereits berücksichtigt worden sind und dem
Rat der Stadt nunmehr zur abschließenden Beschlußfassung vorgelegt werden. 1.
SPD-Fraktion: Es wird angeregt, über die Umsetzung der geplanten
Maßnahmen, dem Haupt- und Finanzausschuß einmal jährlich zu berichten.
Weiterhin soll eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes nach 3 Jahren,
spätestens aber nach 5 Jahren erfolgen. (s. Ergänzung auf Seite 45 ) 2.
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen: Es wird eine Überarbeitung des Vorwortes Ziffer 1 des
Entwurfes angeregt. (s. Änderungen auf den Seiten 3 – 7) 3.
Kreisbrandmeister
(KBM): Es wird folgende Ergänzung der Ziffer 9 im Bereich
hauptamtlicher Kräfte angeregt. “Sobald es die finanziellen Möglichkeiten der Stadt
erlauben, soll künftig eine weitere Personalverstärkung angestrebt
werden.” (s. Ergänzung auf Seite 38 ) Der
überarbeitete Brandschutzbedarfsplan ist als Anlage beigefügt. Anlage/n:
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