Vorlage - RAT/2424/2012  

 
 
Betreff: Regionale 2010-Projekt "Dhünnhochfläche"
Beschluss zur Realisierung der Reisegärten "Eifgen" und "Höhe"
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
26.11.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Vorlage RAT/2274/2012  
Anlage 2 Auszug Niederschrift RAT/2274/2012  
Anlage 3 Übersichtsplan/Vorentwurf Reisegarten "Eifgen"  
Anlage 4 Übersichtsplan/Vorentwurf Reisegarten "Höhe"  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt die Realisierung der beiden Reiserten „Eifgen“ und „he“ auf der Basis der Planungen, die in der Anlage beigefügt sind und dem Förderantrag zu Grunde gelegen haben.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des StuV am 13.02.2012 wurde letztmalig über das Thema Reisegärten „Eifgen“ und „he“ beraten. Beide sind Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur im Rahmen des Regionale-Projektes 2010 „Dhünnhochfläche“.

 

Die Ziele und der Hintergrund zur Erstellung dieser „Reisegärten“ wurden in der Drucksache RAT/2274/2012 ausführlich dargestellt und erläutert (s. Anlagen).

 

Nach eingehender Diskussion im Ausschuss am 13.02.12 wurde beschlossen, dass für den Reisegarten „he“ ein entsprechender Förderantrag durch die Verwaltung gestellt werden sollte, da es als wahrscheinlich galt, dass der notwendige Grunderwerb zu dem Projekt „he“ getätigt werden konnte.

Beim Reisegarten „Eifgen“ konnte zum damaligen Zeitpunkt keine verbindliche Auskunft über eine mögliche Förderhöhe (50 % oder mehr) gegeben werden. Deswegen wurde dieses Projekt hintenan gestellt.

 

Um letztlich aber alle Chancen zur Umsetzung der Projekte auszuloten, hat die Verwaltung im März 2012 doch für beide Reisegärten einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Zuwendungen bei der Bezirksregierung Köln gestellt.

 

Mit Posteingang vom 25.10.2012 liegt nun der Stadt Wermelskirchen ein positiver Zuwendungsbescheid für beide Maßnahmen vor. Demnach werden auch beide Projekte mit 80 % gefördert.

Die Gesamtausgaben für beide Reisegärten waren mit 168.000 € (Eifgen 73.500 € / Höhe 94.500 €) angesetzt. Die Fördersumme ist mit 134.400 € ausgewiesen. Der Eigenanteil der Stadt Wermelskirchen liegt demnach bei 33.600 €.

Es wurde ein Bescheid für beide Projekte erteilt, so dass auch noch gewisse Mittelverschiebungen innerhalb der Maßnahmen möglich sind.

 

Von daher gilt es erneut darüber zu beraten, ob die Stadt Wermelskirchen nun beide Maßnahmen umsetzen will. Dies natürlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation.

 

Die Fördermittel stehen nur noch im Jahr 2012 zur Verfügung und eine Übertragung bzw. Neuanmeldung in 2013 ist nicht möglich. Die Mittel sind auch in 2012 zu verausgaben.

Es besteht noch eine Fristverlängerung um etwa 2 Monate nach Auszahlung (Wertstellung 31.12.12). Wenn die Mittel bis dahin nicht verausgabt sind, müssen Zinsen auf denrderbetrag gezahlt werden.

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Dies ist bei Umsetzung der Projekte zu erwarten, da auf Grund der späten Förderzusage vor Jahresschluss eine Umsetzung der Maßnahmen in diesem Jahr abschließend nicht möglich sein wird. Die Projekte werden sich insofern in das Jahr 2013 ziehen.

 

Die Voraussetzungen zur Umsetzung sind für die beiden Reisegärten noch unterschiedlich.

 

Der Reisegarten „Eifgen“nnte zügig umgesetzt werden, da die eigentums-, planungs- sowie baurechtlichen Fragen unproblematisch sind.

 

Beim Reisegarten „he“ bedarf es nach wie vor der Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer (bis zum 08.11.12 wurde noch keine Einigung erzielt) und das Baurecht über eine Baugenehmigung steht noch aus.

Die wichtigste Voraussetzung ist natürlich die Sicherung der Verfügbarkeit der Grundstücksflächen, bevor weitere Schritte in der Planung unternommen werden.

 

Vor diesem Hintergrund gilt es den Tagesordnungspunkt zu beraten und zu entscheiden.

 

Folgekosten

 

Die Unterhaltungs- und Abschreibungskosten können bei den Projekten nur als Schätzwerte ermittelt werden.

Ähnlich wie bei den Regionaleprojekten mit den Wanderwegen an der Dhünntalsperre und im Eifgenbachtal liegen keine entsprechenden Erfahrungswerte vor.

Daneben wird der Eifgentalparkplatz bereits heute von der Stadt unterhalten, so dass hier weitere Folgekosten nur in Bezug auf die dortigen Neuinvestitionen entstehen.

Die Schätzung kann von daher auch nur auf Annahmen beruhen und einen mittleren Pflegeaufwand (Kontrolle/Reinigung/Ersatz von Ausstattungselementen u.a.) berücksichtigen.

Insofern können sich Folgekosten/Jahr von ca. 5 % der Investitionskosten ergeben.

 

Diese belaufen sich demnach (Gesamtinvestition abzügl. Grunderwerb = 148.500,00 €) auf ca. 7.425,00 €/Jahr.

 

Beschlussvorschlag

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten die Maßnahmen umgesetzt werden, um weitere Bausteine der touristischen Infrastruktur, die im Rahmen des Regionale Projekts „Dhünnhochfläche“ bereits durch die Aufwertung der Wanderwege im Eifgenbachtal und im Bereich der großen Dhünntalsperre erreicht wurde, sinnvoll zu ergänzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Sitzungsvorlage Drucksache RAT/2274/2012

Auszug Niederschrift StuV vom 13.02.12

Übersichtsplan / Vorentwurf Eifgen

Übersichtsplan / Vorentwurf he

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Vorlage RAT/2274/2012 (205 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Auszug Niederschrift RAT/2274/2012 (34 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Übersichtsplan/Vorentwurf Reisegarten "Eifgen" (2606 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Übersichtsplan/Vorentwurf Reisegarten "Höhe" (1579 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest / Fördermittel

Verpflichtungsermächtigung

168.000

EUR

134.400

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

7.425

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift