Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt den derzeit gültigen Aufnahmevertrag auf der Grundlage der städtischen Benutzungsordnung vom 09.12.2009 aufzuheben.
2. Der Rat beschließt den neuen vorliegenden Aufnahmevertrag auf der Grundlage der städtischen Benutzungsordnung.
Sachverhalt:
Zum Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung, wird zwischen dem Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen, vertreten durch die Leiterin der Einrichtung und den Erziehungsberechtigten ein Aufnahmevertrag geschlossen.
Der Aufnahmevertrag stützt sich auf die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat beanstandet, dass der Aufnahmevertrag nur vom JHA und nicht vom Rat 2009 beschlossen wurde. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Benutzungsordnung wurde an einigen Stellen redaktionell modifiziert.
Die Gegenüberstellung des Vertrages und der Benutzungsordnung ist der Vorlage beigefügt.
Anlage/n:
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